06.11.2007, 11:40
06.11.2007, 16:31
Um 10 Uhr 25 hat sich ein Mandant angesetzt ..... grrrrrrr
Grüße
frankts
Grüße
frankts
06.11.2007, 18:06
Na klasse!
War ganz gut, nur-nicht wirklich was neues. Willst die Unterlagen haben?
War ganz gut, nur-nicht wirklich was neues. Willst die Unterlagen haben?
06.11.2007, 23:56
danke, Clematis............
.....wie war das mit dem Urheberrecht?
.....wie war das mit dem Urheberrecht?
07.11.2007, 06:15
Das Seminar war kostenlos, und es haben 396 Leute teilgenommen....
07.11.2007, 10:22
Hallo Clematis,
VIELEN DANK!!!
Grüße, die Catja
VIELEN DANK!!!
Grüße, die Catja
07.11.2007, 10:52
Zitat:Das Seminar war kostenlosNa besser, als umsonst.
Aber der Link ist gut.[/size]
08.11.2007, 11:12
Hallo Ihr,
bei der Durchsicht der Seminarunterlage stelle ich fest, dass z.B. die Tarifstufen nach der Reform noch denen des alten Rechts entsprechen (Seite 32 der Seminarunterlage). Nach der mir vorliegenden SIS-Information sind die Tarifsprünge aber geglättet worden.
Außerdem differieren die "neuen" Steuersätze.
Weiss jemand, was denn nun richtig ist?
Beispiel:
Haufe sagt: bis 52.000 € neuer Steuersatz 6%
Koch/Steinbrück: bis 75.000 € neuer Steuersatz 7%...
Da ich blöderweise jetzt einen Vergleich "alt vs. neu" berechnen soll, bin ich verwirrt, tendiere aber dazu, das nach Koch/Steinrück zu berechnen.
Fragend: die Catja
bei der Durchsicht der Seminarunterlage stelle ich fest, dass z.B. die Tarifstufen nach der Reform noch denen des alten Rechts entsprechen (Seite 32 der Seminarunterlage). Nach der mir vorliegenden SIS-Information sind die Tarifsprünge aber geglättet worden.
Außerdem differieren die "neuen" Steuersätze.
Weiss jemand, was denn nun richtig ist?
Beispiel:
Haufe sagt: bis 52.000 € neuer Steuersatz 6%
Koch/Steinbrück: bis 75.000 € neuer Steuersatz 7%...
Da ich blöderweise jetzt einen Vergleich "alt vs. neu" berechnen soll, bin ich verwirrt, tendiere aber dazu, das nach Koch/Steinrück zu berechnen.
Fragend: die Catja
08.11.2007, 11:45
Du kannst noch keinen Vergleich alt gegen neu berechnen, weil Du die Bewertung noch nicht kennst!
Also ich würd mich da noch nicht drauf einlassen.
Und-im Zweifel würd ich hier der Seminarunterlagen glauben, da diese aktueller ist als SIS!
Also ich würd mich da noch nicht drauf einlassen.
Und-im Zweifel würd ich hier der Seminarunterlagen glauben, da diese aktueller ist als SIS!
08.11.2007, 12:31
Clematis schrieb:Du kannst noch keinen Vergleich alt gegen neu berechnen, weil Du die Bewertung noch nicht kennst!
Der Auftrag zur Berechnung geht von Bargeld aus. (Dass dann nachher doch noch ein Häuschen mit geschenkt werden soll, - da bin ich mir allerdings auch sehr sicher, - aber momentan weiss ich davon noch nix )
Clematis schrieb:Und-im Zweifel würd ich hier der Seminarunterlagen glauben, da diese aktueller ist als SIS!
Naja : Die Seminarunterlage ist vom 6.11.2007 und SIS vom 7.11.2007 ....
Da wir aber alle noch nicht wissen, was dann ab wann gelten soll (und ich davon ausgehe, dass es bei Schenkungen ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht nicht geben wird....) ist das sowieso lediglich akademischer Natur.
Trotzdem Danke von der Catja