Steuerberater

Normale Version: Nur noch knapp 6 Monate Vorlaufzeit: Gibt es schon Erfahrungen mit SEPA-Lastschrift ?
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Kann eventuell schon jemand über die ersten Erfahrungen mit SEPA-Lastschriften berichten ? Mich interessiert insbesondere folgendes:

1) Man muss bekanntlich die Mandanten bei Firmen-Lastschrift anschreiben und die müssen dies auch ihrer Hausbank zur Bestätigung vorlegen. Welche Vorlaufzeit sollte man da einplanen ?

2) Verwendet jemand die Musterschreiben aus Haufe (Index 3680964 oder 3642645) um die Mandanten zu SEPA anzuschreiben ? Akzeptieren die Banken diese Schreiben ?

3) Wie stellt man die Vorabankündigung (Pre-Notification) am sinnvollsten dem Mandanten dar ? Unter jeder Rechnung oder gesondert ?

4) Recht nervig sind die neuen Vorlauffristen für die Lastschriften. Was passiert, wenn man erst nach den 14 Tagen + 1 Tag Einreichungsfrist einzieht ? Also z.B. Rechnung vom 15.08.2013, Pre-Notification folglich auf den 30.08.2013 (14 Tage + 1 Tag), Einzug aber erst am 02.09.2013.

Frühaufsteher

Der Fragesteller ist zwar geext, aber vielleicht interessiert es StB-Kollegen dennoch:

Ich habe mehreren Mandanten bereits Info-Schreiben zu SEPA übersendet. Als Anlage waren ähnliche Ausführungen, wie in Haufe verfügbar, beigefügt. Die Banken haben immer ohne Weiteres die Bestätigung unterzeichnet. Nun muss ich demnächst nur mal eine erste SEPA-LS testen. Drückt mal die Daumen, dass das funktioniert.

Die Pre-Notification kommt bei mir unter jede Rechnung.
Zumindest 4 kann ich auf die schnelle beantworten :-)

Bei Rücklastschrift zahlst du die gebühren, weil Du nicht an dem Tag abgebucht hast, an dem du angekündigt hast.

Im Regelfall passiert aber nix wenn der Zahlende nicht auf den RLS Button kloppt :-)

Im übrigen sollte ein späteres abbuchen bei SEPA ja gar nicht mehr vorkommen können, denn bei Sepa kannst du dir nun selbst ausrechnen wann du den Abbuchungsauftrag zur Bank Schicken musst, damit am richtigen Tag auch abgebucht wird :-)

lg, jive

Frühaufsteher

@Jive

Zitat:denn bei Sepa kannst du dir nun selbst ausrechnen wann du den Abbuchungsauftrag zur Bank Schicken musst, damit am richtigen Tag auch abgebucht wird

Ich sehe da auch ein Problem. Bisher habe ich eingezogen, wenn dafür gerade Zeit da war (dabei aber nicht länger als 14 Tage nach Rechnung) oder bei einigen Mandanten auch, wenn deren Konten genug Deckung aufwiesen. Nach SEPA bin ich immer gezwungen, an den fristgerechten Einzug zu denken. Verpasse ich eine Frist, muss neu angekündigt werden oder ?
(06.09.2013 08:41)Frühaufsteher schrieb: [ -> ]Nach SEPA bin ich immer gezwungen, an den fristgerechten Einzug zu denken.
Warum übergibst Du dann den Lastschriftauftrag nicht bereits gleich mit Rechnungsstellung an Dein Bankprogramm oder direkt an die Bank? Die bucht doch sowieso erst am angegebenen Tag ab.
Und Du wirst zu nichts gezwungen und sparst Dir auch noch das Denken. Big Grin

Frühaufsteher

@tosch

Zitat:an Dein Bankprogramm

Das geht zwar schon, aber ein automatisiertes Absenden ist da doch nicht möglich. Man muss noch selbst auf den Knopf drücken.

Zitat:direkt an die Bank

Kann man eine Sepa-LS bei der Bank einreichen, die dann erst in 14 Tagen ausgeführt werden soll ?
(06.09.2013 10:07)Frühaufsteher schrieb: [ -> ]Kann man eine Sepa-LS bei der Bank einreichen, die dann erst in 14 Tagen ausgeführt werden soll ?
MEINE Banken möchten die Datensätze mit den SEPA-Lastschriften spätestens 5 Tage vor Fälligkeit haben ...

Frühaufsteher

Zitat:MEINE Banken möchten die Datensätze mit den SEPA-Lastschriften spätestens 5 Tage vor Fälligkeit haben ...

Das ist ja das neue Problem mit SEPA. Ich bin zeitlich festgelegt. Bis jetzt konnte man mit Online-Banking einziehen, wann man wollte.
Z.B. erst dann, wenn der Mandant Geld auf dem Konto hatte.

Die Vorabankündigung ist das Problem. Damit legt man sich generell fest. Kommt irgendetwas dazwischen, muss neu angekündigt werden. Ansonsten freut sich irgendwann nach mehreren Jahren der Inso-Verwalter und verlangt wegen Formalitäten die Gebühren zurück.
(06.09.2013 13:07)Frühaufsteher schrieb: [ -> ]Die Vorabankündigung ist das Problem. Damit legt man sich generell fest. Kommt irgendetwas dazwischen, muss neu angekündigt werden.
Was ist an der Vorankündigung das Problem?
Beim FA geht das doch auch. Im Einkommensteuerbescheid wird der Fälligkeitstermin angekündigt und eingezogen. Warum soll das bei Steuerberatern nicht klappen?
Wenn man das konsequent durchzieht, kommt auch nichts dazwischen.
Und der Mandant ruft dann auch nicht mehr 2 Tage vorher an und bittet um 2 Wochen späteren Einzug, weil: Sorry, SEPA, eingereicht und nicht mehr zu ändern.
Du hast Deine Leistung gebracht, dann soll der Mandant auch zur Fälligkeit bezahlen.
Habe heute die ersten Bescheide bekommen, wo folgendes vermerkt ist: "Das Guthaben v. ... wird erstattet auf das Konto mit der IBAN ... bei der ... Bank (BIC...)."

Die FAs haben anscheinend auf SEPA umgestellt.
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