Steuerberater

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@Uwe

ganz egal, was wo veröffentlicht wurde, maßgeblich für die FinVerw ist ausschließlich, was im BStBl veröffentlicht ist. Die Urteile, die da nicht drin stehen, sind nicht bindend.
(08.08.2013 21:39)Uwe schrieb: [ -> ]Hallo,

@showbee:
der BFH entscheidet aber nicht, welche Urteile veröffentlicht werden und welche nicht. Bei den auf den Seiten des BFHs bekanntgemachten Urteilen steht immer ein V für veröffentlicht und NV für nicht für die Veröffentlichung vorgesehenen Urteilen dabei. Und auch hier ergibt sich eine Abweichung zwischen dem Datum der Rechtsprechung und dem Datum der Bekanntmachung beim BFH ... und wohl eine weiteres Datum für die Veröffentlichung im BStBl ...

Gruss
Uwe

V und NV ist Entscheidung des BFH. V bedeutet hierbei eine amtliche Veröffentlichung in BFHE!

http://www.stollfuss.de/Textware/:::74:59126.html

NV bedeutet insoweit nur, dass die Richter sich gg BFHE entschieden haben. Mehr auch nicht.
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