22.03.2013, 14:22
(21.03.2013 21:37)Stadtkatze schrieb: [ -> ]Wieso erkennt man an den e-Daten, ob der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören u.U. noch mehr Sachverhalte als die e-Daten hergeben.
Wenn das FA geschätzt hat, dann ist es auch von einer Pflichtveranlagung ausgegangen. Ansonste wäre kein Bescheid ergangen, der auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruht.
Wenn man die Gesamt-Situation betrachtet:
- Steuererklärungen werden seit Anfang der 90-er Jahre eingereicht.
- unverheiratete Angestellte im öffentlichen Dienst
- 2 Kinder
- keine Kapitalerträge
- keine Vermietung
- keine Unterhalt-Einnahmen
- bisher immer Erstattung - noch nie eine Nachzahlung gewesen
- Pflichtveranlagung nur selten, wenn Kinderpflegekrankengeld mal ein paar Euro über 410 €
An Hand der elektronischen Übermittlung der Krankenkasse war dem FA bekannt, dass im Jahr 2011 weniger als 410 € Kinderpflegekrankengeld gezahlt wurde.
Eine freundliche Erinnerung nach einer gewissen Zeit sehe ich ja ein. Aber wenige Tage nach dem 28.02. gleich ein Schätzungsbescheid mit Verspätungszuschlag ist nach meiner Meinung völlig übertrieben.
Bei Steuerpflichtigen, bei denen es schon mal zu Nachzahlungen kam, die Einkünfte haben, von denen bisher kein Steuerabzug vorgenommen wurde und ähnliche Fälle, ist es was anderes.
Ich habe genug zu tun, als mich noch zusätzlich mit Einsprüchen herum zu plagen, die vermeidbar wären. Wir haben gerade Beratungs-Hochsaison für VZ 2012 und machen die alten VZ so nebenbei jetzt erst fertig, weil es uns damals von Januar bis März wegen fehlender Belege nicht möglich war und wir somit "nachsitzen" müssen.
Ein wenig mehr Verständnis für uns Berater würde ich von den FÄ schon verlangen. Oder sind die Leute in der Finanzverwaltung betriebsblind und sehen nicht was seit der Umstellung hin zu den elektronischen Meldungen draußen los ist?