24.03.2013, 13:06
25.03.2013, 12:49
@blindworm
Ist schon raus-hat ein bisserl gedauert, stressbedingt!
Ist schon raus-hat ein bisserl gedauert, stressbedingt!
25.03.2013, 13:47
Zitat:Ist schon raus-hat ein bisserl gedauert, stressbedingt!
An welche Maildadresse ? Bei mir ist leider nichts angekommen.
25.03.2013, 14:54
An die gmx-Adresse die Du mir mitgeteilt hast!?
26.03.2013, 08:57
Gefunden?
26.03.2013, 10:31

Ich weiß nicht warum, aber Deine Mails landen immer im Spam-Ordner.
Trotzdem danke !!!

26.03.2013, 17:03
Die SPAm-Zuordnung lässt sich entweder schon beim Provider oder im PC-mail-Programm gut einrichten!
05.06.2013, 03:01
(28.02.2013 13:50)blindworm schrieb: [ -> ]2) Die Anlage wurde in 09/2011 in Betrieb genommen. Es liegt eine erstmalige Abschlagsberechnung mit geschätzten Werten für Einspeisung und Direktverbrauch vor. Die Endabrechnung erfolgte in 03/2012. Der Anteil des Direktverbrauchs lt. Schlussrechnung weicht von der Aufteilung in den Abschlägen ab. Muss ich nun ertragsteuerlich bereits in 2011 die tatsächliche Verhältnisse berücksichtigen ?
Oder bleibt es bei der geschätzten Aufteilung der Abschläge und die Korrektur erfolgt erst in 2012 bei Endabrechnung ?
Schöne Grüße
Hallo,
ich darf diesen Punkt nochmal aufgreifen und somit das Thema nach oben holen.
Wenn ich eine Anlage habe mit Startjahr 2011 und für 2012 bekomme ich monatliche Abschläge von 400 Euro, netto.
In der Jahresabrechnung welche am 15.02.2013 kommt, wird nun abgerechnet:
Vergütung: 5.528 Euro
abzügl. Eigenverbrauch 500 Euro
abzügl. Kosten 50 Euro
Gutschrift netto 4.978 Euro
abzügl. Abschläge 4.800 Euro
Differenz / Gutschrift: 178 Euro
Ich sehe es bisher so, dass die Vergütung an sich (und nicht die Abschläge) in 2012 ertrags und umsatzsteuerlich wirksam sind.
Ebenfalls sehe ich es beim Eigenverbrauch so.
Aber die 178 Euro fliesen erst in 2013 zu. (Nach Aufstellung der Abrechnung am 20.02.2013) Nach §11EStG gehören sie somit in dieses Jahr. Da ich ja aber die gesamte Vergütung schon in die USt 12 und EÜR genommen habe, habe ich ja sozusagen die Diffenz schon vorweggenommen was an sich nicht richtig ist.
Aber wie soll ich die 178 in dem Beispiel genau verteilen?
Vergütung / Eigenverbrauch!?
Wie macht Ihr das?
06.06.2013, 06:07
Ich zieh das im nächsten Jahr wieder ab.
06.06.2013, 08:33
Ich beantrage Ist-Versteuerung und setze die Nachzahlung im Jahr des Zuflusses ertrag- und umsatzsteuerlich an.
Direktverbrauch lt. Abrechnung im Vorjahr
Direktverbrauch lt. Abrechnung im Vorjahr