Steuerberater

Normale Version: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
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Das ist auch meine Information; schon fFw aus Kleinstädten < 5.000 EW haben mitunter nicht die richtige Ausrüstung. Das kalkulieren natürlich Feuerversicherungen ein...
Interessanter Einwurf eines USt-Dozenten:

Zitat:Hinweis: Für die ESt MUSS die Liebhaberei geprüft werden !!! Zur Liebhaberei im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage siehe auch BFH-Urteil vom 5.7.2000, X B 135/99, BFH/NV 2001 S. 158
- Liebhaberei-Tests“ sind erforderlich. Die Feststellungslast für das
Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige.
- Brisant: Hierbei sind bei „Neuanlagen“ insbesondere die ab dem 1.4.2012
verringerten Einspeisevergütungen zu berücksichtigen.

Sind somit die meisten Fälle mit Installation ab 04/2012 steuerlich "tod" ?
(06.03.2013 12:56)blindworm schrieb: [ -> ]Sind somit die meisten Fälle mit Installation ab 04/2012 steuerlich "tod" ?
Warum sollten sie?
Das rechnet sich doch schon alleine wegen der Umsatzsteuer.
Zitat:Warum sollten sie?

§ 7g EStG (IAB, Sonder-AfA) wäre aber "tod".
(06.03.2013 14:13)blindworm schrieb: [ -> ]§ 7g EStG (IAB, Sonder-AfA) wäre aber "tod".
Glaub ich immer noch nicht.

Die meisten meiner Mandanten, die PV-Anlagen errichten, finanzieren diese nicht, sondern versuchen damit, ihre Euros zu retten.
Ohne Finanzierungskosten dürften diese Anlagen aber über 20 Jahre positive Ergebnisse ausweisen.
Und so macht es vermutlich die Mehrzahl der "kleinen" Anlagenkäufer.
hmpf.. jetzt hab ich nen ganz aktuellen Fall einer PV Anlage:

Die Einspeisevergütung ist niedriger als der Einkaufspreis beim Energieversorger.

Der Strom wird weitestgehend selbst genutzt... lediglich überschüssiger Strom wird verkauft.

Die ustlich fingierte Hin und Rücklieferung des selbstgenutzten Stroms würde zwangsläufig zu einer ust zahllast führen wenn ich nicht vollkommen daneben liege....

Das tolle ist .. der hat nur noch 2 Zähler.. einen für den gekauften Strom, und einen für den gekauften.

Der selbstgenutzt taucht nirgens mehr auf, ausser auf den Wechselrichtern ....

was tun sprach Zeus?

lg, Jive
Zitat:der hat nur noch 2 Zähler.. einen für den gekauften Strom, und einen für den gekauften

?

Zitat:Der selbstgenutzt taucht nirgens mehr auf,

Steht doch eigentlich zwingend auf den Abrechnungen des Stromversorger. Bei Abschlägen wird der Privatanteil zunächst geschätzt. In der Endabrechnung ist Einspeisung und Privatanteil genau in kWh angegeben. Warum bei Dir nicht ?
Zitat:hmpf.. jetzt hab ich nen ganz aktuellen Fall einer PV Anlage:

Die Einspeisevergütung ist niedriger als der Einkaufspreis beim Energieversorger.

Wann ging die Anlage in Betrieb? Vor dem 1.4.2012?
Nein . die Anlage war betriebsbereit im Nov. Dez. 2012 und wurde Anfang 2013 ans Netz angeschlossen.

Aber wie soll der Stromversorger die Gesamtmenge des Produzierten Stroms ablesen, wenndafür kein Zähler vorhanden ist ?

lg, Jive
Der selbst verbrauchte Strom stellt doch umsatzsteuerlich eine Rücklieferung des Stromversorgers an den Mandanten dar. Der Versorger kann daraus die Vorsteuer abziehen. Folglich muss der Versorger doch auch die Abrechnungen entsprechend gestalten. Es müssen dazu generell 3 Zähler installiert sein.
Zitat aus photovoltaik-web.de:

Zitat:Somit müssten drei Zähler zum Einsatz kommen:

Der normale Bezugsszähler für den Strom aus dem Versorgungsnetz
Der Einspeisezähler für den ins Netz eingespeisten Solarstrom
Der Ertragszähler (PV-Zähler) für den gesamten produzierten Solarstrom

Oder ist der Sachverhalt bei Dir generell anders "gestrickt" ?
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