18.02.2013, 13:17
Ich stelle den Sachverhalt mal ohne eigene rechtliche Würdigung ein! Mal sehen ob sich eine Diskussion ergibt und was dabei rauskommt!
A GmbH schließt mit B GmbH einen "Entgeldvertrtrag über die Konzession zum Betrieb einer Lagerhalle" ab. Die Untervermietung ist der B GmbH vertraglich gestattet.
In weiteren Erstellt A GmbH die Lagerhalle nach Vorgaben der B GmbH auf eigenem Grundstück. B GmbH vermietet die Lagerhalle an weitere Firmen im Konzernverbund weiter.
Eine Zurechnung der "Infrastrukturprovision" bei der GewSt wurde nicht vorgenommen, da es sich um den Ausnahmetatbestandes des §8 Nr.1 Bst. f) GewStG handeln soll.
Es geht um die Kleinigkeit von 720.000 Euro p.a.
taxpert
A GmbH schließt mit B GmbH einen "Entgeldvertrtrag über die Konzession zum Betrieb einer Lagerhalle" ab. Die Untervermietung ist der B GmbH vertraglich gestattet.
In weiteren Erstellt A GmbH die Lagerhalle nach Vorgaben der B GmbH auf eigenem Grundstück. B GmbH vermietet die Lagerhalle an weitere Firmen im Konzernverbund weiter.
Eine Zurechnung der "Infrastrukturprovision" bei der GewSt wurde nicht vorgenommen, da es sich um den Ausnahmetatbestandes des §8 Nr.1 Bst. f) GewStG handeln soll.
Es geht um die Kleinigkeit von 720.000 Euro p.a.
taxpert