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Normale Version: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
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Jetzt geht`s los.................

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins als Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen umsatzsteuerbar und -pflichtig sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht. Insoweit ist unerheblich, ob die Mitglieder die Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen (Az. 5 K 5347/09).
(27.03.2013 12:38)tolledeu schrieb: [ -> ]Jetzt geht`s los.................

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins als Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen umsatzsteuerbar und -pflichtig sind, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht. Insoweit ist unerheblich, ob die Mitglieder die Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen (Az. 5 K 5347/09).

@tolledeu

Derzeit aber noch anhängig beim BFH VR 4/13. Aber wie soll man sich in der Zwischenzeit verhalten?! Wenn der BFH die selbe Meinung hat wie das FG, die USt von den Mitgliedern nachträglich verlangen?
(27.03.2013 12:38)cloud schrieb: [ -> ]Aber wie soll man sich in der Zwischenzeit verhalten?! Wenn der BFH die selbe Meinung hat wie das FG, die USt von den Mitgliedern nachträglich verlangen?
Geht doch gar nicht.
Die Vereine haben doch Satzungen, aus denen die Mitgliedsbeiträge hervorgehen. Diese wären ggf. Bruttoerlöse incl. 7 % USt. Da zahlt doch kein Mitglied noch zusätzliche 19 % USt - ohne Rechtsgrund.

Bei ettlichen Vereinen würde sich bei der USt auch gar keine hohe Zahllast ergeben, da die meisten Kosten incl. 19 % Vorsteuer sind.

Füße stillhalten und abwarten ist angesagt. Ich bezweifle, dass das politisch durchgesetzt werden will und kann.
Zitat:Diese wären ggf. Bruttoerlöse incl. 7 % USt. Da zahlt doch kein Mitglied noch zusätzliche 19 % USt - ohne Rechtsgrund.

Wieso 19% zusätzlich ?

Zitat:Bei ettlichen Vereinen würde sich bei der USt auch gar keine hohe Zahllast ergeben, da die meisten Kosten incl. 19 % Vorsteuer sind.

Bei vielen sind z.B. die Räumlichkeiten von der öffentlichen Hand ohne USt gemietet. Ein weiterer Kostenblock, die Personalkosten, lösen auch keine USt aus. Da bleibt meist kaum ein wesentlicher Vorsteuerabzug übrig.
(27.03.2013 14:02)blindworm schrieb: [ -> ]Wieso 19% zusätzlich ?
Weil falsch, gut aufgepasst Big Grin

(27.03.2013 14:02)blindworm schrieb: [ -> ]Bei vielen sind z.B. die Räumlichkeiten von der öffentlichen Hand ohne USt gemietet. Ein weiterer Kostenblock, die Personalkosten, lösen auch keine USt aus. Da bleibt meist kaum ein wesentlicher Vorsteuerabzug übrig.
Ja, bei vielen ...
... aber viele sind nicht alle, da bleiben ja noch ein paar übrig.

Und deshalb schrieb ich ja auch nur von "ettlichen". Wink
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