Steuerberater

Normale Version: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
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Nein, ich sehe parallele Gesellschaften nicht per se als Missbrauch; insbesondere wenn unterschiedliche Geschäftszweige vorliegen. Ist ja auch wegen § 15 (3) EStG anerkannt ...
Nochmal die Frage speziell an stadtkatze:

Zitat:Habe ich das richtig verstanden, die geplante Gestaltung führt zum Kentern mit Mann& Maus ?
Was nützen dir als Berater Bauchmeinungen; allein um ein Haftungsrisiko zu vermeiden würde ich den Mdt zu einer verbindlichen Auskunft raten!
Zitat:Was nützen dir als Berater Bauchmeinungen; allein um ein Haftungsrisiko zu vermeiden würde ich den Mdt zu einer verbindlichen Auskunft raten!

Ich vertraue da schon sehr auf die Aussage von stadtkatze. Es ist aber so zu verstehen, dass sie eher ablehnend eingestellt ist ?

Vor einer verbindlichen Auskunft scheuen sich die Mandanten. Das würde auch sicher sehr lange dauern. Eine OFD gibt es ja nicht mehr (das FA leitet die Anfrage meines Wissens direkt weiter) und ob das Finanzministerium überhaupt Stellung nimmt, steht in den Sternen. Dann sind wieder einige VZ ins Land gegangen.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Aussagen der HAAS-Dozenten beim StB-Lehrgang. Da wurde eher von solchen Anfragen abgeraten bzw. dies als nicht sinnvoll betrachtet.
Quatsch, das FA leitet nicht weiter. Zuständigkeit klar geregelt. IdR hilft auch paralleler Telefonkontakt ("haben vor 1 Woche ... eingereicht ... Mdt muss aus außersteuerlichen Gründen bis ... "). Oftmals erhält man auch Infos über Timing im Amt bzw Vorabinformation, dass ggf negative VA erteilt wird.
ps deine Infos von Haas (1999/00???) sind veraltet (seit 2006 gesetzliche Regelung).
Zitat:das FA leitet nicht weiter.

Hängt das vom Schwierigkeitsgrad usw. ab ? Bei mir haben einige Mandanten ihre Pensionszusagen von einem Berater der Firma COMPERTIS (Tochter von VOBA/ RAIBA) prüfen und anpassen lassen.
Da der Berater sich sehr gut in der Materie auskannte, lief das auch recht gut und vorallem neutral. Es war nicht davon abhängig, die Rückdeckungsversicherung zu wechseln oder Neuabschlüsse bei der R+V zu tätigen.

Im Rahmen eines speziellen Falls davon (geplanter Verzicht auf Zusage aus betrieblichen Gründen), erläuterte mir der Berater seine Erfahrungen aus Brandenburg (bisher mehrere Anfrage-Fälle) bzgl. verbindlicher Auskünfte. Da wurde berichtet, dass die örtlichen FÄ solche Fälle generell weiterschieben. Vom einer kurzfristigen Bearbeitung ganz zu schweigen.
Ich kann nur von FinVerw in B, H, NRW, BW berichten. Wenn man nett ist, geht die verbindliche Auskunft binnen 1-2 Monaten raus. Es besteht ja auch ein Interesse a) an der Gebühr und b) an der volkswirtschaftlich sinnvollen Steuerplanung. Man muss nur frühzeitig Kontakt aufnehmen, ggf schon per Postausgang ankündigen und gute Klimalage schaffen.
Die Mandanten des Fährvereins waren nun zum abschließenden Gespräch da:

Die Variante mit der verbindlichen Auskunft vom FA wird abgelehnt, da zu unsicher und vermutlich zu zeitaufwendig.
Die Kahnfährmänner wollen auch keine zweite Gesellschaft (GbR) errichten da dann weitere steuerliche Pflichten dazukommen, wie z.B. zusätzliche Buchführung, EÜR, gesond. Feststellung. Dafür Gebühren zu zahlen sieht die Masse der Gesellschafter nicht ein.

Letztlich machen die Mandanten doch, was sie wollen. Da fragt man sich schon, wozu man eigentlich ausführlich berät und Chancen/ Risiken aufzeigt.
(24.03.2013 13:04)blindworm schrieb: [ -> ]Da fragt man sich schon, wozu man eigentlich ausführlich berät und Chancen/ Risiken aufzeigt.
Nö, ich frag mich nicht, ich weiß das in diesen Fällen ganz genau -> wegen meiner Rechnung. Big Grin
Zugegeben, mehr Erfolgserlebnis hat man natürlich, wenn der eigene Ratschlag auch umgesetzt wird.
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