30.05.2007, 17:11
Hallo,
die Vorläufigkeitsvermerke werden doch immer automatisch nach diesem jeweils aktuellsten BMF-Schreiben gesetzt, darauf hat der Bearbeiter keinen Einfluss.
Die Unstimmigkeit mit dem § 164 habe ich doch glatt übersehen....
die Vorläufigkeitsvermerke werden doch immer automatisch nach diesem jeweils aktuellsten BMF-Schreiben gesetzt, darauf hat der Bearbeiter keinen Einfluss.
Die Unstimmigkeit mit dem § 164 habe ich doch glatt übersehen....
