Steuerberater

Normale Version: Stundung
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(27.11.2012 00:01)blindworm schrieb: [ -> ]Vielleicht sollte die Stadtkatze mal sich zu Wort melden,...

Die Stadtkatze hat mal wieder frei, es sind vier Wochen um Sad
Ich würde super gern darauf verzichten und meine Zeit ins Forum stecken. Aber es zeigt sich leider keine Besserung - im Gegenteil.... Sad
Naja zuverläßig heist ja nicht zwangsläufig auch jederzeit liquide. "Hier" ist übrigens der Großraum Karlsruhe.
(26.11.2012 11:12)blindworm schrieb: [ -> ]Stundungsanträge von StB werden bei den örtlichen FÄ fast immer abgelehnt.

Welche Erklärung kann es dafür geben?
Also ich habe bislang noch fast jede Stundung durchbekommen.
Sogar mal bei einem Mandanten, der für die 50 T€ Steuernachzahlung sonst seine Geldanlage vorzeitig hätte auflösen müssen, die lief aber 20 Tage nach Zahlungsfrist ab.
Da der Mandant sonst immer pünktlich ans FA zahlt war der Antrag erfolgreich, auch wenn meine Chefs mich damals vorher auslachten.

Jetzt steht dann wieder ein Antrag ins Haus. Mandant muss 87 T€ aus BP zahlen. Das Problem, das hat mein Vorgänger vergeigt. Je nachdem, wie schnell die Versicherung ist und was der Mandant sagt werden wir auch hier einen Antrag stellen müssen.
In Sachsen-Anhalt wurde lt. einem teilnehmenden Kollegen kürzlich anlässlich einer Klimatagung (StB, Finanzverwaltung) erneut auf die interne Regelung hingewiesen, dass Stundungsanträge durch StB generell abzulehnen sind. Nur persönliche Anträge von Mandanten selbst hätten die Chance genehmigt zu werden. Und eine solche Auskunft wurde mir auch in Brandenburg schon mehrfach von FA-Mitarbeitern gegeben. Daher stelle ich nur im Ausnahmefall selbst solche Anträge.
Und woran liegts? Weil einige StB es einfach übertrieben haben. Da ruft der Mdt eben an und sagt, er könne die EStAbschlusszahlung nicht bezahlen, weil er ja gerade den neuen 5er BMW angezahlt hat und schon holt der StB den Textbaustein raus. Dito bei der typischen Schätzungssitaution, da wird Einspruch, AdV gleich mit dem Hilfsantrag auf Stundung verbunden, weil ja in anderer Steuerart (USt, ESt, GewSt) mit Erstattung gerechnet wird. Mein Gott, ich habe als Steuerfachangestellter ständig diese sinnlosen Hinhalte-Anträge gestellt. Genützt hat es den Mdt im seltensten Fall und nun hat man eben dieses Phänomen.
Also diese Sinnlosanträge finde ich auch doof. Davon halte ich auch nichts.
Aaaaalsoooo.....
was ich absolut nicht nachvollziehen kann, dass Stundungsanträge, soweit durch den Steuerberater gestellt, abgelehnt werden. Eine derartige (interne) Anweisung gibt es nicht.

Da könnte ich ja auch sagen: Einkommensteuererklärungen (darin steckt schließlich auch ein Antrag) bearbeite ich nur, wenn der Steuerpflichtige sie selbst erstellt hat. Wozu kann der Steuerpflichtige sich denn vertreten lassen?

Fakt ist, wenn die Voraussetzungen des § 222 AO vorliegen kann gestundet werden. Wird das Ermessen nicht zugunsten des Stpfl. ausgeübt, muss man das wohl ersteinmal begründen können. ...und in die Ermessensentscheidung kann mit Sicherheit nicht einfließen, wer hat den Antrag formuliert.

Technische Stundungen (also, wenn ein Guthaben ansteht), können im Grunde genommen gar nicht abgelehnt werden. Da müsste schon die Erklärung fehlen aus der sich das Guthaben ergibt.
Na ja, ich gehe davon aus, dass da die Ablehnungen nicht mit der Antragstellung durch StB begründet werden und das wird sich wohl auch nicht auf technische Stundungen erstrecken.

Die Stundung "aus Liquiditätsgründen" ist bekanntermaßen ja schwierig oder zumindest nur aufwendig zu begründen, wenn es das FA da auf eine genaue Prüfung anlegt (dazu muss sich der Stpfl, ja dann "ausziehen"). Fast immer kann das FA sich bei einer Ablehnung da erst einmal darauf berufen, dass die Stundungsvoraussetzungen (vor allem Stundungsbedürftigkeit) nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Dann ist immer die Frage, was man da nachschiebt, bzw. ob man da einen Einspruch machen will.

Die internen Anweisungen werden wohl eher dahin gehen, bei eigenen Anträgen des Stpfl. großzügiger bei der Beurteilung zu sein und bei StB-Anträgen die harte Linie zu fahren. Eine "absolute Ablehnungsanweisung" kann ich mir nicht vorstellen, sowas wäre wohl schlicht rechtswidrig.

Da die Hürden da aber sehr hoch geschraubt werden können, kann man durchaus fast alle ablehnen, denn wer macht sich denn bei zwei oder drei Raten die Mühe, noch groß Nachweise zu bringen? Das würde den Aufwand kaum rechtfertigen und der StB hofft da auf Kulanz.

Dass es bei längerfristigen Sachen konkreter werden muss, sollte klar sein.
@Stadtkatze

Zitat:Eine derartige (interne) Anweisung gibt es nicht.

Der Kollege, der mir das berichtet hat, war erst kürzlich auf einer sog. Klimatagung. Für User, die das bisher nicht kennen: Da sitzen Steuerberater und Vertreter der Finanzverwaltung zusammen und besprechen u.a. was derzeit "hakt".
Ein Highlight war das Eingeständnis der Finanzverwaltung, dass ELSTER bei Steuererklärungen in weiten Teilen ins Leere läuft. Man nimmt uns StB das Ausdrucken ab und spart uns Toner und PapierBig Grin. Wann wird die vollelektronische Bearbeitung von Erklärungen endlich funktionieren ?
Dann kam man auch auf das Thema Stundungsanträge. Und lt. dem Kollegen wurde ausdrücklich auf eine internen Anweisung hingewiesen, nach der Stundungsanträge von StB generell abzulehnen seien. Die Mandanten seien entsprechend zu informieren.

Nun wurde bei Kollegen und auch bei mir von brandenburgischen FÄ ähnlich argumentiert. Seit dem "verkneife" ich mir diese oft schwierig zu begründenden Anträge (z.B. bei USt-Nachzahlungen, die ja eigentlich nicht stundbar sind). Bzgl. Formulierungshilfen wird natürlich unterstützt, nur nicht auf meinem Kopfbogen.

Übrigens, ist es normal, dass in Berlin sog. Liquiditätsprüfungen stattfinden ? Da werden Stundungsanträge noch durch StB gestellt und anschließend kommt diese Prüfung, bei der selbst bei seriösen Mandanten alle Konten usw. systematisch durchkämmt werden und den Aussagen der StB (Übersendung Kopien Kontoauszüge) nicht vertraut wird ?

Zitat:Technische Stundungen (also, wenn ein Guthaben ansteht), können im Grunde genommen gar nicht abgelehnt werden.

Das ist allerdings richtig. Die meine ich auch nicht.

@meyer

Zitat:Die internen Anweisungen werden wohl eher dahin gehen, bei eigenen Anträgen des Stpfl. großzügiger bei der Beurteilung zu sein und bei StB-Anträgen die harte Linie zu fahren. Eine "absolute Ablehnungsanweisung" kann ich mir nicht vorstellen, sowas wäre wohl schlicht rechtswidrig.

Die Linie wird allerdings überhart ausgelegt. Ich finde u.a. die zahlreichen Hinweise auf die Alternative Bankdarlehen sehr nett.
Dort haben die Mandanten erst recht keine Chance. Die Beträge sind da halt zu klein. Es geht z.B. um USt-/ ESt-Zahlungen i.H.v. bis 5 TEUR EUR und nicht um mehrere 10 TEUR.
Vielfach sind hier nicht "wirkliche" Stundungsanträge das Thema, bei denen nur ein vorübergehender Engpass vorliegt und Besserung in Sicht ist. Es geht z.B. um Unternehmen im Dienstleistungsbereich (Friseur) oder kleine Handwerker (Bäcker), bei denen kaum Eigenkapital vorhanden ist und immer wieder neue Anträge gestellt werden müssten.

Gruß
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