Moin,
wie setzt Ihr die Fahrten von der Wohnung zur Wache bei einem Polizisten im Streifendienst an? Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt ja im Außendienst, aber ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit (< 50%) wird auch auf der Wache verbracht der er ja dauerhaft zugeordnet ist. Die eigentliche wichtige Tätigkeit (qualitativer Mittelpunkt der Tätigkeit) findet aber im Außendienst statt. Die Verwaltungstätigkeiten und Bereitschaft auf der Wache sind m.E. untergeordnet, von daher würde ich gerne zu Dienstreisen tendieren. Meinungen, Erfahrungen?
Zitat:von daher würde ich gerne zu Dienstreisen tendieren
Ich auch. Hatte bisher hierzu auch noch keine Schwierigkeiten, zumal oftmals auch eine Bescheinigung des Dienstherren vorlag (130 Tg. ü. 8 h im AD o.ä.). Der Dienststellenleiter (wie auch immer er sich nennt) unterschreibt dies meist.
Meinen Mandanten hab ich auch immer empfohlen eine kleine Taschenkalender zu führen wie oft und wann sie im AD waren. Das wurde dann addiert, in ein Formular eingetragen und eben unterschrieben.
Aber auch wenn keine Bescheinigung vorliegt: Er ist im AD tätig und hat dort den qualitativen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auszuüben. Kurze Unterbrechungen auf der Wache sind unerheblich (s.a. Urteile zum Rettungssanitäter).
Das Problem ist, er hat bei der Kontellation eine regelmäßige Arbeitsstätte, also keine DR.
Meine Erfahrung zeigt, dass man das bei den Polizisten nicht pauschal sagen kann. Es gibt beide Varianten, also dijenigen, die eine regelmäßige Arbeitsstätte in der Wache haben, aber auch die, die dort keine regelmäßige Arbeitsstätte haben.
Auch wenn er zu Dienstbeginn immer erst zur Wache fährt (umziehen, usw.) und dann auf Streife geht, ist die Wache nicht seine regelm. Arbeitsstätte. Sehe ich ähnlich wie der Kraftfahrer, der erst zum Busdepot fährt und dort dann nur umsteigt.
(14.09.2012 12:59)Opa schrieb: [ -> ]Auch wenn er zu Dienstbeginn immer erst zur Wache fährt (umziehen, usw.) und dann auf Streife geht, ist die Wache nicht seine regelm. Arbeitsstätte. Sehe ich ähnlich wie der Kraftfahrer, der erst zum Busdepot fährt und dort dann nur umsteigt.
Das sehe ich nach den neuen BFH-Urteilen jetzt aber anders. Es kann nur eine regelm. Arbeitsstätte geben. Das wurde ja nun in den letzten Monaten mehrmals bestätigt. Für mich wäre das die Wache, alles andere sind Dienstfahrten.
Zitat:Es kann nur eine regelm. Arbeitsstätte geben.
Ja, aber hier hat er eben gar keine --> sondern typische Auswärtstätigkeit.
(14.09.2012 13:20)tolledeu schrieb: [ -> ]Es kann nur eine regelm. Arbeitsstätte geben.
Es kann nur eine
oder keine regelmäßige Arbeitsstelle geben.
OFD Rheinland vom 29.03.2012 sagt:
Wird von den unter 1.2.1 dargestellten Vereinfachungsregeln abweichend vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (z.B. durch entsprechenden Sachvortrag) geltend gemacht, dass nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 09.06.2011 eine andere betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte ist oder keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, ist dies anhand des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck ist der Ort des qualitativen Schwerpunkts der beruflichen Tätigkeit danach zu bestimmen, wo der Arbeitnehmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Tätigkeit kommt in diesem Zusammenhang nur Indizienwirkung zu.
Der qualitative Schwerpunkt ist bei einem Streifenbbeamten doch wohl nicht auf der Wache
Das muss man im einzelfall prüfen ... bei einem "normalen" Steifenpolizisten würde ich sagen, dass der Schwerpunkt nicht in der Wache liegt.
Bei dem Polizisten, der in der funkleitzentrale seinen Job hat würde ich anders entscheiden.
Auf die Rechtsprechung bei Busfahrern, Kraftfahrern und Sanitätern wurde ja bereits verwiesen.
Und bei einem Polizisten der morgens in die Wache fährt, sich da umzieht und seine Waffe abholt sehe ich das ähnlich ..
lg, jive
Wenn dann das neue Reisekostenverfahrenserleichterungenfüralle-Gesetz kommt ...
... dann gibt es keine VMA mehr.