Steuerberater

Normale Version: Polizisten
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Doch, aber nur 12 oder 24€, keine Dreiteilung mehr. Soll ja einfacher werden. Erstkonzept sieht mE auch bei den ganzen Problemfällen vor, dass der AG und AN bestimmen können (bindend), was dann regelm Tätigkeitsstätte ist.
Die Festlegung der regelmäßigen Tätigkeitsstätte darf aber nach dem Entwurf dem Finanzamt zur Vermeidung von Bürokratie ausschließlich mit digitaler Signatur gleichlautend sowohl durch Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer angezeigt werden. Dazu wird eine neue Abteilung beim Bundeszentralamt für Steuern eingerichtet.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs