Steuerberater

Normale Version: Fünftelregelun
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Hallo allerseits,

es ist ein geänderter Steuerbescheid gekommen unter Berücksichtigung der Fünftelregelung.
Da frage ich mich, warum ich zum Finanzamt fahre und den Fall persönlich diskutiere und sogar noch telefoniere und doch Einspruch einlegen muss.
Nun denn, bin ich doch zufrieden, dass meinem Einspruch stattgegeben wurde ... Big Grin

Gruss
Uwe
Krümelkackmodus: Dem Einspruch wurde nicht stattgegeben, dem Einspruchsführer wurde abgeholfen :-D
Krümelkackmodus i.V.m. Klugscheißmodus

Zitat:dem Einspruchsführer wurde abgeholfen

richtig muss es heißen: dem Einspruch wurde abgeholfen
Ich liebe dich!
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