Steuerberater

Normale Version: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
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ich kann mich auch nur anschließen.

Den entscheidenden Begriff " einheitliches Vertragswerk" hat Phönix schon genannt.

Es ist halt eine einzelfallproblematik und Wenn Du beweisen kannst, dass hier gerade kein einheitliches Vertragswerk zugrunde legt, sonder purer Zufall ( Wie auch immer das gelingen mag... aber es sollte je entsprechenden Schriftverkehr geben nach Deiner Erläuterung) bin ich ganz bei Dir.

Die Vermutung vom Fa ist nämlich auf jedenfall eine widerlegbare in meinen augen.

lg, Jive
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