Steuerberater

Normale Version: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
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Jederzeit steht im Gesetz - (hab ich mir nicht ausgedacht) Festsetzungsfrist ist natürlich das Ende!
Sorry, hatte die Ablaufhemmung falsch im Hinterkopf.
Hallo,

V+V Einkünfte, lässt bei mir auf die Schnelle zwei Gedankengänge zu:

1. Schon erlebt - Mandant übermittelt die Erklärung grundsätzlich selbst und entnimmt die Anlage.

2. Auch schon erlebt - FA wertet die Einkünfte als Liebhaberei, nimmt sie bewusst aus der Veranlagung und merkt Jahre später, dass sie da doch irgendwie was verpeilt haben.


Da verschwindet nicht einfach etwas. Es gilt zu klären, was dem Amt vorliegt bzw. vorgelegen hat. Ist das geklärt, kann man über die Anwendung der Rechtsvorschriften der AO hinsichtlich Nachveranlagung etc. nachdenken.

Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus.......
zaunkönig schrieb:Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus.......

Wenn das FA da wohl verklagen will Cool. Konnte der Fragestellung nicht entnehmen, dass es sich um Werbungskostenüberschüsse handelte.

Aber grundsätzlich würde ich mich anschliessen und erst mal herausbekommen wollen, was beim FA angekommen ist.
Da es ja wohl eine reine Papiererklärung war, braucht man eigentlich nur in den Mantelbogen sehen, ob auf Seite 2 Anlage V angekreuzt ist, wovon ich ausgehe. Wenn es so ist, hat m.E. das FA geschlafen, so daß ich bei "kein 129" bleibe.
Wieso?
"Gar nicht gewürdigt", weil "gepennt", heisst doch auch in jedem Fall: "nicht rechtlich gewürdigt"... ?
1x pennen - OK.
Aber "über Jahre hinweg" immer beim selben Pkt. pennen. NEE, das ist für mich dann schon eine "rechtl. Würdigung".
Hallo,

aber nur dann eine rechtliche Würdigung, wenn immer der gleiche Sachbearbeiter den Vorgang bearbeitet hätte.

Zudem gilt immer noch, dass jeder Veranlagungszeitraum separat zu betrachten ist. Insoweit bekommt man durchaus eine Argumentation für den 129.

Umstände klären und dann entscheiden. Alles andere ist "Spekulatius".
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