Steuerberater

Normale Version: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3
BFH - VI R 38/07
Anhängige und erledigte Verfahren Status: erledigt
Thema in der NWB Community diskutieren
1 v. H. - Regelung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pauschalierung; PKW-Überlassung
Rechtsfrage

Werden mit der 1 % - Regelung auch Fahrten eines Arbeitnehmers mit einem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PKW abgegolten, die er im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des anderen Arbeitgebers durchführt?

Gesetze: EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 42d

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.11.2007):

Niedersächsisches Finanzgericht 28.6.2007 11 K 502/06 EFG 2007, 1582

BFH 22.01.2008 VI R 38/07

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist erledigt


erledigt durch:

Beschluss vom 22.01.2008 (Erledigung der Hauptsache).


Fundstelle(n):
NWB DokID: PAAAC-67253
Hallo
Dragon schrieb:Oder läuftdas unter "Die LStR 2011 sind auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen." aus der Präambel?
so würde ich das sehen. Es hat sich im Gesetz ja nichts geändert. Warum sollte es dann erst ab 2011 gelten?
Danke allen Beteiligten.

Werde dann unter Zuhilfenahme der LStR 2011 und dem Schmidt-Kommentar 2011 (30. Auflage = aktuelle) meine erste Klage verfassen - werden schon sehen, was sie (gemeint ist das FA) davon haben. Tongue
Grds reicht es ja, den Sachverhalt darzulegen, selbst Anträge sollen ja nur in die Klage (Kein Muss), aber etwas Begründung ist immer schön. Gibts denn keine Anhaltspunkte, warum LStR geändert wurden? Nur der Schmidt ist ggf dünn, oder?
showbee schrieb:Grds reicht es ja, den Sachverhalt darzulegen, selbst Anträge sollen ja nur in die Klage (Kein Muss), aber etwas Begründung ist immer schön. Gibts denn keine Anhaltspunkte, warum LStR geändert wurden? Nur der Schmidt ist ggf dünn, oder?

Warum die LStR geändert wurden habe ich noch nicht eruieren können. Wenn da Jemand etwas mehr weiß, dann bitte nur zu Smile .

Schade ist ja auch, dass das Verfahren IV R 38/07 als in der Hauptsache erledigt ist und hierzu letzlich keine Entscheidung des BFH ergangen ist. Sad

Neben Schmidt habe ich noch etwas von Oberverwaltungsrat Manfred Geiken in Haufe-Online, Heß im Beck´schen Steuer- und Bilanzrechtslexikon und Glenk im Blümich 110. Auflage jeweils zu § 8 EStG gefunden.

Ich stelle jetzt in meiner Argumantation darauf ab, dass es sich um einen Fall des § 8 Abs. 2 EStG handelt und nicht wie im BFH-Urteil (X R 35/05) um § 6 Abs.1 Nr.4 EStG. Dies auch, wenn im § 8 Abs. 2 auf § 6 Abs.1 Nr.4 verwiesen.
Hallo,

nach meinen Recherchen liegt es wohl daran, dass ein mordsmäßiger Verwaltungsapparat in Gang gesetzt werden würde, weil jeder Arbeitgeber, der seinen Angestellen einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, überprüfen müßte, ob der Wagen auch für andere Einkunftsarten verwendet wird. Ich denke da mal an unsere armen Politiker, die immer so hart arbeiten müssen, dass sie kaum im Bundestag anwesend sind und sich i.d.R. irgendwo noch ein Taschengeld hinzuverdienen müssen ... Sie müßten ja dann tatsächlich ihre anderen Einkünfte offen legen und angegeben, wieviel Kilometer sie dafür gefahren sind. Dann müssen noch die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug ermittelt werden, damit der geldwerte Vorteil berechnet werden kann ... Cool
M.E. führt die Rechtsprechung dazu, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss ... wer will das schon?

Gruss
Uwe
Hallo,

Falls die Möglichkeit besteht an DStR 29/2011 zu kommen, da steht ein Aufsatz drin.

Kann aber leider auch nicht sagen ob für den Fall hier zutreffend.
Danke den hatte ich auch schon am Wickel Cool

Mal sehen was sich daraus noch für Argumentationen während des Prozesses saugen lassen.
Was heißt hier "während des Prozeß"? Die Argumente müssen in die Klage! Der Richter mag bestimmt nicht alle neuen Argumente in der Verhandlung hören, da hat er das Votum schon vorliegen...
showbee schrieb:Was heißt hier "während des Prozeß"? Die Argumente müssen in die Klage! Der Richter mag bestimmt nicht alle neuen Argumente in der Verhandlung hören, da hat er das Votum schon vorliegen...


Danke das ist ein Argument!!! Bin noch in dieser Hinsicht. Das Packe ich dann also alles in die Begründung.
Seiten: 1 2 3
Referenz-URLs