28.05.2011, 15:46
Hallo,
müsste ich nachhören.
Wäre insoweit denkbar, als ja die 19er Einkünfte im Schätzbescheid deutlich niedriger waren als tatsächlich. Dadurch ergäbe sich eine höherer Steuer und durch die Anrechnung die Erstattung.
Allerdings wurde mit genau der gleichen Begründung des 173 (1) Satz 1 die Veranlagung unmittelbar nach Erhalt der Steuererklärung (also mit der Überschneidung der EE) durch separates Schreiben schon abgelehnt.
Deshalb ist der Vorgang unverständlich.
müsste ich nachhören.
Wäre insoweit denkbar, als ja die 19er Einkünfte im Schätzbescheid deutlich niedriger waren als tatsächlich. Dadurch ergäbe sich eine höherer Steuer und durch die Anrechnung die Erstattung.
Allerdings wurde mit genau der gleichen Begründung des 173 (1) Satz 1 die Veranlagung unmittelbar nach Erhalt der Steuererklärung (also mit der Überschneidung der EE) durch separates Schreiben schon abgelehnt.
Deshalb ist der Vorgang unverständlich.