Steuerberater

Normale Version: negative Feststellungsklage möglich
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
zaunkönig schrieb:Denn ungeachtet der steuerrechtlichen Seite muss der Steuerpflichtige mit einem Strafverfahren rechnen.
Strafrechtlich ist die Kiste verjährt, da die Strafverfolgungsverjährung nur 5 Jahre betrug. Hat das FA selber schon festgestellt.

Eine Anfechtung der Steuerfestsetzung ist - wg. verworrener Sachlage und mangels Unterlagen - schwierig und soll auch aus einem anderen Grund nicht erfolgen. Den ich hier aber nicht erläutern möchte, das würde den Rahmen sprengen.

Es ging mir eigentlich nur um die Frage, ob eine Feststellungsklage formalrechtlich möglich ist.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs