07.04.2011, 19:32
Nabend zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft beantragt in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung.
Das FA erlässt einen Bescheid für einen der Lebenspartner unter dem Hinweis, dass bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die einzelnen Lebenspartner einzelveranlagt werden müssen und das für den anderen Lebenspartner eine eigene EStE einzureichen ist.
Nun meine Frage:
Wie gehe ich nun taktisch am besten und einfachsten vor?
a) Lege ich gegen den vorhandenen Bescheid Einspruch ein, beantrage erstens die Zusammenveranlagung und zweitens Ruhen des Verfahrens mit Blick auf die beim BFH anhängige Beschwerde (Az III B 211/10). Vorinstanz FG Niedersachsen (Az. 10 V 309/10).
b) Gebe ich für den anderen Lebenspartner eine EStE ab und bei Bescheidung wie oben?
c) Einspruch einlegen, EE "einfangen" und klagen?
d) sonst wie?
Für Meinungen und Anregungen bin ich dankbar.
Ciao
Tax
ich habe folgendes Problem:
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft beantragt in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung.
Das FA erlässt einen Bescheid für einen der Lebenspartner unter dem Hinweis, dass bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die einzelnen Lebenspartner einzelveranlagt werden müssen und das für den anderen Lebenspartner eine eigene EStE einzureichen ist.
Nun meine Frage:
Wie gehe ich nun taktisch am besten und einfachsten vor?
a) Lege ich gegen den vorhandenen Bescheid Einspruch ein, beantrage erstens die Zusammenveranlagung und zweitens Ruhen des Verfahrens mit Blick auf die beim BFH anhängige Beschwerde (Az III B 211/10). Vorinstanz FG Niedersachsen (Az. 10 V 309/10).
b) Gebe ich für den anderen Lebenspartner eine EStE ab und bei Bescheidung wie oben?
c) Einspruch einlegen, EE "einfangen" und klagen?
d) sonst wie?
Für Meinungen und Anregungen bin ich dankbar.
Ciao
Tax