Steuerberater

Normale Version: � 361 AO - Aussetzung der Vollziehung
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Ich "qu�l" mich gerade �hnlich. Belege durch den Stpfl. wurden zur Erkl�rung nicht eingereicht, FA fordert Unterlagen, aber Mandant reagiert nicht. Also kommt der Bescheid vom FA ohne Anerkennung der Belege (und dadurch mit einer ordentlichen Nachzahlung) weil sie eben nicht vorliegen.
Dann reagiert pl�tzlich der Mandant und reicht die Belege nach. Ich schreib den Einspruch, reiche die Belege nach und beantrage AdV, da sich so eine Erstattung ergeben w�rde. Jetzt reagiert aber das FA nicht mehr. Kein Bescheid �ber die AdV (ist jetzt �ber 3 Wochen her), keine Reaktion �ber den Einspruch.
Mandant musste nun erstmal zahlen, weil keine Reaktion auf Antrag der AdV vorliegt. Leider hatte ich das schon mehrmals. Gibt es nicht eine Frist, in der das FA auf einen AdV Antrag reagieren muss? Wozu gibt es diese M�glichkeit sonst?
@ Opa:
Ich w�rde in dem Fall, wenn die Mahnung oder Ank�ndigung der Vollstreckung kommt, der Stelle mitteilen, dass ein begr�ndeter Antrag auf AdV, �ber den noch nicht entschieden wurde, beim Finanzamt liegt. Kpie des Antrages zur kenntnisnahme dazu.
Hat bisher immer geholfen.
Beste Gr��e aus dem sonnigen Bayern
frankts
Normalerweise wird beim FA, solange die AdV noch nicht bearbeitet wurde, vorl�ufig ein Sperrvermerk gesetzt. Geht nat�rlich auch �fter mal schief, sollte man also mit Erhebungsstelle oder wer auch zust�ndig ist vorsorglich abkl�ren.

Zu den Chaosf�llen noch erg�nzend: Ohne gro�z�ge Vorauszahlung sollte man in nicht genau bekannten F�llen ohnehin nicht t�tig werden. Muss man am Ende nicht nur den Belegen sondern auch dem Schmerzensgeld hinterherlaufen, macht es endg�ltig keinen Spa� mehr.
Griff zum Telefon!
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