14.10.2010, 16:21
Ich bin auf der Suche, ob es zu der vorgeschriebenen Berechnung der Bemessungrundlage nach Art. 8 Abs. 2 Bay.KiStG ein Musterverfahren gibt. Es geht darum, dass § 51a Abs. 2 EStG anzuwenden ist, dh. die Gewerbesteueranrechnung entfällt. Ähnliche Bestimmungen sind in den KiSt-Gesetzen der anderen Bundesländer auch.
Anzufechten wäre die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ja im Kirchensteuerbescheid und nicht im ESt-Bescheid, wo sie steht. Der Bay. Kist-Steuerbescheid schreibt zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage gar nichts.
Ich habe nun den unerfreulichen Fall, dass KiSt anfällt, obwohl keine ESt entsteht und der Mandant ist not amused.
Nachdem ich bisher nichts gefunden habe, schmeiß die Frage mal hier in die Runde.
Danke im Voraus
frankts
Anzufechten wäre die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ja im Kirchensteuerbescheid und nicht im ESt-Bescheid, wo sie steht. Der Bay. Kist-Steuerbescheid schreibt zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage gar nichts.
Ich habe nun den unerfreulichen Fall, dass KiSt anfällt, obwohl keine ESt entsteht und der Mandant ist not amused.
Nachdem ich bisher nichts gefunden habe, schmeiß die Frage mal hier in die Runde.
Danke im Voraus
frankts