Steuerberater

Normale Version: 1/11 - Anmeldung
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Hallo,

wir bekommen gerade von der Finanzkasse bei einem Mandanten heftiges Gemeckere.

Grund: wir haben (wie in allen F�llen mit Vorsteuer-�berhang im Vorjahr) keine Null-Meldung f�r die Fristverl�ngerung abgegeben.

Ham wir aber noch nie Cool

O.K. lt. USt-Rl mu� die SVZ berechnet, angemeldet und bezahlt werden. Aber bei � 0,00 kann man doch nichts bezahlen, oder? Rolleyes

Da wir mit DATEV arbeiten, kann ich wohl davon ausgehen, dass DATEV die Anmeldung verbummelt hat Big Grin oder aber eine Regelung kennt, nach der diese h�chst �berfl�ssige b�rokratische Ma�nahme entbehrlich ist.

Gibt´s da was? Kennt wer was?

Und ja, ist denen reichlich fr�h eingefallen, dass da noch etwas fehlen k�nnte Big Grin

Gru�

tosch
Hallo,

und die Finanzverwaltung hat recht.


Was gerne �bersehen wird, so besteht das Formular aus zwei separaten Antr�gen:

- Antrag auf Fristverl�ngerung
- Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung



Selbst wenn sich ein negativer Betrag bei der Sondervorauszahlung ergibt, so ist der Antrag auf Fristverl�ngerung grunds�tzlich zu stellen, wenn man denn nicht jeden Monat in Verzug geraten will (� 48 UStDV)
Die Finanzverwaltung ist dann berechtigt f�r jede versp�tete Abgabe einen Versp�tungszuschlag zu erheben.
Hallo,

m�glicherweise Big Grin hat sie recht.

Aber warum meckert sie im September wegen einer Null-Meldung, die im Februar abzugeben gewesen w�re? Im Zeitalter der EDV h�tte das doch schon fr�her auffallen k�nnen.
Und warum meckert sie bei ettlichen anderen Mandanten nicht?
Und warum meldet die DATEV nicht?

Das Mi�fallen scheint wohl doch ein Einzelfall zu sein. Oder andere F� sehen das entspannter.

Gru�

tosch
Hallo,

vielleicht solltest Du mal ins Gesetz bzw. die DV sehen.


Der Antrag auf Fristverl�ngerung kann zu jeder Zeit gestellt werden und gilt ab dem Zeitraum der F�lligkeit nach Antragstellung.

Der Antrag auf Fristverl�ngerung und die Ermittlung der Sonder-Vorauszahlung sind zwei verschiedene Antr�ge auf demselben Formular. Das bedeutet, ich kann zu jeder Zeit einen Antrag auf Fristverl�ngerung abgeben, ohne eine Sondervorauszahlung ermitteln zu m�ssen. Eben genau f�r den Fall der SVz = 0 oder negativ.

Sie meckert jetzt, weil es ihr nun reicht mit der versp�teten Abgabe. Betrachte es als freundlichen Hinweis auf eine Unterlassung Deinerseits.

Datev macht auch nur das, was man denen sagt. Wenn die USt-Schl�sselung nicht entsprechend ist, oder es vers�umt wurde den richtigen Knopf f�r die Antragstellung zu dr�cken, dann liegt das nicht an Datev. Die kontrollieren nicht den jeweiligen Mandantenstamm der angeschlossenen Berater und Unternehmen.

Nein, bei 0 kann man nichts zahlen, aber der Fristverl�ngerungsantrag muss gestellt werden.


Das sind Grundlagen. 1 x 1 der Umsatzsteuer.
tosch schrieb:Und warum meckert sie bei ettlichen anderen Mandanten nicht?
vielleicht Quartalszahler? Bei denen muss nur einmalig die Nullmeldung gemacht werden.
Gru�
Eisvogel
zaunk�nig schrieb:Die Finanzverwaltung ist dann berechtigt f�r jede versp�tete Abgabe einen Versp�tungszuschlag zu erheben.

Veto: Die festgesetzte SVZ w�re 0,00 und somit darf kein VZ festgesetzt werden (analog BFH v. 26.06.2002, auch so OFD Frankfurt S 7348 A 6 St I 30 v. 30.01.2006)).

Also @tosch. Augen zu und durch: Nullmeldung abgeben und fertig.

Gr��e, die Catja
Catja schrieb:Veto: Die festgesetzte SVZ w�re 0,00 und somit darf kein VZ festgesetzt werden

Veto funktioniert nur in Bezug auf die Sonder-VZ.

Is t diese nicht "wirksam" abgegeben, sind die Folgeanmeldungen ebenso fast automatisch versp�tet ... . Und evtl. gibt es jetzt aktuell eine Zahllast...
Das klar. Aber eben nicht bzgl. der SVZ. Da hatte ich den Zaunk�nig falsch verstanden.

Meistens l�sst sich das FA aber auch (zumindest bei Neumandaten) davon �berzeugen, in solchen F�llen ggf. bereits festgesetzte Vz auch wieder zu erlassen. (hier hilft meist der "kleine Dienstweg": Telefonat).

Gru�.
Catja schrieb:(hier hilft meist der "kleine Dienstweg": Telefonat).

zum Gl�ck
Uppps, was hab ich hier blo� angerichtet? Wink

Das nimmt hier ja ganz unerwartete Formen an.

Zur Klarstellung:

Ich habe erst ins USt-Gesetz geguckt, danach in die DV und dann in die in meinem Eingangsfred erw�hnten Rl. Das kleine 1x1 der USt habe ich glaube ich ganz passabel drauf, beim gro�en finde ich immer wieder L�cken.

Ich habe ettliche Mandanten, die aufgrund von Investitionen auch mal einen Vorsteuer-�berhang haben und weiterhin monatliche USt-VA´s einreichen - ohne 1/11-Null-Anmeldung und ohne Meckern.
Nein, Einvogel, ich vergleiche keine �pfel mit Birnen.

Und nein, es drohen auch keine horrenden Strafen. Es wurde nur mal kurz der Zeigefinger erhoben - und nach kurzem Telefonat in bestem Einvernehmen wieder gesenkt mit der Bemerkung: Na gut, dann setze ich mal das Signal.

Ich dachte ja nur, dass es da gaaanz vielleicht eine mir unbekannte Verwaltungsregelung gibt.

Gru�

tosch
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