Hallo,
wir bekommen gerade von der Finanzkasse bei einem Mandanten heftiges Gemeckere.
Grund: wir haben (wie in allen F�llen mit Vorsteuer-�berhang im Vorjahr) keine Null-Meldung f�r die Fristverl�ngerung abgegeben.
Ham wir aber noch nie
O.K. lt. USt-Rl mu� die SVZ berechnet, angemeldet und bezahlt werden. Aber bei � 0,00 kann man doch nichts bezahlen, oder?
Da wir mit DATEV arbeiten, kann ich wohl davon ausgehen, dass DATEV die Anmeldung verbummelt hat

oder aber eine Regelung kennt, nach der diese h�chst �berfl�ssige b�rokratische Ma�nahme entbehrlich ist.
Gibt´s da was? Kennt wer was?
Und ja, ist denen reichlich fr�h eingefallen, dass da noch etwas fehlen k�nnte
Gru�
tosch
Hallo,
und die Finanzverwaltung hat recht.
Was gerne �bersehen wird, so besteht das Formular aus zwei separaten Antr�gen:
- Antrag auf Fristverl�ngerung
- Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung
Selbst wenn sich ein negativer Betrag bei der Sondervorauszahlung ergibt, so ist der Antrag auf Fristverl�ngerung grunds�tzlich zu stellen, wenn man denn nicht jeden Monat in Verzug geraten will (� 48 UStDV)
Die Finanzverwaltung ist dann berechtigt f�r jede versp�tete Abgabe einen Versp�tungszuschlag zu erheben.
Hallo,
m�glicherweise

hat sie recht.
Aber warum meckert sie im September wegen einer Null-Meldung, die im Februar abzugeben gewesen w�re? Im Zeitalter der EDV h�tte das doch schon fr�her auffallen k�nnen.
Und warum meckert sie bei ettlichen anderen Mandanten nicht?
Und warum meldet die DATEV nicht?
Das Mi�fallen scheint wohl doch ein Einzelfall zu sein. Oder andere F� sehen das entspannter.
Gru�
tosch
Hallo,
vielleicht solltest Du mal ins Gesetz bzw. die DV sehen.
Der Antrag auf Fristverl�ngerung kann zu jeder Zeit gestellt werden und gilt ab dem Zeitraum der F�lligkeit nach Antragstellung.
Der Antrag auf Fristverl�ngerung und die Ermittlung der Sonder-Vorauszahlung sind zwei verschiedene Antr�ge auf demselben Formular. Das bedeutet, ich kann zu jeder Zeit einen Antrag auf Fristverl�ngerung abgeben, ohne eine Sondervorauszahlung ermitteln zu m�ssen. Eben genau f�r den Fall der SVz = 0 oder negativ.
Sie meckert jetzt, weil es ihr nun reicht mit der versp�teten Abgabe. Betrachte es als freundlichen Hinweis auf eine Unterlassung Deinerseits.
Datev macht auch nur das, was man denen sagt. Wenn die USt-Schl�sselung nicht entsprechend ist, oder es vers�umt wurde den richtigen Knopf f�r die Antragstellung zu dr�cken, dann liegt das nicht an Datev. Die kontrollieren nicht den jeweiligen Mandantenstamm der angeschlossenen Berater und Unternehmen.
Nein, bei 0 kann man nichts zahlen, aber der Fristverl�ngerungsantrag muss gestellt werden.
Das sind Grundlagen. 1 x 1 der Umsatzsteuer.
tosch schrieb:Und warum meckert sie bei ettlichen anderen Mandanten nicht?
vielleicht Quartalszahler? Bei denen muss nur einmalig die Nullmeldung gemacht werden.
Gru�
Eisvogel
zaunk�nig schrieb:Die Finanzverwaltung ist dann berechtigt f�r jede versp�tete Abgabe einen Versp�tungszuschlag zu erheben.
Veto: Die festgesetzte SVZ w�re 0,00 und somit darf kein VZ festgesetzt werden (analog BFH v. 26.06.2002, auch so OFD Frankfurt S 7348 A 6 St I 30 v. 30.01.2006)).
Also @tosch. Augen zu und durch: Nullmeldung abgeben und fertig.
Gr��e, die Catja
Catja schrieb:Veto: Die festgesetzte SVZ w�re 0,00 und somit darf kein VZ festgesetzt werden
Veto funktioniert nur in Bezug auf die Sonder-VZ.
Is t diese nicht "wirksam" abgegeben, sind die Folgeanmeldungen ebenso fast automatisch versp�tet ... . Und evtl. gibt es jetzt aktuell eine Zahllast...
Das klar. Aber eben nicht bzgl. der SVZ. Da hatte ich den Zaunk�nig falsch verstanden.
Meistens l�sst sich das FA aber auch (zumindest bei Neumandaten) davon �berzeugen, in solchen F�llen ggf. bereits festgesetzte Vz auch wieder zu erlassen. (hier hilft meist der "kleine Dienstweg": Telefonat).
Gru�.
Uppps, was hab ich hier blo� angerichtet?
Das nimmt hier ja ganz unerwartete Formen an.
Zur Klarstellung:
Ich habe erst ins USt-Gesetz geguckt, danach in die DV und dann in die in meinem Eingangsfred erw�hnten Rl. Das kleine 1x1 der USt habe ich glaube ich ganz passabel drauf, beim gro�en finde ich immer wieder L�cken.
Ich habe ettliche Mandanten, die aufgrund von Investitionen auch mal einen Vorsteuer-�berhang haben und weiterhin monatliche USt-VA´s einreichen - ohne 1/11-Null-Anmeldung und ohne Meckern.
Nein, Einvogel, ich vergleiche keine �pfel mit Birnen.
Und nein, es drohen auch keine horrenden Strafen. Es wurde nur mal kurz der Zeigefinger erhoben - und nach kurzem Telefonat in bestem Einvernehmen wieder gesenkt mit der Bemerkung: Na gut, dann setze ich mal das Signal.
Ich dachte ja nur, dass es da gaaanz vielleicht eine mir unbekannte Verwaltungsregelung gibt.
Gru�
tosch