Steuerberater

Normale Version: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
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Wenn wir schon Probleme mit dem Steuerrecht haben, warum sollten es die AG immer richtig machen? Der AG ist ja auch nicht verpflichtet die vollen Sätze zu zahlen. Außerdem ist das BMF erst von Ende 05. Streite mich hier selbst heute noch mit dem FA (da geht es um SAP Berater, die auch vor Ort beim Kunden arbeiten), die das BMF nicht kennen bzw. anwenden (wollen).

Viele Grüße
Gut, ich werde das jetzt in der Steuererklärung unter Hinweis auf das BMF-Schreiben so ansetzen und mal abwarten, was das Finanzamt dazu sagt.

Besten Dank, Ihr Lieben.
Vorwitzig schrieb:Gut, ich werde das jetzt in der Steuererklärung unter Hinweis auf das BMF-Schreiben so ansetzen und mal abwarten, was das Finanzamt dazu sagt.

Besten Dank, Ihr Lieben.

Bitte, wie weit ist die Entfernung Wohnung-X?

Hier das BMF-Schreiben
[/size]14:27 - 16:05 = 98 min für 20 km, das ist gerade mal ein Schnitt von 12,2 km/h Warst du unterwegs noch Kaffetrinken?

Tongue
Hans-Christian schrieb:
Vorwitzig schrieb:Gut, ich werde das jetzt in der Steuererklärung unter Hinweis auf das BMF-Schreiben so ansetzen und mal abwarten, was das Finanzamt dazu sagt.

Besten Dank, Ihr Lieben.

Bitte, wie weit ist die Entfernung Wohnung-X?

Hier das BMF-Schreiben

die einfache Entfernung beträgt 50 km in meinem Fall.
OK, dann muss kein Einspruch bzw. RdV wegen der 30 km Grenze eingelegt werden. Ich nehme an, daß H-C darauf abzielte.

Viele Grüße
Opa schrieb:OK, dann muss kein Einspruch bzw. RdV wegen der 30 km Grenze eingelegt werden. Ich nehme an, daß H-C darauf abzielte.

Viele Grüße


Opa zieht den Colt, ich ziele und Opa drückt ab.Wink So isses Leben.Wink

He Opa, ich fahre wenigstens. Habe 50 Minuten gebraucht. Reine Fahrzeit! Umziehen dauert och etwas.

Bei uns geht immer hoch und runter (beim Radeln!!)
Das ist dann ein 24er Schnitt. Aber dafür zieh ich schneller.
Opa schrieb:...
Aber dafür zieh ich schneller.

Beim Montagsschuß, duck und weg, Querschläger können auch weh tun.WinkWink
Wäre eine Einsatzwechseltätigkeit auch dann noch anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige über 8 Jahre in verschiedenen Projekten bei ein und demselben Auftraggeber des Arbeitgebers eingesetzt wäre und keinen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hätte, sondern nur den Arbeitsplatz beim Auftraggeber des Arbeitgebers?
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