01.08.2010, 13:16
Die Bewertung des Sachbezugs Unterkunft oder Wohnung nach deutschem Recht erfolgt nach § 2 SvEV. Diese Werte sind auch für steuerliche Zwecke zugrunde zu legen.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/svev/__2.html
Handelt es such um eine Unterkunft, die keine Wohnung ist, wird der Wert für Azubis um 15% gemindert.
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Handelt es such um eine Unterkunft, die keine Wohnung ist, wird der Wert für Azubis um 15% gemindert.