Steuerberater

Normale Version: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer
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Guten Morgen,

meine Glaskugel tendiert auch eher dahin, dass sobald ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der Abzug versagt oder zumindest eingeschränkt wird.

Warten wir es ab, ich wünschte mir nur, dass der BMF immer so schnell mit einem Schreiben wäre und nicht erst Jahre verstreichen lässt.

LG T.D.
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