Steuerberater

Normale Version: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
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ecro schrieb:"alle anderen" ist doch eigentlich eindeutig und abschließend :-)

Stimmt, habe ich mal wieder nicht bedacht Big Grin

Ist aber ein "schöner" Fall, es geht nur um ca. 6.000 ¤, da wird die Klage nicht so teuer.....
Nochmal zu diesem nie endenden Thema:

FG Düsseldorf (2 K 2190/07) hat am 14.04.2010 entschieden, dass bei einem Veräußerungspreis von 1 ¤ nur das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.

Angeblich soll hier ein Revisionsverfahren beim BFH unter IX R 31/10 anhängig sein.
Auf der homepage des BFH ist dieses Az aber nicht zu finden.

Kann mir jemand bestätigen, dass das Verfahren anhängig ist ????
Juris & Beck-Online kennen das Az auch noch nicht.
showbee schrieb:Juris & Beck-Online kennen das Az auch noch nicht.

Merkwürdig ist eben, dass beim Aufruf des Vorverfahrens unter juris das neue Az als anhängiges Verfahren beim BFH angegeben, als Revisionsverfahren.
Gibt das Az direkt bei juris ein, kennt juris es aber nicht.....
Hallo,

bei den großen WP findet sich lediglich das Urteil des FG Düsseldorf mit Hinweis auf Zulassung der Revision.

Habe nach einiger Recherche ein anderes Aktenzeichen beim BFH gefunden (IV R 114/10), aber auch dieses ist nicht aktenkundig. Überhaupt ist das Urteil der Vorinstanz nicht aktenkundig.
Der BFH veröffentlicht Neueingänge ja nur einmal im Monat und da schreiben dann wohl alle einschlägigen Datenbanken die anhängigen Verfahren ab.

Es kann aber gut sein, dass das Aktenzeichen schon irgendwie aufgrund Angabe der Beteiligten oder des FG früher bekannt wird, ohne dass es der BFH schon veröffentlicht hat.

Vielleicht lässt sich die Anhängigkeit durch einen Anruf beim BFH klären (habe ich selbst aber auch noch nie ausprobiert).
Telefonat mit dem BFH 14:35 (Danke, Frau Hor**g*)!: Verfahren ist zwar noch nicht vollständig im BFH verarbeitet und noch nicht in den Listen, - ist aber anhängig.
Danke schööööön !
Und es geht weiter ;P sind aber noch weitere anhängig


BFH Anhängiges Verfahren, IX R 49/10

Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen - Greift das Halbabzugsverbot des § 3c Abs 2 Satz 1 EStG hinsichtlich des Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: GmbH-Anteilsveräußerung zu einem -symbolischen- Kaufpreis von 1 EUR)?
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 ¤) veräußert werden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 61/10; veröffentlicht am 27.7.2011).

Werden bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 40/10; veröffentlicht am 27.7.2011).
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