Steuerberater

Normale Version: Behinderten-PB
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Sorry vorab, mal wieder ne AO Frage. Wink

Hab gerade neuen Mandanten übernommen. Im Bescheid des Vj. hat mein Vorgänger zwar den häftigen PB für das Kind (80%=530,-) beantragt und wurde auch gewährt. Aber das Merkzeichen "H" und damit 1.850,- wurde vergessen.

Kann man das nachholen (Behindertenbescheid ist ja Grundlagenbescheid), oder ist das ein Haftungsfall an den Vorgänger?
Für mich ein Fall des § 175 AO, so dass ein Antrag auf Änderung des Bescheides ausreichen müsste.
Dragon schrieb:Für mich ein Fall des § 175 AO, so dass ein Antrag auf Änderung des Bescheides ausreichen müsste.
Hm, .. seit wann lag denn der Bescheid mit MZ H vor?
Hans-Christian schrieb:........
Hm, .. seit wann lag denn der Bescheid mit MZ H vor?
Da ist meines Wissens kein Kriterium, die Jahr für die der Bescheid gilt sind zu berichtigen. Habe diese gerade mit einem Thüringer FA ohne Gegenwehr durchgezogen (Mandant hatte Bescheid mir nie gegeben, wir haben es erst anhand eines Rentenbescheides gemerkt)!
frankts
Selbiges hier bei einem bayrischen FA-Änderung problemlos möglich.
Ich wurde überzeugt!!!!!!

Aber trotzdem neugierig.

Nach welcher Korrekturvorschrift im Opa-Falle?

Der Grundlagenbescheid lag ja dem FA mit MZ H rechtzeitig vor.

nach § 129 AO oder

nach § 175 (1) Nr. 1 AO ? " soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird."
Ist mir eigentlich egal, wonach geändert wird, Hauptsache es wird. Cool
Ist mir aber lieber als mit dem Vorgänger sich rumzuärgern.

War mir eben nur nicht sicher, denn der Grundlagenbescheid (Merkzeichen H) ist seit Jahren vorhanden, und "rückwirkendes Ereignis", nja. Danke.
Opa schrieb:Ist mir eigentlich egal, wonach geändert wird, Hauptsache es wird. Cool
Ist mir aber lieber als mit dem Vorgänger sich rumzuärgern.

War mir eben nur nicht sicher, denn der Grundlagenbescheid (Merkzeichen H) ist seit Jahren vorhanden, und "rückwirkendes Ereignis", nja. Danke.

1. mir nicht

2.Und seit Jahren vergessen?
Man übernimmt doch immer die Daten des VJ automatisch. Und gelöscht hat er das H bestimmt nicht.

Also alle Jahre kontrolliert? Und eventuell alle Jahre ändern lassen?
zu 2. 2007 stehen eigenartigerweise die 1.850,- drin, vom selben Berater gemacht. Warum ihm die Abweichung zu 08 nicht aufgefallen ist, versteh ich auch nicht.
Es wird nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert. Das Dingens ist und bleibt ein Grundlagenbescheid und solange dieser nicht Eingang in die Festsetzung gefunden hat, ist dieser fehlerhaft und zu ändern. Nur die Festsetzungsverjährung könnte dem entgegenstehen, kommt aber in diesem Fall nicht zum Tragen.
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