10.03.2010, 22:06
14.05.2010, 11:33
@Kiharu:
Jetzt habe ich so nen Fall auf dem Tisch (ESt 2005 in 2010), könnte ich auch bitte, bitte.....
Vielleicht untermauerts meine Meinung, dass es in 2010 noch geht.
Dank im Voraus
frankts
Jetzt habe ich so nen Fall auf dem Tisch (ESt 2005 in 2010), könnte ich auch bitte, bitte.....
Vielleicht untermauerts meine Meinung, dass es in 2010 noch geht.
Dank im Voraus
frankts
17.05.2010, 10:43
Das wird jetzt immer interessanter mit der Anlaufhemmung - obwohl ich davon ausgehe, dass es da keinen Unterschied zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung geben dürfte.
Wenn ich diese Anweisung auch erhalten könnte wäre ich auch etwas schlauer, was die Verwaltungsmeinung angeht. Danke schon mal vorab.
Wenn ich diese Anweisung auch erhalten könnte wäre ich auch etwas schlauer, was die Verwaltungsmeinung angeht. Danke schon mal vorab.
17.05.2010, 10:47
Mich rief jetzt eine Bearbeiterin v. FA an, daß sie nur noch ab 06 bearbeiten würden. Auf die Frage von mir "Warum?" kam nur "ich melde mich".
17.05.2010, 11:18
Neueste Info:
Nach Besprechung Bund-Länder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu § 170 entsprechend zu ergänzen.
Nach Besprechung Bund-Länder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu § 170 entsprechend zu ergänzen.
18.05.2010, 13:30
Kiharu schrieb:Neueste Info:Mit anderen Worten: Es wird wieder eine neue Runde (mindestens) bis zum BFH geben, bis die Sache geklärt ist.
Nach Besprechung Bund-Länder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu § 170 entsprechend zu ergänzen.
Mich ärgert, dass ein einschlägiges Verfahren schon mal beim BFH hing, aber die von der Finanzverwaltung eingelegte Revision zurückgenommen wurde, so dass es nicht zu einer Entscheidung kam (gut, kann ggf. auch andere Gründe gehabt haben, als ein Urteil in der Sache zu diesem Punkt zu vermeiden).
21.05.2010, 20:40
@meyer
PN schon gelesen?
PN schon gelesen?
22.05.2010, 15:14
Kiharu schrieb:@meyerJa, aber erst jetzt gerade.
PN schon gelesen?

Irgendwie war nichts als ungelesen angezeigt. Ob ich da in geistiger Umnachtung schon mal drauf war. ?
Egal, ist genau wie ich dachte, was wohl heißt, dass der BFH die neue alte Verwaltungsauffassung wohl wieder irgendwann auf dem Tisch hat.
18.06.2010, 15:49
Kleines Update.
Das FA hat sich jetzt nach rund vier Monaten auf die Einspüche gegen die Ablehnung der Veranlagungen (die bei Anlaufhemmung noch nicht festsetzungverjährt wären) gemeldet und Ruhen des Verfahrens angeregt, da in der Sache eine NZB gegen eine Urteil des Sächsischen FG anhängig sei. Die Finanzämter (ggf. ist ist hier speziell Niedersachsen gemeint) seien angewiesen, diese Fälle im Hinblick auf dieses Verfahren ruhend zu stellen.
Aktenzeichen wurden nicht mitgeliefert. Ich konnte bisher nichts Passendes ausfindig machen.
Sagt das jemand anderem was ?
Bisher weiß ich noch nicht einmal, wie das Sächsische FG in der Sache entschieden hat, noch ob es ein identischer Fall ist.
Wie in vorigen Beiträgen schon dargestellt, würde ich eine Verfahrensruhe natürlich begrüßen. Der BFH wäre ggf. gefordert, sich mal klar zu dem Fall zu äußern.
Das FA hat sich jetzt nach rund vier Monaten auf die Einspüche gegen die Ablehnung der Veranlagungen (die bei Anlaufhemmung noch nicht festsetzungverjährt wären) gemeldet und Ruhen des Verfahrens angeregt, da in der Sache eine NZB gegen eine Urteil des Sächsischen FG anhängig sei. Die Finanzämter (ggf. ist ist hier speziell Niedersachsen gemeint) seien angewiesen, diese Fälle im Hinblick auf dieses Verfahren ruhend zu stellen.
Aktenzeichen wurden nicht mitgeliefert. Ich konnte bisher nichts Passendes ausfindig machen.
Sagt das jemand anderem was ?
Bisher weiß ich noch nicht einmal, wie das Sächsische FG in der Sache entschieden hat, noch ob es ein identischer Fall ist.
Wie in vorigen Beiträgen schon dargestellt, würde ich eine Verfahrensruhe natürlich begrüßen. Der BFH wäre ggf. gefordert, sich mal klar zu dem Fall zu äußern.
17.07.2010, 00:38
Neues Update:
Es gibt im NWB vom 19.07.2010 (ja, ist gestern schon gekommen), einen Beitrag zum Thema, der sich pro Anlaufhemmung ausspricht.
Es wird auch auf FG Sachsen vom 23.03.2010, 6 K 2168/08 verwiesen (Urteil ist zumindest bei NWB auch inzwischen abrufbar), das die Anlaufhemmung befürwortet und noch nicht einmal Revision zugelassen hat.
Hiergegen ist die im Vorbeitrag genannte NZB (seitens der Finanzverwaltung) anhängig.
Wie zu erwarten war, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und ich verstehe jetzt auch, warum mein Fall gern ruhen gelassen wird.
Es gibt im NWB vom 19.07.2010 (ja, ist gestern schon gekommen), einen Beitrag zum Thema, der sich pro Anlaufhemmung ausspricht.
Es wird auch auf FG Sachsen vom 23.03.2010, 6 K 2168/08 verwiesen (Urteil ist zumindest bei NWB auch inzwischen abrufbar), das die Anlaufhemmung befürwortet und noch nicht einmal Revision zugelassen hat.
Hiergegen ist die im Vorbeitrag genannte NZB (seitens der Finanzverwaltung) anhängig.
Wie zu erwarten war, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und ich verstehe jetzt auch, warum mein Fall gern ruhen gelassen wird.