21.01.2010, 14:48
Warum muss ausgerechnet ich immer solche bekommen?
Folgender Fall: StPflichtige, selbständig, macht mal wieder die Erklärung selber, bzw mit Hilfe einer Bekannten (würg).
Dass man USt-VA´s abgeben muss, ist ihr gänzlich unbekannt, daher schätzt das FA lustig drauf los. Soweit, so gut.
Irgendwann hat sie dann aber den Überblick verloren, was sie denn da grade bezahlt, und warum sie was bezahlen muss, und hat mir einen wust an Belegen und Zetteln übergeben.
So, nachdem die beiden Damen für die ESt 2008 keine Kopie der Erklärung geschweige denn der EÜR behalten haben, hab ich das jetzt von meinem FA gefaxt bekommen, und versuche nun zu retten, was noch zu retten ist. ESt Bescheid 2008 vom 12.10.2009, also rechtskräftig. ABER-dank Euch hab ich damit ja schon mal Erfolg gehabt, sowas noch gradezubiegen. Mir schwebt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wg mangelnder Erläuterung der Abweichung im Bescheid vor (§ 126 (3) AO) vor.
Jetzt hab ich aber das Problem, dass eingereichte Anlage EÜR und eingereichte GuV auf unterschiedliche Gewinne kommen?!
Welche von beiden wird denn dann vom FA als eingereicht angesehen??
Folgender Fall: StPflichtige, selbständig, macht mal wieder die Erklärung selber, bzw mit Hilfe einer Bekannten (würg).
Dass man USt-VA´s abgeben muss, ist ihr gänzlich unbekannt, daher schätzt das FA lustig drauf los. Soweit, so gut.
Irgendwann hat sie dann aber den Überblick verloren, was sie denn da grade bezahlt, und warum sie was bezahlen muss, und hat mir einen wust an Belegen und Zetteln übergeben.
So, nachdem die beiden Damen für die ESt 2008 keine Kopie der Erklärung geschweige denn der EÜR behalten haben, hab ich das jetzt von meinem FA gefaxt bekommen, und versuche nun zu retten, was noch zu retten ist. ESt Bescheid 2008 vom 12.10.2009, also rechtskräftig. ABER-dank Euch hab ich damit ja schon mal Erfolg gehabt, sowas noch gradezubiegen. Mir schwebt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wg mangelnder Erläuterung der Abweichung im Bescheid vor (§ 126 (3) AO) vor.
Jetzt hab ich aber das Problem, dass eingereichte Anlage EÜR und eingereichte GuV auf unterschiedliche Gewinne kommen?!
Welche von beiden wird denn dann vom FA als eingereicht angesehen??