Steuerberater

Normale Version: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
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Opa, jetzt hast du den Kreis geschlossen. wir sind wieder am Anfang.

Also, was bleibt? Ein Einspruch, dessen Begründung nicht unbedingt trägt. Aber den man nicht unversucht lassen kann.
Ja, Einspruch auf alle Fälle. Aber dann klagen?
Das kommt auch auf die steuerl. Auswirkung drauf an.
Und auf die Risiken natürlich. Und die Aussicht, berühmt zu werden.

Das wird dann wohl die Entscheidung des Mandanten sein müssen.
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