Steuerberater

Normale Version: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
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Opa, jetzt hast du den Kreis geschlossen. wir sind wieder am Anfang.

Also, was bleibt? Ein Einspruch, dessen Begr�ndung nicht unbedingt tr�gt. Aber den man nicht unversucht lassen kann.
Ja, Einspruch auf alle F�lle. Aber dann klagen?
Das kommt auch auf die steuerl. Auswirkung drauf an.
Und auf die Risiken nat�rlich. Und die Aussicht, ber�hmt zu werden.

Das wird dann wohl die Entscheidung des Mandanten sein m�ssen.
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