04.12.2009, 22:44
Er arbeitet unentgeltlich im Betrieb der Ehefrau.
Ist auch finaztechnisch sinnvoll-er arbeitet, produziert aber keine unnötigen Betriebsausgaben bei der Ehefrau.
(zB Minijob-Abgabe an die Minijob-Zentrale). Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist gerade so hoch, dass die beiden samt die Kinder davon leben können.
Hintergrund ist der, dass er ein laufendes Inso-Verfahren am Hals hat, daher das Gewerbe über die Ehefrau läuft, soweit ich das sehe.
Ist ein Mandant, den ich selber noch nie bearbeitet habe, sondern ein anderer StB im Haus. Bin nur bei der Bescheidkontrolle darüber gestolpert.
Eure Überlegungen finde ich sehr interessant.
@Petz: Er hat sehr wohl Einkünfteerzielungsabsicht-er erhöht die Einnahmen seiner Ehefrau, und damit das Familieneinkommen.
@erco: Der Unterschied zur Hausfrau ist der, dass er ihr ja nicht nur den Kopf frei hält, in dem er sich um das "Drumherum" kümmert, sondern dass er aktiv im Betrieb arbeitet.
@tosch: Seine Arbeit lässt sich sicher irgendwie nachweisen, und wenns nur durch Maschinenstunden oder ähnliches geht (die mag doch der Prüfer sonst auch so gerne... ;-))
@Opa: Er erhält kein Gehalt, weil das durch das InsoVerfahren nicht im zugute kommen würde, und so das Familieneinkommen nicht erhöhen sondern mindern würde. Ebenso durch Beiträge zur Minijob-Zentrale bzw GKV.
Ist auch finaztechnisch sinnvoll-er arbeitet, produziert aber keine unnötigen Betriebsausgaben bei der Ehefrau.
(zB Minijob-Abgabe an die Minijob-Zentrale). Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist gerade so hoch, dass die beiden samt die Kinder davon leben können.
Hintergrund ist der, dass er ein laufendes Inso-Verfahren am Hals hat, daher das Gewerbe über die Ehefrau läuft, soweit ich das sehe.
Ist ein Mandant, den ich selber noch nie bearbeitet habe, sondern ein anderer StB im Haus. Bin nur bei der Bescheidkontrolle darüber gestolpert.
Eure Überlegungen finde ich sehr interessant.
@Petz: Er hat sehr wohl Einkünfteerzielungsabsicht-er erhöht die Einnahmen seiner Ehefrau, und damit das Familieneinkommen.
@erco: Der Unterschied zur Hausfrau ist der, dass er ihr ja nicht nur den Kopf frei hält, in dem er sich um das "Drumherum" kümmert, sondern dass er aktiv im Betrieb arbeitet.
@tosch: Seine Arbeit lässt sich sicher irgendwie nachweisen, und wenns nur durch Maschinenstunden oder ähnliches geht (die mag doch der Prüfer sonst auch so gerne... ;-))
@Opa: Er erhält kein Gehalt, weil das durch das InsoVerfahren nicht im zugute kommen würde, und so das Familieneinkommen nicht erhöhen sondern mindern würde. Ebenso durch Beiträge zur Minijob-Zentrale bzw GKV.