Hallo Ihr Lieben,
hier sitzt gerade ein BP und erzählt mir, dass er die Kfz Kosten nicht anerkennen kann, weil das Fahrzeug nicht auf die Frau, sonderen auf den Ehemann zugelassen ist?!?!
Und ich soll ihm erstmal das Gegenteil beweisen!
Hat man sowas schon gehört?!
Kurz etwas genauer: Ehefrau hat kleines Gewerbe, neben dem Beruf. Abends und am Wochenende fährt sie Ware zu den Kunden bzw. kauft Ware (ca. 2x jährlich auch in Italien). Dafür haben wir die Km-Pauschale angesetzt. Sie ist mit dem Auto des Ehemannes gefahren. Wobei dieses Auto ja Familienauto ist und eben nur auf den Namen des Ehemannes gekauft wurde und auf ihn zugelassen wurde.
Jemand auf die schnelle eine Fundstelle?!
Danke!!
Wer hat denn welche Kosten des PKW getragen?
Wie wäre es mit R 38 (1) LStR: Abweichend von Satz 3 können die Fahrtkosten auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nach der höchsten Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festsetzt.
bzw. H 38 LStH: Pauschale Kilometersätze
Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs können die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden (>BMF vom 20.08.2001 - BStBl I S. 541):
1.
bei einem Kraftwagen 0,30 EUR je Fahrtkilometer,
Es handelt sich eindeutig um Dienstreisen und die Kosten für das Auto werden ja wohl von Beiden getragen. Es ist m.E. auch nicht möglich ein Auto auf zwei Personen zuzulassen.
Viele Grüße
Danke Opa und Clematis. So seh ich das auch... jetzt muß ich die genauen Gegebenheiten (wer hat wann welche Kosten gezahlt) nochmals mit den Steuerpflichtigen besprechen und dann dem BP nahebringen!
Manchmal frühstücken diese BPs doch echt Clowns, oder? Dieser im speziellen... dem musste ich heute morgen auch schon erklären, warum auf dem Erlöskonto 16% ein anderer Betrag steht, als auf dem Bankkonto eingegangen ist... äh... schon mal was von Netto und Brutto gehört lieber BP? Aber mir dann mit sowas wie diesem Kfz-Quatsch kommen.... *grummel*
lieschenmueller schrieb:Hallo Ihr Lieben,
hier sitzt gerade ein BP und erzählt mir, dass er die Kfz Kosten nicht anerkennen kann, weil das Fahrzeug nicht auf die Frau, sonderen auf den Ehemann zugelassen ist?!?!
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Dann frag mal den BP, ob er auch die DR eines AN nicht anerkennen würde, wenn dieser mit dem Pkw des Ehepartners fährt.
Im allgemeinen gilt, wenn etwas als WK anerkannt wird, dann auch als BA. Nur umgekehrt geht es leider nicht immer.
Annsonnsten siehe Opa, mehr kann man/frau dazu wirklich nicht sagen.
Bei Nichtanerkennung im Bescheid dann eben Einspruch einlegen.
Ich glaub nicht, das es zu einer Einspruchsentscheidung kommen wird.
lieschenmueller schrieb:... jetzt muß ich die genauen Gegebenheiten (wer hat wann welche Kosten gezahlt) nochmals mit den Steuerpflichtigen besprechen und dann dem BP nahebringen!
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Und wenn die nur ein gemeinsames Konto haben?
Diesen Weg würde ich gar nicht erst gehen.
Es würde mich auch interessieren, ob ich ein Pkw nur dann in das BV nehmen darf, wenn es auch zugelassen wurde auf den Gewerbetreibenden. Hat mit dem Fall auch nichts zu tun.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass die Ehefrau ein eigenes Konto haben muß bei einem Gewerbe?
Gehört zwar nicht hierher, würde mich aber mal interessieren.
Was ist denn das für ein BP? Ist der neu oder schon senil? Der liegt ja sowas von daneben. Selbstverständlich kann die gewerbetreibende Ehefrau mit einem privaten PKW die 0,30 € Pauschale für betriebliche Fahrten ansetzen.
Der versucht doch krampfhaft hier ein Mehrergebnis zu konstruieren.
Nein, Ehefrau muss nicht ein eigenes Konto haben. Jedoch ist zu beachten, dass für das FA das Konto auf dem die betrieblichen Geschäftsvorfälle gebucht werden, zum Betriebskonto wird und damit unbeschränkt Einsicht verlangt wird.
WaLiLei schrieb:Nein, Ehefrau muss nicht ein eigenes Konto haben. Jedoch ist zu beachten, dass für das FA das Konto auf dem die betrieblichen Geschäftsvorfälle gebucht werden, zum Betriebskonto wird und damit unbeschränkt Einsicht verlangt wird.
Danke den Warenlieferungenundleistungen
Ich hab nämlich mit meiner Besten nur ein gemeinsames Konto.
Wenn das FA da reingucken will, ich hab nichts zu verbergen.
Und wie ist es mit dem Pkw der Zulassung und dem BV?
Das ist eben nicht mein Gebiet.
Kommt auf den Sachverhalt drauf an. Also in diesem Fall:
Wenn ein PKW Familienfahrzeug ist (auf den Ehemann zugelassen) von der Ehefrau (EF) betriebl. genutzt, kann er zum BV werden indem :Ehemann verkauft an Ehefrau PKW (o.Ust, klar, und höchstens Zeitwert) ,Zulassung auf EF und PKW wird ins AV des Gewerbebetriebes der EF gebucht. Dann alles wie gehabt: AfA auf RND. Sämtliche Aufwendungen sind dann BA. Aber wenn private Nutzung erfolgt (wenn nur ein PKW vorhanden, dann geht das FA automatisch davon aus): Privatnutzungsanteile sind BE und ust-pflichtig.(Wenn nicht KleinU). Da darf der BP nichts auszusetzen haben.