Steuerberater

Normale Version: Internet-Auktionen in der Schweiz
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jurico

Hallo,

ich grüble gerade über folgendem:

Mandant (in D) vertreibt diverse Artikel über seinen Internetshop. Er bietet seine Artikel auch bei "abcd.ch", einem schweizerischen Internet-Auktionshaus an. Mandant versendet nun seine Artikel von D nach CH.

Hier liegt doch eine (steuerfreie) Ausfuhrlieferung iSv § 6 UStG vor, oder?

Kann Mandant selbst in der Schweiz aufgrund des Handels über das schweizerische Internet-Auktionshaus (einkommen-)steuerpflichtig werden?

Ich freue mich über Hinweise und Anmerkungen.

jurico

Ergänzung:

Gerade im Debatin/Wassermeyer, DBA, geschmökert. MA Art. 5 Rn. 30: Unkörperliche Gegenstände könnten keine Betriebsstätte begründen. Dies müsse auch für die Einrichtung einer Web-Site im Internet gelten (Verweis auf Literatur).

Gibts zum Thema "Internet und Betriebsstätte" Rechtsprechung?
Hallo,

Schau mal hier die Seite von RA Prof. Dr. Klaus Sakowski.

Dazu der Beitrag von Ernst & Young - Der Server als Betriebsstätte


Das sollte doch schon mal reichen.

jurico

Besten Dank! Smile

jurico

Hallo,

über eine Rezension im Internet bin ich über folgendes Buch gestolpert, das mittlerweile auf meinem Schreibtisch liegt:

Köhler/Arndt/Fetzer, Recht des Internet, 5. Aufl. 2006 (29,00 €).

Das Büchlein enthält auf fast 50 Seiten (Gesamtumfang: 325 Seiten) "Steuerrechtliche Fragen des Electronic Commerce" und stellt auch die Betriebsstättenproblematik (AO / OECD-MA) vertieft und übersichtlich dar.

Ich kann nur empfehlen, da mal einen Blick reinzuwerfen, falls jemand ein steuerrechtliches Problem mit Bezug zum Internet und zum Ausland hat. Smile
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