jurico
02.07.2007, 13:09
Hallo,
ich grüble gerade über folgendem:
Mandant (in D) vertreibt diverse Artikel über seinen Internetshop. Er bietet seine Artikel auch bei "abcd.ch", einem schweizerischen Internet-Auktionshaus an. Mandant versendet nun seine Artikel von D nach CH.
Hier liegt doch eine (steuerfreie) Ausfuhrlieferung iSv § 6 UStG vor, oder?
Kann Mandant selbst in der Schweiz aufgrund des Handels über das schweizerische Internet-Auktionshaus (einkommen-)steuerpflichtig werden?
Ich freue mich über Hinweise und Anmerkungen.
ich grüble gerade über folgendem:
Mandant (in D) vertreibt diverse Artikel über seinen Internetshop. Er bietet seine Artikel auch bei "abcd.ch", einem schweizerischen Internet-Auktionshaus an. Mandant versendet nun seine Artikel von D nach CH.
Hier liegt doch eine (steuerfreie) Ausfuhrlieferung iSv § 6 UStG vor, oder?
Kann Mandant selbst in der Schweiz aufgrund des Handels über das schweizerische Internet-Auktionshaus (einkommen-)steuerpflichtig werden?
Ich freue mich über Hinweise und Anmerkungen.