20.07.2009, 18:52
Siehe noch diesen Beschluss über eine NZB der wohl an das von Kiharu genannte Urteil anknüpft: Link
Steht so ungefähr drin, dass das jeweils im Einzelfall zu entscheiden sei und im Zweifel der tatrichterlichen Würdigung unterliege ...
@ tosch: Für einen Wohnsitz im Sinn von § 8 AO hat eine Wohnungsmeldung allenfalls indizielle Bedeutung, man kann also durch eine bloße Meldung keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auslösen.
Steht so ungefähr drin, dass das jeweils im Einzelfall zu entscheiden sei und im Zweifel der tatrichterlichen Würdigung unterliege ...
@ tosch: Für einen Wohnsitz im Sinn von § 8 AO hat eine Wohnungsmeldung allenfalls indizielle Bedeutung, man kann also durch eine bloße Meldung keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auslösen.