24.07.2009, 20:46
Kiharu schrieb:Ich denke, da liegt der Denkfehler der Bearbeiterin. Sie hat damals alles richtig gemacht, solange es kein Fall des § 21a Abs. 7 war.Zu der Erkenntnis ist sie offenbar nach Überprüfung meines Schriftsatzes auch gekommen.

Jedenfalls wurde mir heute telefonisch mitgeteilt, dass sie sich meiner Auffassung anschließe ...
Ach ja, es ging um streitige Beträge von ungefähr 50 TDM...