09.07.2009, 08:23
Hallo Kollegen,
mir fehlen hier im Büro deutlich Kommentare zum GrEStG und zum BGB, - daher meine Frage:
Steuerpflichtiger kauft Grundstück. In dem Vertrag sind gesondert für zusammen 18.000 ¤ ausgewiesen:
- Gartenhütte
- Wintergarten
- Gehölze.
FA will auf diese nun auch die GrESt haben.
Ich bin der Meinung, dass das für die Gehölze möglich ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG i.V.m. § 94 Abs. 1 BGB).
Bei der Gartenhütte zweifele ich, da ich momentan nicht weiss, ob sie ein Fundament hat und somit mit dem GuB fest verbunden ist.
Beim Wintergarten gehe ich von einem Fundament aus (geht das in Deutschland überhaupt ohne?) und meine, dass somit auch dieser in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen ist.
Was ich für meinen Schrieb an den Mandanten bräuchte, wären irgendwelche wichtigmacherischen Fundstellen, die meine Ansicht untermauern oder widerlegen.
Hat jemans sowas für mich? (aber macht Euch nicht zu viel Mühe, - es geht weniger um das Geld (sind nur 630 ¤ GrESt), als mehr um das Prinzip beim Mandanten.
Danke Euch!
Gruß, die Catja
mir fehlen hier im Büro deutlich Kommentare zum GrEStG und zum BGB, - daher meine Frage:
Steuerpflichtiger kauft Grundstück. In dem Vertrag sind gesondert für zusammen 18.000 ¤ ausgewiesen:
- Gartenhütte
- Wintergarten
- Gehölze.
FA will auf diese nun auch die GrESt haben.
Ich bin der Meinung, dass das für die Gehölze möglich ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG i.V.m. § 94 Abs. 1 BGB).
Bei der Gartenhütte zweifele ich, da ich momentan nicht weiss, ob sie ein Fundament hat und somit mit dem GuB fest verbunden ist.
Beim Wintergarten gehe ich von einem Fundament aus (geht das in Deutschland überhaupt ohne?) und meine, dass somit auch dieser in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen ist.
Was ich für meinen Schrieb an den Mandanten bräuchte, wären irgendwelche wichtigmacherischen Fundstellen, die meine Ansicht untermauern oder widerlegen.
Hat jemans sowas für mich? (aber macht Euch nicht zu viel Mühe, - es geht weniger um das Geld (sind nur 630 ¤ GrESt), als mehr um das Prinzip beim Mandanten.
Danke Euch!
Gruß, die Catja