Steuerberater

Normale Version: Berufsgenossenschaft
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Hallo,

ich muss es einfach loswerden; eine kleine Zusammenfassung organisatorischer und personeller Inkompetenz.


Durch die Umstellung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage zu Beginn des Jahres 2009 und die Zusammenf�hrung einiger Berufsgenossenschaften, haben sich in der Folge auch die Zuordnungen in den Gefahrklassen wie auch die interne Zuordnung anhand der Mitgliedsnummern ge�ndert.

Folgender Sachverhalt:

Gastronomieunternehmen (Das ist zwar ein Fertigungsbetrieb, aber die BG meint es handelt sich dabei um eine Gastronomie. Egal, Beitrag ist g�nstiger) mit mehreren unselbst�ndigen Betriebsst�tten (Schwimmbadkioske, Verkaufswagen, Kantinen etc.) in den Umlandgemeinden hatte bis 2008 f�r jede Betriebsst�tte und innerhalb der Betriebsst�tten f�r die verschiedenen T�tigkeitsbereiche jeweils eine Lohnsummenmeldung abzugeben.

Da bis Anfang Januar keine Meldeformular beim Betrieb angekommen war, wurde nun versucht mit der BG Kontakt aufzunehmen. Telefonisch war und ist grunds�tzlich keine Erreichbarkeit vorhanden. Inzwischen stellt sich die Frage, ob die �berhaupt Telefon haben oder lediglich einen toten Anschluss bewirtschaften.
Die w�chentlich f�lligen emails wurden nie beantwortet.

Irgendwann Ende Februar gelang dann doch mal der telefonische Kontakt mit der BG. Dabei kam folgendes zu Tage:

1. Die BG hatte, trotz �bermittlung der jeweiligen Gewerbeanmeldungen keine Ahnung von den verschiedenen Betriebsst�tten.
2. Inzwischen gab es nicht mehr das Betriebsst�ttensystem sondern es wurde auf eine einheitliche unternehmensbezogene Meldung abgestellt, was das Verfahren ja erheblich vereinfacht.
3. Entsprechende Meldeformulare stehen auf der homepage grunds�tzlich nicht zur Verf�gung - warum auch immer
4. Es wurden alle alten Mitgliedsnummern f�r das Kalenderjahr 2008 auf eine neue Mitgliedsnummer zusammengef�hrt, die aber nur f�r die Meldung 2008 gilt. F�r das Jahr 2009 wurde nochmals eine neue Mitgliedsnummer vergeben
5. Der Schriftverkehr l�uft ausschlie�lich unter der neuen Mitgliedsnummer

Es brauchte nach dem Telefonat nochmals 5 Wochen, bis die BG den Meldebogen an den AG �bermittelt hat. Der kam am 01.04.2009 im Unternehmen an und hat das Unternehmen ausgef�llt am 01.04.2009 verlassen.

Anfang Mai kommt ein Bescheid der BG in der alle Berechnungsgrundlagen gesch�tzt wurden, weil keine Meldung erfolgt ist.
Am gleichen Tag erfolgt Einspruch (Einschreiben) und Antrag auf AdV aus im Wesentlichen 3 Gr�nden:

1. Sch�tzung der Lohnsummen (50% h�her als im Vorjahr)
2. Falsche Ber�cksichtigung der vereinbarten Abschlagszahlungen auf den Bescheid 2007 und die Vorauszahlungen 2008
3. Der Unternehmer ist pl�tzlich mit einem eigenen Bescheid ausgestattet und soll fast die gleiche Summe zahlen wie f�r das gesamte besch�ftigte Personal.

Am 13.06. wird eine Mahnung mit Vollstreckungsank�ndigung erstellt, die lt. Poststempel am 18.06. aufgegeben wurde und am 20.06. im Unternehmen angekommen ist. Und, wen wundert es noch, nat�rlich mit einer neuen Mitgliedsnummer.
Und heute steht dann der Gerichtsvollzieher vom Zollamt in der T�r.


Und nun glaubt ja nicht, das man mit der BG inzwischen telefonieren k�nnte. Absolut keine Chance, egal zu welcher Zeit man dort anruft oder welche Durchwahl man auch anw�hlt.


Nun sitzt die zust�ndige BG in Mannheim, eigentlich keine klassische Karnevalshochburg, w�rde man meinen. Aber man wird den Eindruck nicht los, das die da irgendwann mit dem Feiern angefangen haben und bis heute nicht aufgeh�rt. Alternativ kann ich mir lediglich noch ein riesiges dreist�ckiges Circuszelt vorstellen in dem die alle ganz gebannt vor dem Magier mit den Wunderkerzen sitzen und den flirrenden Sternchen zugucken.



Ist das eigentlich inzwischen aktueller Stand der Organisation im Sozialversicherungswesen?
Denn meine Erfahrung zeigt mir, dass ich immer wieder auf gleiche oder �hnliche Zust�nde treffe, wenn ich es mit BG, BUN oder einem KV-Tr�ger zu tun habe.



Das es auch anders gehen kann zeigte letzte Woche die Deutsche Rentenversicherung.
Die Pr�fung war zwar schon Anfang des Jahres anberaumt und wurde von der DRV immer wieder nach hinten verlegt, aber einmal mit der Pr�fung angefangen, waren die am gleichen Tag fertig und haben die minimalen Beanstandungen gefunden, die tats�chlich auch vorhanden waren.
F�r den gleichen Betrieb, mit allen Unter- und T�chterunternehmen. Und das in einem sehr entspannten und freundlichen Klima, wie ich es schon lange nicht mehr bei einer Pr�fung erlebt habe.
Was habt Ihr nun unternommen? Ich hatte heute in einer �hnlichen Situation (Vollstreckung eines nie angekommenen Bu�geldbescheids der ARGE - wer von Euch wei� denn, wof�r die Jungs dort Bu�geldbescheide erteilen?) ein Gespr�ch mit Mandanten, die nur sagten: "Man ist sooo hilflos". Und au�er ewig herumtelefonieren bis er endlich die richtigen Leute an die Strippe bekommt, kann der StB auch nur begrenzt helfen....
Hallo,

Was den Vollstreckungsbeamten angeht ist die Sache simpel.
Beitr�ge sind zu zahlen, lediglich die ordnungsgem��e H�he steht nicht fest. Also hat der gute Mann vom Zoll 50 Euro in die Hand bekommen und durfte wieder abziehen.
Fand er zwar nicht sonderlich spa�ig, aber er hatte auch keine Handhabe, da unstrittig der Schriftverkehr zum Einspruch wie auch der Aussetzungsantrag vorgelegt werden konnten.


Was die BG angeht, so ist die Sache an den Hausanwalt weitergeleitet worden. Der pr�ft zun�chst einmal drei Dinge ab, die nach einer abschlie�enden Besprechung weiter verfolgt werden oder eben nicht

1. Einleitung eines Dienstaufsichtsverfahrens
2. Information der zust�ndigen Aufsichtsbeh�rde
3. Kontaktaufnahme mit TV-Produktionen zur Vermarktung

Letzteres d�rfte besonders interessant werden.
Zitat:ARGE - wer von Euch wei� denn, wof�r die Jungs dort Bu�geldbescheide erteilen?
Da gibt es viele M�glichkeiten, bspw. R�ckzahlung zuviel gezahlten ALG, nicht angegebener Nebenverdienst, nicht angegebene Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person usw.
Opa schrieb:
Zitat:ARGE - wer von Euch wei� denn, wof�r die Jungs dort Bu�geldbescheide erteilen?
Da gibt es viele M�glichkeiten, bspw. R�ckzahlung zuviel gezahlten ALG, nicht angegebener Nebenverdienst, nicht angegebene Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person usw.

Das w�re ja noch logisch - aber Bu�geldbescheid an nat�rliche Person als GF einer GMBH?
Falsche Angaben f�r Lohnzuschuss eines AN der GmbH o.�.
(Nur eine Vermutung.)
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