Steuerberater

Normale Version: getrennte Veranlagung und gesonderte Feststellung
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Zusammenveranlagbare Ehegatten mit vermieteter Immobilie.
Getrennte Veranlagung ist in einem Jahr günstiger.

So, nun meckert DATEV, und macht mir keine elektronische Übermittlung, weil die Finanzverwaltung hier zwingend eine gesonderte Feststellung benötigt?

Was soll der Schwachsinn denn? Ist da DATEV auf dem falschen Dampfer? Oder erwartet hier die Finanzverwaltung TATSÄCHLICH eine Gesonderte?

PS: Letztes Jahr ebenfalls getrennte Veranlagung, da ging aber die elektronische DÜ bei getrennter noch nicht-das FA konnte aber problemlos veranlagen?!
"tatsächlich" hat sich noch nie ein FA beschwert. aber rechtlich müsste wohl eine erstellt werden.

aber warum sollte denn keine gemacht werden?
Zitat:aber warum sollte denn keine gemacht werden?

Was das Honorar kosten und es schwierig werden könnte, das den Mandanten zu verkaufen. Denke ich zumindest. Ganz zu schweigen davon, dass der Vorteil aus der Getrennten durch das Honorar aufgefressen wird.

Aber wenn man auf Teufel komm raus Geld verdienen will, kann mans ja machen Rolleyes
das mit dem honorar ist mir schon klar. ich hätte besser noch nen ironischen satz in meinem ersten post beigefügt ... *seufz*

der kommentar war auch eher auf das rechtliche bezogen.
War auch nicht bös gemeint! Aber rein rechtlich müsste wohl eine gemacht werden. Aber ich mach mich nochmal schlau.
nach meinem empfinden handelt es sich bei der vermietung der immobilie um eine GbR, unbeachtlich dessen, ob die gesellschafter eheleute oder fremde sind. somit ist das doch eigentlich der typische fall für eine feststellungserklärung.
Kiharu schrieb:War auch nicht bös gemeint!

hatte ich auch nicht so aufgefasst Smile
Hallo,


gib doch einfach "quasi" das Ergebnis in die Felder für die gesonderte Feststellung in und mach ein kurzes Begleitschreiben mit einer Anlage V.

Somit hättest Du zumindestens Datev überlistet.

Wenn das FA nun auch noch mitspielt wäre es ja bestens :-) Aber auch das FA wird auch nicht unnötige Arbeit haben wollen...
Es muss keine gemacht werden, wenn die Eheleute nur aus steuerlichen Gründen eine getrennte Veranlagung wählen, siehe § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO.
okay, aber warum spinnt, dann DATEV?

vll. mal datev befragen?
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