Steuerberater

Normale Version: Private PKW-Nutzung
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Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen (...auch die vom FA und vom LoHi)

Ich habe mich grad ein wenig verrannt, komme aus meinem Wirr-Warr im Kopf nicht mehr raus.

Folgende Konstellation.

Mandant ist Gesellschafter-GF einer GmbH, welche ein Pflegeheim betreibt.
Sitz der Gesellschaft (B�ro etc.) und Wohnort des GGF ist Ort A (im selben Haus)
Das Pflegeheim ist im 500 km entfernten Ort B und wird ca. 2x die Woche aufgesucht.

Sind hier die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte (0,03%) f�r die Fahrten zum Pflegeheim zu versteuern?

Ich meine nicht, da er ja nicht von seiner Wohnung aus das Pflegeheim aufsucht, sondern erst "r�bergeht" zur GmbH und von da ab losf�hrt.

Sehe ich das richtig oder �bersehe ich da was? Habe irgendwie die ganze Zeit die Neuregelung der regelm��igen Arbeitsstelle im Kopf und dementsprechend ein leichtes St�rgef�hl.
Hier m�sste man erstmal kl�ren, wo denn die regelm. Arbeitsst�tte ist. Er ist wohl fast tgl. im B�ro (A), aber bei 500 km Entfernung wird er im Heim (B) sich auch nicht nur eine Stunde (2x wtl. Besuch) aufhalten. So wie es geschildert ist, klingt es f�r mich nach 2 regelm. Arbeitsst�tten und dann w�re m.E. die entferntere Arbeitsst�tte (das Heim B) mit der 0,002 Methode anzusetzen.
Keaton schrieb:Ich meine nicht, da er ja nicht von seiner Wohnung aus das Pflegeheim aufsucht, sondern erst "r�bergeht" zur GmbH und von da ab losf�hrt.


So sieht das die Finanzverwaltung nicht.

Schau Dir mal meinen kilometerlangen Thread zu den Fahrten Wohnung-Arbeit an, da gehts im Prinzip um das gleiche.
Hallo

R 9.3 Abs. 3 LStR

Zitat: Regelm��ige Arbeitsst�tte

(3)
Regelm��ige Arbeitsst�tte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen T�tigkeit des Arbeitnehmers, unabh�ngig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Regelm��ige Arbeitsst�tte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. Nicht ma�gebend sind Art, Umfang und Inhalt der T�tigkeit. Von einer regelm��igen Arbeitsst�tte ist auszugehen, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird. Bei einer vor�bergehenden Ausw�rtst�tigkeit (z. B. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelm��igen Arbeitsst�tte.


Ich w�rde argumentativ hier die Zuordnung zur GmbH begr�nden und die Fahrten zur entfernten Betriebsst�tte eben als Dienstreise deklarieren.
Insoweit kann ich das nachvollziehen.

Allerdings sehe ich es wie @Clematis auch, dass die Verwaltung dem so nicht Folge leisten wird, zumal die Kernproblematik der eigentlichen Gesch�ftsf�hrungst�tigkeit ja nicht in der Gesch�ftsf�hrung des Sitzes der GmbH sondern in der Gesch�ftsf�hrung des Betriebes des Pflegeheims besteht.

Und da kann ich mich letztlich nur der Argumentation der Verwaltung und von @Clematis anschlie�en.
zaunk�nig schrieb:... zumal die Kernproblematik der eigentlichen Gesch�ftsf�hrungst�tigkeit ja nicht in der Gesch�ftsf�hrung des Sitzes der GmbH sondern in der Gesch�ftsf�hrung des Betriebes des Pflegeheims besteht.

Sorry, ich glaube ich habe da u.U. wichtige Punkte vergessen zu erw�hnen. Sad

Es gibt einen zweiten GF (nicht Gesellschafter) ebenfalls am Wohnort A, der gg�. den Plegekassen als Heimleiter ausgewiesen ist und diesen Posten auch wahrnimmt (2-3x die Woche).
Weiterhin ist im Heim vor Ort eine PDL (Pflegedienstleiterin) angestellt die den pflegerischen Bereich managed.
Der Ges.-GF mit der xxx-verl�ngerung ist da quasi der kaufm�nnische GF.

Denke schon das man da die Dienstreise argumentieren kann, auch wenn�s auf "wackeligen" Beinen steht.

btw. Stehe irgendwie auf "Kriegsfu�" mit der Neuregelung der regelm��igen Arbeitsst�tte.
So gro� sind doch die Unterschiede gar nicht, zwischen R 37 (2) (alt)und R 9.4 (3) (neu) gar nicht. Cool
Hallo,

macht die Sache ja noch problematischer f�r Dich und einfacher f�r die Finanzverwaltung.

Wenn das Pflegeheim einen Gesch�ftsf�hrer f�r die (technische) Leitung hat und der hier relevante Gesch�ftsf�hrer ist der kaufm�nnische Leiter, dann stellt sich die Frage: "Warum muss der ein bis zwei mal die Woche in das Pflegeheim. Die kaufm�nnischen Belange k�nnte er auch von Ort A aus erledigen. Dann tr�fe die Betriebsst�ttenregelung lediglich den "technischen" GF und alles w�re in Ordnung.

So sieht es aber so aus, als h�tte das Pflegeheim ein kaufm�nnisches B�ro und die Anwesenheit des hier relevanten GF ist notwendig um die Gesch�fte im Pflegeheim vor Ort zu bearbeiten. Damit kommt er doch erst recht in die Zwangslage das er zwei regelm��ige Betriebsst�tten aufsucht.


Ich gebe Dir ja recht, dass die neue Regelung nicht so sch�n aus Sicht der Steuerpflichtigen ist, aus Sicht der Verwaltung schon. Und Streitpotenzial birgt sie ohnehin.
also ich w�rds mal ganz pragmatisch angehen :-)

2 regelm��ige Arbeitsst�tten .. damit gelten Dienstreisegrunds�tze und keine Fahrten zwischen wohnung und Arbeit.

Wenn das Fa muckt kann man immer noch argumentieren :-)

lg und sch�nen Feierabend,

Jive
Hallo zusammen,

ich h�ng mich hier mal ran Smile

SV:
AN eines in Deutschland bekannten Energieversorgers bekommt einen Pkw gestellt, im Dienstvertrag wird das ganze "firmenfinanzierter Pkw" genannt. Fahrtenbuch wird nicht gef�hrt. also 1%-regelung

Geldwerter Vorteil laut Gehaltsabrechnung 163� p.m.

Nettoabzug Pkw 475� p.m.

der Pkw hat nicht den BLP des GW sondern eher des Nettoabzuges.

kann sich einer die differenz von 313� erkl�ren bzw. mir dann auch?


Danke im Voraus
Tax
Eventuell muss der AN was zuzahlen?
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