Das
Neueste. Mal sehen wies diesmal ausgeht.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) weist darauf hin, dass das BVerfG für die Verfassungsbeschwerde das Aktenzeichen (2 BvR 2604/09) vergeben hat.
Durch Beschluss vom 20.10.2010 nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 2604/09)
Oje, dann gibt es wohl gar keine Chance mehr. :-(