Kiharu schrieb:@tosch
Kann es sein, dass Du es auf Stress mit dem Finanzamt förmlich anlegst?
Nö, es sei denn, es muß sein
Zitat:Zumindest erweckst Du diesen Eindruck bei einigen Deiner Beiträge hier. Irgendwie scheinst Du Auseinandersetzungen mit dem FA förmlich zu suchen.
Da die Anzahl meiner Beiträge noch überschaubar ist, habe ich sie mal kurz überflogen. Kann aber Deine Aussage danach nicht nachvollziehen.
Zitat:Hast Du Deinem Mandanten mitgeteilt, dass die von Dir gewählte Gestaltungsmöglichkeit ab Erscheinen der Richtlinie unter Umständen zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnte? Hat Dein Mandant dafür grünes Licht gegeben und gesagt, im Falle der Nichtberücksichtigung gehe ich das Risiko einer Klage ein? Notfalls bis zum BFH? Hast Du deinen Mandanten über das Kostenrisiko aufgeklärt als die Richtlinie eingeführt wurde?
Ja, meine Frau weiß Bescheid.
Nein, ich führe keine aussichtslosen Streitigkeiten und rate auch Mandanten von Verfahren mit mäßigen Erfolgsaussichten ab.
Aber es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung samt zustimmender Verwaltungsrichtlinien in 2003 eine steuerliche Gestaltung getroffen wird und mit einem Schreiben in 2004 meint der FinMin, er könne rückwirkend darin eingreifen ("wird auf alle noch offenen Veranlagungen angewendet"). "Bestandsschutz?" Was ist das? Und wenn dann in 2005 der BFH seine Rechtsprechung aus 2003 bestätigt - entgegen den Richtlinien - und der FinMin ignoriert dies wiederum und seine Prüfer sagen "Wir sind verpflichtet, seine Rl anzuwenden; Sie klagen sicherlich dagegen", dann tue ich genau dieses.
Da das FA nicht entgegen der Rl entscheiden darf, brauche ich auch kein langwieriges Einspruchsverfahren zu durchlaufen, sondern darf mich an der Sprungklage üben.
Wenn das FA die dazu erforderliche Zustimmung nicht erteilt, dann gibt es für mich nur zwei mögliche Gründe:
- es soll kein Urteil (mit bereits erkennbarem Ergebnis) zu dieser Problematik ergehen
- es wird auf Zeit gespielt
Fall 1: das FA hilft nach Absprache mit der OFD ab - alles o.k.
Fall 2: Diese gewollte Verzögerung sorgt dafür, dass ich - falls ich nicht Recht bekomme - eine Menge Zeit verliere, die mich ettliches an Steuern kostet und daran hindert, eine Alternative zu suchen.
Und um dies zu vermeiden, muß ich das Verfahren so kurz wie möglich halten - wenn es sein muß, per Untätigkeitsklage.