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		<title><![CDATA[Steuerberater - Lohnsteuer/Sozialversicherung]]></title>
		<link>http://realsteuer.de/mybb/</link>
		<description><![CDATA[Steuerberater - http://realsteuer.de/mybb]]></description>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2026 19:45:57 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Zuschuss bAV]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3617</link>
			<pubDate>Thu, 21 Mar 2019 09:42:34 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3617</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
für Neuverträge betriebl. Altersversorgung ab 01.01.2019 muss der AG ja einen Zuschuss zahlen. Im Gesetz heißt es für "ab 01.01.2019 abgeschlossene Verträge". Was ist mit Abschluss in 2018 und Beginn 01.01.2019?<br />
Vom Sinn und Zweck würde ich sagen AG soll Zuschuss zahlen, bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes wohl aber nicht. Kann dazu nichts finden und Krankenkasse hat auch keine Ahnung<img src="images/smilies/rolleyes.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Rolleyes" title="Rolleyes" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
für Neuverträge betriebl. Altersversorgung ab 01.01.2019 muss der AG ja einen Zuschuss zahlen. Im Gesetz heißt es für "ab 01.01.2019 abgeschlossene Verträge". Was ist mit Abschluss in 2018 und Beginn 01.01.2019?<br />
Vom Sinn und Zweck würde ich sagen AG soll Zuschuss zahlen, bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes wohl aber nicht. Kann dazu nichts finden und Krankenkasse hat auch keine Ahnung<img src="images/smilies/rolleyes.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Rolleyes" title="Rolleyes" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Rente - StKl 6]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3531</link>
			<pubDate>Fri, 29 Dec 2017 09:29:03 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3531</guid>
			<description><![CDATA[Mandant hat Antrag auf Rente gestellt, dieser wurde bewilligt.<br />
Das Finanzamt hat ihn daraufhin in Steuerklasse 6 eingestuft, dies wurde dem AG per Elstam mitgeteilt. Ich finde in § 38 b EStG keinen Grund dafür.<br />
Gibt´s da eine Gesetzesgrundlage?<br />
Da er weiterarbeitet, will er wie bisher nach StKl 4 besteuert werden und ggf. Vorauszahlungen leisten.<br />
Das Formular auf Steuerklassenänderung sieht nur III, IV und V vor.<br />
<br />
Hat der AN/Rentner eine Möglichkeit, wieder in StKl 4 zurückzukommen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Mandant hat Antrag auf Rente gestellt, dieser wurde bewilligt.<br />
Das Finanzamt hat ihn daraufhin in Steuerklasse 6 eingestuft, dies wurde dem AG per Elstam mitgeteilt. Ich finde in § 38 b EStG keinen Grund dafür.<br />
Gibt´s da eine Gesetzesgrundlage?<br />
Da er weiterarbeitet, will er wie bisher nach StKl 4 besteuert werden und ggf. Vorauszahlungen leisten.<br />
Das Formular auf Steuerklassenänderung sieht nur III, IV und V vor.<br />
<br />
Hat der AN/Rentner eine Möglichkeit, wieder in StKl 4 zurückzukommen?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Direktversicherung - Beiträge nach Tod]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3490</link>
			<pubDate>Tue, 11 Jul 2017 09:30:19 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3490</guid>
			<description><![CDATA[AG schließt 1990 für (Ehefrau-) AN´in eine Direktversicherung ab. Laufzeit bis 2020. AN´in stirbt 06/17.<br />
Lt. Vertrag Beitragszahlung bis Ende des Versicherungsjahres, in dem AN´in stirbt, Beiträge sind also bis 12/17 zu bezahlen, da Vertrag auf AG läuft, von diesem.<br />
Sind die Beiträge für die 6 Monate noch abziehbare Betriebsausgaben? Aufgrund der Vertragssituation wohl schon.<br />
Aber müssen die Beiträge bis 07/17 - 12/17 mit der letzten Gehaltszahlung pauschalversteuert werden? Ein Arbeitsverhältnis liegt schließlich nach dem Tod nicht mehr vor.  <img src="images/smilies/rolleyes.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Rolleyes" title="Rolleyes" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[AG schließt 1990 für (Ehefrau-) AN´in eine Direktversicherung ab. Laufzeit bis 2020. AN´in stirbt 06/17.<br />
Lt. Vertrag Beitragszahlung bis Ende des Versicherungsjahres, in dem AN´in stirbt, Beiträge sind also bis 12/17 zu bezahlen, da Vertrag auf AG läuft, von diesem.<br />
Sind die Beiträge für die 6 Monate noch abziehbare Betriebsausgaben? Aufgrund der Vertragssituation wohl schon.<br />
Aber müssen die Beiträge bis 07/17 - 12/17 mit der letzten Gehaltszahlung pauschalversteuert werden? Ein Arbeitsverhältnis liegt schließlich nach dem Tod nicht mehr vor.  <img src="images/smilies/rolleyes.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Rolleyes" title="Rolleyes" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mindestzins Mitarbeiterdarlehen]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3489</link>
			<pubDate>Thu, 06 Jul 2017 16:06:30 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3489</guid>
			<description><![CDATA[Letztes Jahr gab es bei der Deutschen Bundesbank eine Aufstellung der Effektivzinssätze, die ich als Basis für die Berechnung von Zinsen auf Mitarbeiterdarlehen genommen habe.<br />
Der Link geht nun ins Nirvana und ich finde die Aufstellung nicht mehr.<br />
Weiß jemand, ob und wo es die noch gibt? Oder irgendwelche Alternativen?<br />
Ich brauche sie für die letzten 4 Jahre.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Letztes Jahr gab es bei der Deutschen Bundesbank eine Aufstellung der Effektivzinssätze, die ich als Basis für die Berechnung von Zinsen auf Mitarbeiterdarlehen genommen habe.<br />
Der Link geht nun ins Nirvana und ich finde die Aufstellung nicht mehr.<br />
Weiß jemand, ob und wo es die noch gibt? Oder irgendwelche Alternativen?<br />
Ich brauche sie für die letzten 4 Jahre.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Lohnsteuerprüfung - Fibu-Daten]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3463</link>
			<pubDate>Tue, 14 Mar 2017 09:33:44 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3463</guid>
			<description><![CDATA[Hab gerade eine Lohnsteuerprüfung im Haus.<br />
Bisher habe ich den Prüfern den Kontennachweis zur G+V gegeben und sie haben die Konten rausgesucht, die sie ansehen wollten.<br />
Nun fordert die Prüferin die gesamten Fibu-Daten auf einem Stick.<br />
<br />
Zu recht?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hab gerade eine Lohnsteuerprüfung im Haus.<br />
Bisher habe ich den Prüfern den Kontennachweis zur G+V gegeben und sie haben die Konten rausgesucht, die sie ansehen wollten.<br />
Nun fordert die Prüferin die gesamten Fibu-Daten auf einem Stick.<br />
<br />
Zu recht?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[450,- Minijob / InsVG]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3455</link>
			<pubDate>Mon, 13 Feb 2017 17:42:54 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3455</guid>
			<description><![CDATA[450,- Job psch. abgerechnet --&gt; stfr. in der Erklärung.<br />
zusätzl. 40,- pschverst. Fahrtkostenersatz --&gt; stfr. in der Erklärung<br />
<br />
Nun ist der AG jedoch in die Insolvenz geraten. Das Arbeitsamt zahlte nun 1.740,- (3x 490,-) als InsVg. ---&gt; Progressionsvorbehalt<br />
<br />
Damit ist der AN deutlich schlechter gestellt (ca. 250,-), als wenn er seinen Lohn weiterhin "normal" bekommen hätte. Gibt es eine Möglichkeit, daß in diesem Fall das Insolvenzgeld nicht dem PV unterliegt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[450,- Job psch. abgerechnet --&gt; stfr. in der Erklärung.<br />
zusätzl. 40,- pschverst. Fahrtkostenersatz --&gt; stfr. in der Erklärung<br />
<br />
Nun ist der AG jedoch in die Insolvenz geraten. Das Arbeitsamt zahlte nun 1.740,- (3x 490,-) als InsVg. ---&gt; Progressionsvorbehalt<br />
<br />
Damit ist der AN deutlich schlechter gestellt (ca. 250,-), als wenn er seinen Lohn weiterhin "normal" bekommen hätte. Gibt es eine Möglichkeit, daß in diesem Fall das Insolvenzgeld nicht dem PV unterliegt?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Entgeldausfall]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3425</link>
			<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 13:57:46 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3425</guid>
			<description><![CDATA["Entgeltausfall" für die Begleitung Ihres Kindes im Krankenhaus...<br />
<br />
wurde von der Krankenkasse gezahlt und unterliegt nicht dem PV.<br />
<br />
War mir bisher neu, daß es solche Zahlungen gibt (kenne leider nicht die genaue gesetzl. Grundlage) und kein PV.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA["Entgeltausfall" für die Begleitung Ihres Kindes im Krankenhaus...<br />
<br />
wurde von der Krankenkasse gezahlt und unterliegt nicht dem PV.<br />
<br />
War mir bisher neu, daß es solche Zahlungen gibt (kenne leider nicht die genaue gesetzl. Grundlage) und kein PV.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Lohnabrechnung § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3399</link>
			<pubDate>Wed, 15 Jun 2016 11:53:19 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3399</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
irgendwie ist die Änderung vom 22.04.2015 des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV an mir vorbei gegangen. <br />
<br />
Nunmehr wurde in § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV klargestellt, dass Bestimmte steuerfreie oder pauschal besteuerte Einnahmen,<br />
Zuwendungen oder Leistungen nur dann nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu zählen sind, <span style="text-decoration: underline;">wenn sie im Rahmen der Entgeltabrechnung</span> für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vom Arbeitgeber (oder ggf. einem Dritten) - rechtlich zulässig - tatsächlich steuerfrei oder pauschalbesteuert behandelt werden (Art. 13 Nr. 2 und 3 des 5. SGB IV-ÄndG).<br />
<br />
Für mich heisst das, ist die Betriebsfeier, der Geburtstagsstrauß, der Tankgutschein, die Gesundheitsführsorge etc. nicht auf dem Lohnzettel fällt SV an. <br />
<br />
Bisher sind bei uns einige Berechnungen erst im JA  durchgeführt worden. <br />
<br />
Wie behandelt ihr das Gesetz?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
irgendwie ist die Änderung vom 22.04.2015 des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV an mir vorbei gegangen. <br />
<br />
Nunmehr wurde in § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV klargestellt, dass Bestimmte steuerfreie oder pauschal besteuerte Einnahmen,<br />
Zuwendungen oder Leistungen nur dann nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu zählen sind, <span style="text-decoration: underline;">wenn sie im Rahmen der Entgeltabrechnung</span> für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vom Arbeitgeber (oder ggf. einem Dritten) - rechtlich zulässig - tatsächlich steuerfrei oder pauschalbesteuert behandelt werden (Art. 13 Nr. 2 und 3 des 5. SGB IV-ÄndG).<br />
<br />
Für mich heisst das, ist die Betriebsfeier, der Geburtstagsstrauß, der Tankgutschein, die Gesundheitsführsorge etc. nicht auf dem Lohnzettel fällt SV an. <br />
<br />
Bisher sind bei uns einige Berechnungen erst im JA  durchgeführt worden. <br />
<br />
Wie behandelt ihr das Gesetz?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Scheinselbständigkeit]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3335</link>
			<pubDate>Thu, 10 Dec 2015 16:29:28 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3335</guid>
			<description><![CDATA[Zur Info für alle Interessierten: Da braut sich mal wieder etwas zusammen.<br />
<br />
<a href="http://www.vgsd.de/fragen-und-antworten-zum-gesetzesentwurf-gegen-den-missbrauch-von-werkvertraegen/" target="_blank">http://www.vgsd.de/fragen-und-antworten-...ertraegen/</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Zur Info für alle Interessierten: Da braut sich mal wieder etwas zusammen.<br />
<br />
<a href="http://www.vgsd.de/fragen-und-antworten-zum-gesetzesentwurf-gegen-den-missbrauch-von-werkvertraegen/" target="_blank">http://www.vgsd.de/fragen-und-antworten-...ertraegen/</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Falsche Lohnsteuerklasse]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3305</link>
			<pubDate>Tue, 15 Sep 2015 13:02:01 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3305</guid>
			<description><![CDATA[Wegen unterschiedlicher Auskünfte der Lohn-Mitarbeiter (und weil ich davon selbst keine Ahnung habe) stehe ich ziemlich auf dem Schlauch:<br />
Ehepaar, beide Ehepartner sind jeweils bei drei Unternehmen nicht selbstständig tätig, wobei sämtliche drei Arbeitsverhältnisse nicht als Minijob abgerechnet werden. <br />
Wie ich jetzt festgestellt habe, erfolgen sämtliche sechs Lohnabrechnungen mit Steuerklasse drei, da die Elstam-Daten dieses so anordnen. <br />
<br />
Was ist jetzt genau von wem wie zu veranlassen, damit diese Sache richtig gestellt wird?<br />
<br />
Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wegen unterschiedlicher Auskünfte der Lohn-Mitarbeiter (und weil ich davon selbst keine Ahnung habe) stehe ich ziemlich auf dem Schlauch:<br />
Ehepaar, beide Ehepartner sind jeweils bei drei Unternehmen nicht selbstständig tätig, wobei sämtliche drei Arbeitsverhältnisse nicht als Minijob abgerechnet werden. <br />
Wie ich jetzt festgestellt habe, erfolgen sämtliche sechs Lohnabrechnungen mit Steuerklasse drei, da die Elstam-Daten dieses so anordnen. <br />
<br />
Was ist jetzt genau von wem wie zu veranlassen, damit diese Sache richtig gestellt wird?<br />
<br />
Vielen Dank]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einnahmen aus Stiftung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3295</link>
			<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 11:52:47 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3295</guid>
			<description><![CDATA[Schüler/Student wird von der Stiftung Dt. Sporthilfe mit € 100 mtl. gefördert.<br />
Sind das steuerpflichtige Einnahmen?<br />
<br />
Steuerfrei nach § 3 Nr. 11 ist es nicht, da es keine öffentliche Stiftung ist<br />
<br />
Gewerbebetrieb?<br />
selbständig nachhaltig ja, Gewinnerzielungsabsicht nein, falls evtl. doch, Liebhaberei, da Dauerverluste.<br />
<br />
Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 2 a)?<br />
Falls Gewerbebetrieb, kein § 22<br />
Falls kein Gewerbebetrieb:<br />
Wohl keine Einkünfte, sie sind nicht dem Empfänger zuzurechnen, da sie freiwillig bezahlt werden und von der Sporthilfe innerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke gewährt werden<br />
<br />
Kennt sich da jemand aus?<br />
<br />
<br />
Der Schüler möchte einen € 450-Job annehmen. Die Krankenkasse sagt mir, die Förderung + Job seien zusammenzurechnen, so dass SV-Pflicht entsteht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Schüler/Student wird von der Stiftung Dt. Sporthilfe mit € 100 mtl. gefördert.<br />
Sind das steuerpflichtige Einnahmen?<br />
<br />
Steuerfrei nach § 3 Nr. 11 ist es nicht, da es keine öffentliche Stiftung ist<br />
<br />
Gewerbebetrieb?<br />
selbständig nachhaltig ja, Gewinnerzielungsabsicht nein, falls evtl. doch, Liebhaberei, da Dauerverluste.<br />
<br />
Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 2 a)?<br />
Falls Gewerbebetrieb, kein § 22<br />
Falls kein Gewerbebetrieb:<br />
Wohl keine Einkünfte, sie sind nicht dem Empfänger zuzurechnen, da sie freiwillig bezahlt werden und von der Sporthilfe innerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke gewährt werden<br />
<br />
Kennt sich da jemand aus?<br />
<br />
<br />
Der Schüler möchte einen € 450-Job annehmen. Die Krankenkasse sagt mir, die Förderung + Job seien zusammenzurechnen, so dass SV-Pflicht entsteht.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Anwartschaft PKV]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3282</link>
			<pubDate>Thu, 25 Jun 2015 14:23:55 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3282</guid>
			<description><![CDATA[Ein Arzt ist normal in der GKV, hat aber Beiträge für eine Anwartschaft zur PKV gezahlt. Die Versicherung hat auch eine Bescheinigung ausgestellt wonach eben 650,- in Zeile 31 bzw. 42 der Anlage einzutragen seien. Dies seien Beiträge zur Basisabsicherung. Das FA erkennt die Bescheinigung nicht an. Im Internet finde ich nur eine steuerl. Berücksichtigung v. max. 100,- p.a.<br />
<br />
Hat da jemand Ahnung bzw. auch etwas schriftliches? Selbst in dem BMF v. 19.08.2013 find ich nix direkte dazu.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein Arzt ist normal in der GKV, hat aber Beiträge für eine Anwartschaft zur PKV gezahlt. Die Versicherung hat auch eine Bescheinigung ausgestellt wonach eben 650,- in Zeile 31 bzw. 42 der Anlage einzutragen seien. Dies seien Beiträge zur Basisabsicherung. Das FA erkennt die Bescheinigung nicht an. Im Internet finde ich nur eine steuerl. Berücksichtigung v. max. 100,- p.a.<br />
<br />
Hat da jemand Ahnung bzw. auch etwas schriftliches? Selbst in dem BMF v. 19.08.2013 find ich nix direkte dazu.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Tankgutscheine ]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3241</link>
			<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 20:29:32 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3241</guid>
			<description><![CDATA[Moin,<br />
<br />
ich habe ein kleines kanzleiinternes Problem und hätte gerne dazu eine paar Meinungen dazu. <br />
<br />
Folgender Sachverhalt: Die Mitarbeiter bekommen von der Kanzlei ein paar Monate im Jahr einen Tankgutschein. Dabei bekommen wir eine Gutschein einer bestimmten Tankstelle, über ein bestimmte Literanzahl. Das Sekretariat muss also am Anfang des Monats für jede Spritsorte schauen wieviel man tanken darf damit es den gewünschten Betrag nicht übersteigt. Bei der Tankstelle liegt eine Kundenkarte mit der dann gezahlt wird. Dabei darf aber nur soviel getankt werden wie auf dem Gutschein steht damit es abgerechnet werden kann. <br />
<br />
Klingt erstmal relativ kompliziert und ist es auch weil wir zwei Standorte haben und die Mitarbeiter des zweiten Standortes müssen erst in die andere Stadt fahren..<br />
<br />
Lt. meiner Kollegin wird das aus folgenden Gründen so gemacht und nicht einfach mit einem Gutschein einer bundesweit agierenden Tankstellenkette. <br />
<br />
- Wenn die Kanzleiinhaber beschließen dass es keine Tankgutscheine mehr gibt könnte man als Angestellter sich auf Betriebspraxis berufen wenn man bisher einen "Geldgutschein" bekommen hat. Ein Litergutschein ist dagegen eine freiwillige Leistung die jederzeit widerrufen werden kann.<br />
 <br />
- Ihrgendwelche lohnsteuerlichen Bedenken, Pauschalierung ist nur so möglich.<br />
<br />
Habt ihr davon schon mal gehört? Gibt es da was ich nicht weiß?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin,<br />
<br />
ich habe ein kleines kanzleiinternes Problem und hätte gerne dazu eine paar Meinungen dazu. <br />
<br />
Folgender Sachverhalt: Die Mitarbeiter bekommen von der Kanzlei ein paar Monate im Jahr einen Tankgutschein. Dabei bekommen wir eine Gutschein einer bestimmten Tankstelle, über ein bestimmte Literanzahl. Das Sekretariat muss also am Anfang des Monats für jede Spritsorte schauen wieviel man tanken darf damit es den gewünschten Betrag nicht übersteigt. Bei der Tankstelle liegt eine Kundenkarte mit der dann gezahlt wird. Dabei darf aber nur soviel getankt werden wie auf dem Gutschein steht damit es abgerechnet werden kann. <br />
<br />
Klingt erstmal relativ kompliziert und ist es auch weil wir zwei Standorte haben und die Mitarbeiter des zweiten Standortes müssen erst in die andere Stadt fahren..<br />
<br />
Lt. meiner Kollegin wird das aus folgenden Gründen so gemacht und nicht einfach mit einem Gutschein einer bundesweit agierenden Tankstellenkette. <br />
<br />
- Wenn die Kanzleiinhaber beschließen dass es keine Tankgutscheine mehr gibt könnte man als Angestellter sich auf Betriebspraxis berufen wenn man bisher einen "Geldgutschein" bekommen hat. Ein Litergutschein ist dagegen eine freiwillige Leistung die jederzeit widerrufen werden kann.<br />
 <br />
- Ihrgendwelche lohnsteuerlichen Bedenken, Pauschalierung ist nur so möglich.<br />
<br />
Habt ihr davon schon mal gehört? Gibt es da was ich nicht weiß?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2015]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3214</link>
			<pubDate>Fri, 23 Jan 2015 10:34:12 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3214</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
kurze Frage zum Wochenende:<br />
Verstehe ich es richtig, dass folgende Berufsgruppen ab 01.01.2015 die neuen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen haben:<br />
-alle Minijobber,<br />
-alle Berufsgruppen, für die Sofortmeldungen zu erstellen sind,<br />
- Zeitarbeitnehmer,<br />
- Friseure nur bis 31.07.2015<br />
<br />
Für eine kurze Bestätigung/Ergänzung um weitere Berufsgruppen wäre ich euch sehr dankbar<br />
<br />
Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
kurze Frage zum Wochenende:<br />
Verstehe ich es richtig, dass folgende Berufsgruppen ab 01.01.2015 die neuen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen haben:<br />
-alle Minijobber,<br />
-alle Berufsgruppen, für die Sofortmeldungen zu erstellen sind,<br />
- Zeitarbeitnehmer,<br />
- Friseure nur bis 31.07.2015<br />
<br />
Für eine kurze Bestätigung/Ergänzung um weitere Berufsgruppen wäre ich euch sehr dankbar<br />
<br />
Danke]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Problem bei Direktversicherung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3086</link>
			<pubDate>Wed, 14 May 2014 15:55:47 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3086</guid>
			<description><![CDATA[Hmm... ich hab heute einen eigenartigen Sachverhalt auf den Tisch bekommen:<br />
<br />
EF ist beim EM in Einzelfirma angestellt und hat eine Ende 2005 abgeschlossene Direktversicherung.<br />
<br />
Jetzt wurde diese Direktversicherung gekündigt und das Gewinnbezugsrecht an den EM welcher zugleich als Einzelunternehmer auch Versicherungsnehmer ist abgetreten.<br />
<br />
Der BEtrag von 10.000,-- wurde an den EM ausgezahlt und gleichzeitig erhält der EM eine steuerbescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 EstG mit -10.000,-- € ( also Verluste aus Kapitalvermögen...vermutlich wegen § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG)<br />
<br />
Wie würdet Ihr den Sachverhalt würdigen?<br />
<br />
Ich hätte eigentlich gedacht, dass EF Kapitalerträge in Höhe von 0,-- hat und das Geld dem EM geschenkt hat, nach dem Motto Versicherung kündigen, Frau bekommt geld und schenkt an EM weiter.<br />
<br />
Ergo buch ich nur eine einlage in Höhe von 10.000 beim EM.<br />
<br />
Ich bin jetzt allerdings unsicher wegen der Steuerbescheinigung mit minus 10.000 an den EM ...<br />
<br />
auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen werden eigentlich umqualifiziert hier in gewerbliche... nur wie soll ich das dann buchen?<br />
<br />
lg, jive]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hmm... ich hab heute einen eigenartigen Sachverhalt auf den Tisch bekommen:<br />
<br />
EF ist beim EM in Einzelfirma angestellt und hat eine Ende 2005 abgeschlossene Direktversicherung.<br />
<br />
Jetzt wurde diese Direktversicherung gekündigt und das Gewinnbezugsrecht an den EM welcher zugleich als Einzelunternehmer auch Versicherungsnehmer ist abgetreten.<br />
<br />
Der BEtrag von 10.000,-- wurde an den EM ausgezahlt und gleichzeitig erhält der EM eine steuerbescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 EstG mit -10.000,-- € ( also Verluste aus Kapitalvermögen...vermutlich wegen § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG)<br />
<br />
Wie würdet Ihr den Sachverhalt würdigen?<br />
<br />
Ich hätte eigentlich gedacht, dass EF Kapitalerträge in Höhe von 0,-- hat und das Geld dem EM geschenkt hat, nach dem Motto Versicherung kündigen, Frau bekommt geld und schenkt an EM weiter.<br />
<br />
Ergo buch ich nur eine einlage in Höhe von 10.000 beim EM.<br />
<br />
Ich bin jetzt allerdings unsicher wegen der Steuerbescheinigung mit minus 10.000 an den EM ...<br />
<br />
auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen werden eigentlich umqualifiziert hier in gewerbliche... nur wie soll ich das dann buchen?<br />
<br />
lg, jive]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Wechsel PKV in GKV]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3029</link>
			<pubDate>Thu, 06 Feb 2014 17:20:13 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3029</guid>
			<description><![CDATA[AN war in der privaten KV.<br />
<br />
Seit 2010 lag er unter der Beitragsbemessungsgrenze, daraufhin wechselt er in 2012 in die GKV. Soweit alles klar, die PKV hat die Kündigung akzeptiert, die AOK hat ihn aufgenommen.<br />
<br />
Nun aber kommt die AOK und sagt, er hätte ja schon in 2010 unter der Grenze gelegen und er hätte damals schon wechseln müssen und verlangt jetzt nachträglich den Beitrag für 2010 und 2011.<br />
<br />
Kann das sein? Kennt sich damit jemand zufällig aus? Die PKV wird ja kaum den Beitrag für die 2 Jahre zurück zahlen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[AN war in der privaten KV.<br />
<br />
Seit 2010 lag er unter der Beitragsbemessungsgrenze, daraufhin wechselt er in 2012 in die GKV. Soweit alles klar, die PKV hat die Kündigung akzeptiert, die AOK hat ihn aufgenommen.<br />
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Nun aber kommt die AOK und sagt, er hätte ja schon in 2010 unter der Grenze gelegen und er hätte damals schon wechseln müssen und verlangt jetzt nachträglich den Beitrag für 2010 und 2011.<br />
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Kann das sein? Kennt sich damit jemand zufällig aus? Die PKV wird ja kaum den Beitrag für die 2 Jahre zurück zahlen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bescheinigungspflicht "M"]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3012</link>
			<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 11:24:08 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3012</guid>
			<description><![CDATA[Aus dem BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014; AZ IV C 5 - S 2353/13/10004: (Tz. II Nr. 3 d)<br />
"Sofern das Betriebsstättenfinanzamt für die nach § 3 Nummer 13 oder Nummer 16 EStG steuerfrei gezahlten Vergütungen nach § 4 Absatz 3 LStDV eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen hat, ist für eine Übergangszeit (bis max. 2015) eine Bescheinigung des Großbuchstabens "M" nicht zwingend erforderlich."<br />
<br />
So ein Antrag ist ja leider schon erforderlich, wenn ganz normal die RK-Pauschalen abgerechnet werden und dies nicht in der Lohnabrechnung erscheint. Hat schon jemand einen solchen Antrag gestellt? Reaktionen? Gibt es dafür eine Frist? Unser örtliches FA war dazu auch nicht hilfreich. Mustertext habe ich auch bei keinem der Verdächtigen (Graf?) gefunden.<br />
Gruß<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Aus dem BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014; AZ IV C 5 - S 2353/13/10004: (Tz. II Nr. 3 d)<br />
"Sofern das Betriebsstättenfinanzamt für die nach § 3 Nummer 13 oder Nummer 16 EStG steuerfrei gezahlten Vergütungen nach § 4 Absatz 3 LStDV eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen hat, ist für eine Übergangszeit (bis max. 2015) eine Bescheinigung des Großbuchstabens "M" nicht zwingend erforderlich."<br />
<br />
So ein Antrag ist ja leider schon erforderlich, wenn ganz normal die RK-Pauschalen abgerechnet werden und dies nicht in der Lohnabrechnung erscheint. Hat schon jemand einen solchen Antrag gestellt? Reaktionen? Gibt es dafür eine Frist? Unser örtliches FA war dazu auch nicht hilfreich. Mustertext habe ich auch bei keinem der Verdächtigen (Graf?) gefunden.<br />
Gruß<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2972</link>
			<pubDate>Thu, 07 Nov 2013 11:56:45 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2972</guid>
			<description><![CDATA[Hallo, <br />
<br />
die Sozialversicherung stuft einen Mandanten als Scheinselbständigen ein und fordert Beiträge auf die von ihm erzielten Erlöse - und zwar auf die Bruttoerlöse incl. USt.<br />
<br />
Bevor ich mich durch die SGB quäle, weiß jemand vielleicht gerade zufällig <img src="images/smilies/cool.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Cool" title="Cool" /> , ob diese Bemessungsgrundlage o.k. ist, auf die vereinnahmte USt also tatsächlich SV-Beiträge abzuführen sind?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo, <br />
<br />
die Sozialversicherung stuft einen Mandanten als Scheinselbständigen ein und fordert Beiträge auf die von ihm erzielten Erlöse - und zwar auf die Bruttoerlöse incl. USt.<br />
<br />
Bevor ich mich durch die SGB quäle, weiß jemand vielleicht gerade zufällig <img src="images/smilies/cool.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Cool" title="Cool" /> , ob diese Bemessungsgrundlage o.k. ist, auf die vereinnahmte USt also tatsächlich SV-Beiträge abzuführen sind?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Sachbezug]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2941</link>
			<pubDate>Sun, 22 Sep 2013 16:46:19 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2941</guid>
			<description><![CDATA[Ein Fitnessstudio gestattet einem Arbeitnehmer (Kursleiter, Trainer, Servicekraft) die Benennung je eines Angehörigen oder Freundes, der zu einem vergünstigten Preis dort trainieren darf.<br />
<br />
Wohl unstreitig handelt es dabei sich um einen Sachbezug für den Arbeitnehmer, der mit der Differenz zwischen üblichem Preis und dem vom Angehörigen bezahlten Betrag zu bewerten ist. Die Lohnsteuerprüfung greift dies auf und stellte dabei folgende Berechnungen an:<br />
Differenzbetrag Angehöriger plus Sachbezug für die unentgeltliche Nutzung des Fitnessstudios für den Arbeitnehmer selbst  = Sachbezug Gesamt. <br />
Der Sachbezug Gesamt liegt höher als der Rabattfreibetrag von Euro 1080 gemäß § 8 (3). ESTG, so dass eine Versteuerung in der Lohnsteuer erfolgt.<br />
<br />
Ich habe bisher so argumentiert, dass die Arbeitnehmer keinen eigenen Vertrag mit ihrem Arbeitgeber über die Nutzung des Fitnessclubs abgeschlossen haben, da sie ohnehin für den Fitnessclub im Rahmen ihres Aufgabengebietes bei der täglichen Arbeit Zutritt zu den Räumen haben und im unterschiedlichen Umfang selbst Kurse geben, die Kunden anzuleiten und zu trainieren haben, Geräte austesten müssen etc. <br />
<br />
Dagegen argumentiert das Finanzamt, dass nach dort bekannter Lebenserfahrung die Angestellten auch nach Dienstschluss das Angebot des Fitnessclubs nutzen. Nach Dienstende werde das Fitnessstudio ausschließlich privat genutzt, so dass nicht mehr von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung ausgegangen werden kann. Diese sei nur dann auszuschließen, wenn im Arbeitsvertrag die private Mitnutzung des Fitnessclubs ausgeschlossen sei und die Handhabung des Verbotes in der Praxis seitens des Arbeitgebers ausreichend kontrolliert werde.<br />
<br />
Wie seht ihr die Argumentationsmöglichkeiten? kann das Finanzamt zu Recht von einer mit Nutzung des Fitnessclubs durch die Angestellten ausgehen?  Habe ich in der Argumentation etwas übersehen?<br />
<br />
vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein Fitnessstudio gestattet einem Arbeitnehmer (Kursleiter, Trainer, Servicekraft) die Benennung je eines Angehörigen oder Freundes, der zu einem vergünstigten Preis dort trainieren darf.<br />
<br />
Wohl unstreitig handelt es dabei sich um einen Sachbezug für den Arbeitnehmer, der mit der Differenz zwischen üblichem Preis und dem vom Angehörigen bezahlten Betrag zu bewerten ist. Die Lohnsteuerprüfung greift dies auf und stellte dabei folgende Berechnungen an:<br />
Differenzbetrag Angehöriger plus Sachbezug für die unentgeltliche Nutzung des Fitnessstudios für den Arbeitnehmer selbst  = Sachbezug Gesamt. <br />
Der Sachbezug Gesamt liegt höher als der Rabattfreibetrag von Euro 1080 gemäß § 8 (3). ESTG, so dass eine Versteuerung in der Lohnsteuer erfolgt.<br />
<br />
Ich habe bisher so argumentiert, dass die Arbeitnehmer keinen eigenen Vertrag mit ihrem Arbeitgeber über die Nutzung des Fitnessclubs abgeschlossen haben, da sie ohnehin für den Fitnessclub im Rahmen ihres Aufgabengebietes bei der täglichen Arbeit Zutritt zu den Räumen haben und im unterschiedlichen Umfang selbst Kurse geben, die Kunden anzuleiten und zu trainieren haben, Geräte austesten müssen etc. <br />
<br />
Dagegen argumentiert das Finanzamt, dass nach dort bekannter Lebenserfahrung die Angestellten auch nach Dienstschluss das Angebot des Fitnessclubs nutzen. Nach Dienstende werde das Fitnessstudio ausschließlich privat genutzt, so dass nicht mehr von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung ausgegangen werden kann. Diese sei nur dann auszuschließen, wenn im Arbeitsvertrag die private Mitnutzung des Fitnessclubs ausgeschlossen sei und die Handhabung des Verbotes in der Praxis seitens des Arbeitgebers ausreichend kontrolliert werde.<br />
<br />
Wie seht ihr die Argumentationsmöglichkeiten? kann das Finanzamt zu Recht von einer mit Nutzung des Fitnessclubs durch die Angestellten ausgehen?  Habe ich in der Argumentation etwas übersehen?<br />
<br />
vielen Dank]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[kein § 37b bei Geschenken an Geschäftspartner notwendig?]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2928</link>
			<pubDate>Wed, 11 Sep 2013 18:11:44 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2928</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
folgende Fragestellung:<br />
<br />
Mdt. hat durch LSt-Ap eine Pauschalbesteuerung und dadurch Nachzahlung für Geschenke (&lt; 35€) an Geschäftspartner aufgedrückt bekommen.<br />
<br />
Nach einer Mitteilung des DStV unter Bezug auf eine OFD-Mitteilung (FF/M) soll hiervon aber Abstand genommen werden, so dass R 19.6 LStR auch bei solchen Geschenken Anwendung finden und diese Geschenke nicht mehr in die BMG für den § 37b EStG einfließen soll. Ein BMF hierzu ist lt. Mitteilung im BMF in Arbeit.<br />
<br />
Wie kann ich das Finanzamt an die Selbstbindung von Verwaltungsmeinungen binden, wenn das BMF-Schreiben noch nicht da ist?<br />
<br />
M.E. handelt es sich nicht um die bloße Umsetzung von Rechtsprechung sondern eine wirklich Verwaltungsvereinfachung. Ich sehe noch keine Selbstbindung.<br />
<br />
Zur Not würde ich mich auf VI R 52/11 stürzen und RdV beantragen - bezahlt ist die Schose ja schon. Und Wenn der BFH geurteilt hat, wird das BMF-Schreiben ja evtl. schon am Markt sein.<br />
<br />
Gegenmeinungen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
folgende Fragestellung:<br />
<br />
Mdt. hat durch LSt-Ap eine Pauschalbesteuerung und dadurch Nachzahlung für Geschenke (&lt; 35€) an Geschäftspartner aufgedrückt bekommen.<br />
<br />
Nach einer Mitteilung des DStV unter Bezug auf eine OFD-Mitteilung (FF/M) soll hiervon aber Abstand genommen werden, so dass R 19.6 LStR auch bei solchen Geschenken Anwendung finden und diese Geschenke nicht mehr in die BMG für den § 37b EStG einfließen soll. Ein BMF hierzu ist lt. Mitteilung im BMF in Arbeit.<br />
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Wie kann ich das Finanzamt an die Selbstbindung von Verwaltungsmeinungen binden, wenn das BMF-Schreiben noch nicht da ist?<br />
<br />
M.E. handelt es sich nicht um die bloße Umsetzung von Rechtsprechung sondern eine wirklich Verwaltungsvereinfachung. Ich sehe noch keine Selbstbindung.<br />
<br />
Zur Not würde ich mich auf VI R 52/11 stürzen und RdV beantragen - bezahlt ist die Schose ja schon. Und Wenn der BFH geurteilt hat, wird das BMF-Schreiben ja evtl. schon am Markt sein.<br />
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Gegenmeinungen?]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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