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		<title><![CDATA[Steuerberater - Allgemeine Themen]]></title>
		<link>http://realsteuer.de/mybb/</link>
		<description><![CDATA[Steuerberater - http://realsteuer.de/mybb]]></description>
		<pubDate>Wed, 06 May 2026 04:53:23 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3589</link>
			<pubDate>Fri, 21 Dec 2018 14:03:35 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3589</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen, <br />
so kurz vor Weihnachten und ich muss noch etwas rechtlich hinbekommen für den Januar. Und ich komme grad nicht weiter:<br />
<br />
Eine derzeitige GbR betreibt eine wertvolle selbst geschaffene Domain (Wert ca. 1 Mio. unstrittig)<br />
Nun möchten beide Geselschafter (je 50%) eine GmbH gründen und dort die Umsätze mit der Domain verwerten.<br />
<br />
Die Domain ist auf einen der Gft`er angemeldet. Ich gehe also von Sonder-BV des Gft`ers bei der derzeitigen GbR aus.<br />
<br />
Es ist geplant die GbR als Aufgeldverpflichtung neben einer Bargründung in die GmbH einzubringen. (damit soll der Sachgründungsbericht vemieden werden und eine Kapitalrücklage eingebucht werden, alles nach § 20 UmwStG)<br />
<br />
Aber der Anwalt rät davon ab die Domainrechte auf die GmbH zu übertragen, damit im Insolvenzfall keine Probleme mit den Zugriffsrechten entstehen. Tja darf die GmbH denn dann einfach so die Umsätze erwirtschaften? <br />
Kann die Domain auch ohne Rechteübertragung auf die GmbH dort in die GmbH steuerlich eingebracht werden?<br />
<br />
Wir wollen die Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden. Die Domain ist eindeutig eine wesentliche Betriebsgrundlage (auch wenn immateriell u nicht bilanziert denke ich.) <br />
Die GmbH soll eigentlich die Domain Haftungstechnisch schützen. Geht das überhaupt, wenn die GmbH nicht Eigentümerin ist?<br />
<br />
Wenn die GmbH die Domain nutzt, ist entsprechend faktisch doch wirtschaftliches Eigentum anzunehmen oder? Alles soll unentgeltlich überlassen werden.<br />
Irgendwelche Ideen jemand??? <img src="images/smilies/cool.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Cool" title="Cool" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen, <br />
so kurz vor Weihnachten und ich muss noch etwas rechtlich hinbekommen für den Januar. Und ich komme grad nicht weiter:<br />
<br />
Eine derzeitige GbR betreibt eine wertvolle selbst geschaffene Domain (Wert ca. 1 Mio. unstrittig)<br />
Nun möchten beide Geselschafter (je 50%) eine GmbH gründen und dort die Umsätze mit der Domain verwerten.<br />
<br />
Die Domain ist auf einen der Gft`er angemeldet. Ich gehe also von Sonder-BV des Gft`ers bei der derzeitigen GbR aus.<br />
<br />
Es ist geplant die GbR als Aufgeldverpflichtung neben einer Bargründung in die GmbH einzubringen. (damit soll der Sachgründungsbericht vemieden werden und eine Kapitalrücklage eingebucht werden, alles nach § 20 UmwStG)<br />
<br />
Aber der Anwalt rät davon ab die Domainrechte auf die GmbH zu übertragen, damit im Insolvenzfall keine Probleme mit den Zugriffsrechten entstehen. Tja darf die GmbH denn dann einfach so die Umsätze erwirtschaften? <br />
Kann die Domain auch ohne Rechteübertragung auf die GmbH dort in die GmbH steuerlich eingebracht werden?<br />
<br />
Wir wollen die Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden. Die Domain ist eindeutig eine wesentliche Betriebsgrundlage (auch wenn immateriell u nicht bilanziert denke ich.) <br />
Die GmbH soll eigentlich die Domain Haftungstechnisch schützen. Geht das überhaupt, wenn die GmbH nicht Eigentümerin ist?<br />
<br />
Wenn die GmbH die Domain nutzt, ist entsprechend faktisch doch wirtschaftliches Eigentum anzunehmen oder? Alles soll unentgeltlich überlassen werden.<br />
Irgendwelche Ideen jemand??? <img src="images/smilies/cool.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Cool" title="Cool" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Gutachtendienst - Empfehlung/Erfahrung?]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3502</link>
			<pubDate>Mon, 14 Aug 2017 11:57:56 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3502</guid>
			<description><![CDATA[Guten Morgen,<br />
<br />
hat jemand Erfahrungen mit einem Gutachtendienst?<br />
<br />
Ich weiß aus der Werbung von folgenden Diensten<br />
1) Deubner-Verlag<br />
2) NWB-Verlag<br />
3) DWS<br />
<br />
Deubner kenne ich aus 2 Inanspruchnahmen und lieferten jeweils eher Kompilationen aus Kommentierung und Urteilen, ließen mich mit der Beurteilung des jeweiligen Falls aber ziemlich allein.<br />
<br />
Hat jemand Erfahrung mit NWB bzw. DWS? Oder steckt da sowieso eventuell derselbe Dienstleister dahinter?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Morgen,<br />
<br />
hat jemand Erfahrungen mit einem Gutachtendienst?<br />
<br />
Ich weiß aus der Werbung von folgenden Diensten<br />
1) Deubner-Verlag<br />
2) NWB-Verlag<br />
3) DWS<br />
<br />
Deubner kenne ich aus 2 Inanspruchnahmen und lieferten jeweils eher Kompilationen aus Kommentierung und Urteilen, ließen mich mit der Beurteilung des jeweiligen Falls aber ziemlich allein.<br />
<br />
Hat jemand Erfahrung mit NWB bzw. DWS? Oder steckt da sowieso eventuell derselbe Dienstleister dahinter?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ageras]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3390</link>
			<pubDate>Tue, 24 May 2016 12:07:29 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3390</guid>
			<description><![CDATA[Moin,<br />
<br />
heute hat mich jemand von <a href="http://www.ageras.de/" target="_blank">http://www.ageras.de/</a> angerufen. Er könne Kontakte zu potentiellen Mandanten herstellen. Kostet natürlich... Hat jemand Infos / Erfahrungen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin,<br />
<br />
heute hat mich jemand von <a href="http://www.ageras.de/" target="_blank">http://www.ageras.de/</a> angerufen. Er könne Kontakte zu potentiellen Mandanten herstellen. Kostet natürlich... Hat jemand Infos / Erfahrungen?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Allmächtige BP]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3358</link>
			<pubDate>Thu, 11 Feb 2016 11:39:10 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3358</guid>
			<description><![CDATA[Im Bereich Vollstreckung schlugen letzte Jahr vermehrt Fälle auf, bei denen die Amtsbetriebsprüfung raus ging, die Kassenaufzeichnung verworfen hat und eine pauschale Hinzuschätzung von 20% vorgenommen hat.<br />
<br />
Trotz steuerlicher Beratung gingen die Fälle komplett ohne Einspruch, ohne Klage, ohne AdV ohne alles durch.<br />
<br />
Ergebnis war jedes Mal die Einstellung des Betriebs durch eine Gewerbeuntersagung oder einen Insolvenzantrag von unserer Seite.<br />
<br />
Grundsätzlich hat mir die Herkunft der Rückstände ja egal zu sein, sie sind halt zu vollstrecken; aber wenn ich dann von der Kundschaft höre, dass der StB gesagt hat, dass es nichts bringt sich zu wehren, dann finde ich das zumindest fraglich.<br />
<br />
Gibt es gegen die Hinzuschätzerei der AP bzw. BP wirklich keine Handhabe? Oder ist es einfach nur aufwendig oder oder oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Bereich Vollstreckung schlugen letzte Jahr vermehrt Fälle auf, bei denen die Amtsbetriebsprüfung raus ging, die Kassenaufzeichnung verworfen hat und eine pauschale Hinzuschätzung von 20% vorgenommen hat.<br />
<br />
Trotz steuerlicher Beratung gingen die Fälle komplett ohne Einspruch, ohne Klage, ohne AdV ohne alles durch.<br />
<br />
Ergebnis war jedes Mal die Einstellung des Betriebs durch eine Gewerbeuntersagung oder einen Insolvenzantrag von unserer Seite.<br />
<br />
Grundsätzlich hat mir die Herkunft der Rückstände ja egal zu sein, sie sind halt zu vollstrecken; aber wenn ich dann von der Kundschaft höre, dass der StB gesagt hat, dass es nichts bringt sich zu wehren, dann finde ich das zumindest fraglich.<br />
<br />
Gibt es gegen die Hinzuschätzerei der AP bzw. BP wirklich keine Handhabe? Oder ist es einfach nur aufwendig oder oder oder?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Hobby: Bundesanzeiger ]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3275</link>
			<pubDate>Thu, 28 May 2015 22:23:36 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3275</guid>
			<description><![CDATA[Der Bundesanzeiger nervt. Für einige Mandanten erhalten wir in den letzten Wochen verstärkt Schreiben des Bundesanzeigers, dass "konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen", dass die Gesellschaft zur Offenlegung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein könnte, ein solcher bisher jedoch nicht eingereicht wurde. Deshalb wird seitens des Bundesanzeigers "zur Klärung des Sachverhaltes" um Mitteilung von Bilanzsummen des Konzerns, der Umsatzerlöse des Konzerns und der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer jeweils für das vorangegangene also auch das Vorjahr gebeten. Und da nach dem Gesetz ja nicht viele Voraussetzungen für das Vorliegen eines Konzerns vorliegen müssen, kommt das schon öfter vor. Zum Glück sind im HGB Grenzen geregelt, bei deren Überschreitung erst ein Konzernabschluss tatsächlich aufzustellen/zu veröffentlichen ist. <br />
<br />
Wir haben jetzt zwei Fälle, bei denen der Bundesanzeiger für einen durchaus von den Anteilen der Gesellschaften her umfangreichen Konzern die Informationen anfordert, wir jedoch aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaften wissen, dass die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitsnehmer sehr deutlich unterhalb von 50 % der Grenzwerte nach § 293 HGB liegen. Dies wurde auch noch einmal – ziemlich arbeitsaufwändig - in Vorbereitung der Beantwortung der Schreiben des Bundesanzeigers geprüft.<br />
<br />
Der Bundesanzeiger fordert ausdrücklich die Mitteilung von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer für diverse Jahre und droht die Rechtsfolgen des § 329 Abs. 2 S. 2 HGB an. Damit wird auch in offensichtlichen Fällen, in denen weder eine Aufstellungspflicht eines Konzernsabschlusses, noch eine Veröffentlichungspflicht in Frage kommt, ein Haufen Arbeit produziert, um den Auskunftshunger des Bundesanzeigers zu stillen.<br />
<br />
Wie geht Ihr mit vergleichbaren Anfragen des Bundesanzeigers um?<br />
<br />
Wie kann der Aufwand, den die Recherche zu den abgefragten Kennzahlen innerhalb eines möglicherweise umfangreichen verzweigten Konzerns macht, umgangen oder verhindert werden?<br />
<br />
Vielen Dank für Anregungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Bundesanzeiger nervt. Für einige Mandanten erhalten wir in den letzten Wochen verstärkt Schreiben des Bundesanzeigers, dass "konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen", dass die Gesellschaft zur Offenlegung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein könnte, ein solcher bisher jedoch nicht eingereicht wurde. Deshalb wird seitens des Bundesanzeigers "zur Klärung des Sachverhaltes" um Mitteilung von Bilanzsummen des Konzerns, der Umsatzerlöse des Konzerns und der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer jeweils für das vorangegangene also auch das Vorjahr gebeten. Und da nach dem Gesetz ja nicht viele Voraussetzungen für das Vorliegen eines Konzerns vorliegen müssen, kommt das schon öfter vor. Zum Glück sind im HGB Grenzen geregelt, bei deren Überschreitung erst ein Konzernabschluss tatsächlich aufzustellen/zu veröffentlichen ist. <br />
<br />
Wir haben jetzt zwei Fälle, bei denen der Bundesanzeiger für einen durchaus von den Anteilen der Gesellschaften her umfangreichen Konzern die Informationen anfordert, wir jedoch aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaften wissen, dass die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitsnehmer sehr deutlich unterhalb von 50 % der Grenzwerte nach § 293 HGB liegen. Dies wurde auch noch einmal – ziemlich arbeitsaufwändig - in Vorbereitung der Beantwortung der Schreiben des Bundesanzeigers geprüft.<br />
<br />
Der Bundesanzeiger fordert ausdrücklich die Mitteilung von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer für diverse Jahre und droht die Rechtsfolgen des § 329 Abs. 2 S. 2 HGB an. Damit wird auch in offensichtlichen Fällen, in denen weder eine Aufstellungspflicht eines Konzernsabschlusses, noch eine Veröffentlichungspflicht in Frage kommt, ein Haufen Arbeit produziert, um den Auskunftshunger des Bundesanzeigers zu stillen.<br />
<br />
Wie geht Ihr mit vergleichbaren Anfragen des Bundesanzeigers um?<br />
<br />
Wie kann der Aufwand, den die Recherche zu den abgefragten Kennzahlen innerhalb eines möglicherweise umfangreichen verzweigten Konzerns macht, umgangen oder verhindert werden?<br />
<br />
Vielen Dank für Anregungen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[GmbHGesellschafter überlässt PKW]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3195</link>
			<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 17:47:16 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3195</guid>
			<description><![CDATA[Hallo an alle, ich bin eine relativ frische Steuerberaterin und habe nun folgendes Problem:<br />
Ich betreue eine GmbH mit zwei 50% Gesellschafter-Geschäftsführeren. Einer will nun einen PKW entgeltlich an die GmbH überlassen. die monatliche Mietgebühr würde 1.400, Euro betragen. Mit diesem Betrag wäre alles abgegolten (Kraftstoff, Versicherung, AfA, Reparaturen usw.) Bei der jährlichen Fahrtleistung würde sich ein Kostensatz von 0,84€/KM ergeben. Der Gesellschafter erklärt in seiner eigenen Einkommensteuererklärung sonstige Einkünfte nach §22 EStG.<br />
Im Rahmen des Anstellungsverhältnisses würde dieser PKW wieder an den GGF überlassen und der geldwerte Vorteil über den Lohn versteuert.<br />
Ist dies so machbar? Oder würde die Finanzverwaltung von Gestaltungsmissbrauch, VGA ausgehen oder schlimmsten Fall die Zahlung von 1.400,- Euro monatlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen?<br />
Für eine konstruktive Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo an alle, ich bin eine relativ frische Steuerberaterin und habe nun folgendes Problem:<br />
Ich betreue eine GmbH mit zwei 50% Gesellschafter-Geschäftsführeren. Einer will nun einen PKW entgeltlich an die GmbH überlassen. die monatliche Mietgebühr würde 1.400, Euro betragen. Mit diesem Betrag wäre alles abgegolten (Kraftstoff, Versicherung, AfA, Reparaturen usw.) Bei der jährlichen Fahrtleistung würde sich ein Kostensatz von 0,84€/KM ergeben. Der Gesellschafter erklärt in seiner eigenen Einkommensteuererklärung sonstige Einkünfte nach §22 EStG.<br />
Im Rahmen des Anstellungsverhältnisses würde dieser PKW wieder an den GGF überlassen und der geldwerte Vorteil über den Lohn versteuert.<br />
Ist dies so machbar? Oder würde die Finanzverwaltung von Gestaltungsmissbrauch, VGA ausgehen oder schlimmsten Fall die Zahlung von 1.400,- Euro monatlich als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen?<br />
Für eine konstruktive Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mal etwas Nettes übers Finanzamt]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3145</link>
			<pubDate>Thu, 18 Sep 2014 07:20:24 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3145</guid>
			<description><![CDATA[Es geschehen Zeichen und Wunder:<br />
Wir beantragen begründet und vor allem rechtzeitig eine Verrechnungsstundung, die das Finanzamt nicht beachtet, sondern eine Mahnung * SZ schickt. Auf meine Beschwerde kommt eine Antwort, die folgenden Satz enthält:<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.</span><br />
<br />
Ich bin sprachlos, denn so etwas in Schriftform habe ich vom FA noch nie gelesen <span style="font-size: small;"><span style="font-size: x-small;">(und früher auch nicht selber geschrieben)</span></span><br />
<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Es geschehen Zeichen und Wunder:<br />
Wir beantragen begründet und vor allem rechtzeitig eine Verrechnungsstundung, die das Finanzamt nicht beachtet, sondern eine Mahnung * SZ schickt. Auf meine Beschwerde kommt eine Antwort, die folgenden Satz enthält:<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.</span><br />
<br />
Ich bin sprachlos, denn so etwas in Schriftform habe ich vom FA noch nie gelesen <span style="font-size: small;"><span style="font-size: x-small;">(und früher auch nicht selber geschrieben)</span></span><br />
<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Berufsziel Steuerberater - wie vorgehen?]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3044</link>
			<pubDate>Thu, 06 Mar 2014 14:23:02 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3044</guid>
			<description><![CDATA[Hallo allerseits,<br />
<br />
nach dem Abitur habe ich mir zum Ziel gesetzt, einem Studiengang in Richtung Steuerlehre nachzugehen, da mich wirtschaftliche Zusammenhänge und Recht - vor allem auch Steuern insbesondere - interessieren. Die eigentliche Intention besteht darin, irgendwann das Steuerberaterexamen mit Erfolg zu bestehen und Steuerberater zu werden.<br />
<br />
Allerdings frage ich mich, welchen Weg ich dafür am besten einschlagen könnte.<br />
<br />
Einerseits besteht die Möglichkeit über ein Wirtschaftsrechts-Studium mit einer entsprechenden Vertiefung in Steuern im fünften Semester, oder aber ich studiere an der HS Niederrhein den ausbildungsintegrierten dualen Bachelor-Studiengang "Steuern und Wirtschaftsprüfung". Dieser Studiengang ist von Anfang an auf Steuern und Wirtschaftsprüfung spezialisiert und bietet durch die Praxis auch eine gute berufliche Perspektive. <br />
<br />
Was würdet Ihr sagen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo allerseits,<br />
<br />
nach dem Abitur habe ich mir zum Ziel gesetzt, einem Studiengang in Richtung Steuerlehre nachzugehen, da mich wirtschaftliche Zusammenhänge und Recht - vor allem auch Steuern insbesondere - interessieren. Die eigentliche Intention besteht darin, irgendwann das Steuerberaterexamen mit Erfolg zu bestehen und Steuerberater zu werden.<br />
<br />
Allerdings frage ich mich, welchen Weg ich dafür am besten einschlagen könnte.<br />
<br />
Einerseits besteht die Möglichkeit über ein Wirtschaftsrechts-Studium mit einer entsprechenden Vertiefung in Steuern im fünften Semester, oder aber ich studiere an der HS Niederrhein den ausbildungsintegrierten dualen Bachelor-Studiengang "Steuern und Wirtschaftsprüfung". Dieser Studiengang ist von Anfang an auf Steuern und Wirtschaftsprüfung spezialisiert und bietet durch die Praxis auch eine gute berufliche Perspektive. <br />
<br />
Was würdet Ihr sagen?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Organisation der Finanzverwaltung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3027</link>
			<pubDate>Wed, 05 Feb 2014 08:45:04 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3027</guid>
			<description><![CDATA[Hallo, und heute von mir mal eine Frage, mit der ich nicht die Exekutive provozieren oder in ihre Schranken weisen will, sondern mir Gedanken über ihre Organisation mache:<br />
<br />
Wieso ist die Finanzverwaltung eigentlich so organisiert, dass es in jedem Bundesland eine OFD gibt und darunter eine Vielzahl von FÄ hängt? Wieso gibt es nicht - analog zur bundesrechtlichen Arbeitsverwaltung - nur ein einziges Finanzamt pro Bundesland mit örtlichen Niederlassungen?<br />
<br />
Ich könnte mir dann beispielsweise vorstellen, dass sich eine Menge Fragen im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit überhaupt nicht stellen, solange sich alles innerhalb desselben Bundeslandes abspielt. Und auch egal, an welche Filiale man einen Schriftsatz richtet, man wäre immer beim richtigen FA, weil es ja nur eines gibt. <br />
Vielleicht könnte man sogar an eine Weiterleitungspflicht analog § 16 Abs. 2 SGB I denken...?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo, und heute von mir mal eine Frage, mit der ich nicht die Exekutive provozieren oder in ihre Schranken weisen will, sondern mir Gedanken über ihre Organisation mache:<br />
<br />
Wieso ist die Finanzverwaltung eigentlich so organisiert, dass es in jedem Bundesland eine OFD gibt und darunter eine Vielzahl von FÄ hängt? Wieso gibt es nicht - analog zur bundesrechtlichen Arbeitsverwaltung - nur ein einziges Finanzamt pro Bundesland mit örtlichen Niederlassungen?<br />
<br />
Ich könnte mir dann beispielsweise vorstellen, dass sich eine Menge Fragen im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit überhaupt nicht stellen, solange sich alles innerhalb desselben Bundeslandes abspielt. Und auch egal, an welche Filiale man einen Schriftsatz richtet, man wäre immer beim richtigen FA, weil es ja nur eines gibt. <br />
Vielleicht könnte man sogar an eine Weiterleitungspflicht analog § 16 Abs. 2 SGB I denken...?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Vorlage Mietverträge beim FA]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3022</link>
			<pubDate>Wed, 29 Jan 2014 17:02:44 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3022</guid>
			<description><![CDATA[Bei uns häufen sich die Rückfragen der FAs zu Steuererklärungen mit Anlagen V, wo ständig die Vorlage der Mietverträge erbeten wird.<br />
Das dürfte auf einen maschinellen Prüfhinweis beim FA zurückgehen. In einem Einzelfall kann ich diese Aufforderung verstehen, aber bei stinknormalen Mietobjekten????<br />
Folgt Ihr immer diesen Bitten? Irgendwie stinkt mir dieser Rundumschlag, kostet nur Zeit und die Mandanten sind sehr oft ärgerlich.<br />
<br />
VuV scheint eh ein Schwerpunkt im Prüfprogramm zu sein. Ständig die Rückfragen, warum vereinnahmte Umlagen niedriger wie die Ausgaben seien. Dass es bei den meisten Eigentumswohnungen nicht umlegbare Kosten (Verwalter) gibt scheint der Verwaltung unbekannt zu sein. Diese ständigen Rückfragen nerven tierisch.<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bei uns häufen sich die Rückfragen der FAs zu Steuererklärungen mit Anlagen V, wo ständig die Vorlage der Mietverträge erbeten wird.<br />
Das dürfte auf einen maschinellen Prüfhinweis beim FA zurückgehen. In einem Einzelfall kann ich diese Aufforderung verstehen, aber bei stinknormalen Mietobjekten????<br />
Folgt Ihr immer diesen Bitten? Irgendwie stinkt mir dieser Rundumschlag, kostet nur Zeit und die Mandanten sind sehr oft ärgerlich.<br />
<br />
VuV scheint eh ein Schwerpunkt im Prüfprogramm zu sein. Ständig die Rückfragen, warum vereinnahmte Umlagen niedriger wie die Ausgaben seien. Dass es bei den meisten Eigentumswohnungen nicht umlegbare Kosten (Verwalter) gibt scheint der Verwaltung unbekannt zu sein. Diese ständigen Rückfragen nerven tierisch.<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Off-Topic Diskussionen]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2920</link>
			<pubDate>Mon, 09 Sep 2013 11:51:47 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2920</guid>
			<description><![CDATA[Ab sofort werde ich jede Off Topic Diskussion zu alten Beiträgen kommentarlos löschen. Das gilt für alle User!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ab sofort werde ich jede Off Topic Diskussion zu alten Beiträgen kommentarlos löschen. Das gilt für alle User!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Steuerberatergebühren und Pflichten des StB]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2915</link>
			<pubDate>Thu, 05 Sep 2013 06:01:25 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2915</guid>
			<description><![CDATA[Vorab bitte ich um Entschuldigung, dass ich nicht versucht habe die Frage zu ergoogeln; so und jetzt die Frage.<br />
<br />
Wenn der Steuerberater für seinen Mandanten Einspruch einlegt; ist das kostenpflichtig für den Mandanten?<br />
<br />
Hintergrund der Frage:<br />
<br />
Der Erlass eines Bescheides dauert von der Freigabe bis zur Postaufgabe nun mal zehn Tage. Wenn ein telefonischer Änderungsantrag nach der Hälfte der Rechtsbehelfsfrist eingeht ist es nahezu unmöglich, dass ein Änderungsbescheid noch vor Fälligkeit bzw. vor Ende der Rechtsbehelfsfrist eingeht.<br />
<br />
Wir hatten jetzt mehrere (min. 2) Amtshaftungsfälle, in denen der Stpfl. einen Steuerberater hinzugezogen hat, da der versprochene Änderungsbescheid nicht vor Fälligkeit erging. Der Steuerberater legt Einspruch ein und beantragte AdV, vier Tage später erging der Bescheid, das Finanzamt teilt mit, dass der neue Bescheid zur Grundlage des Verfahrens wird, StB nimmt Einspruch zurück. Stpfl. teilt mit, dass er Amtshaftung geltend macht und bezieht sich auf das Urteil aus Bayern und da es nur um Kleinbeträge geht zahlt das Finanzamt.<br />
<br />
Wie sieht es jetzt aus, wenn der Stpfl. sowieso steuerlich beraten ist? Fallen da auch extra Kosten für ihn an?<br />
<br />
Fällt Euch eine Möglichkeit ein, wie man die Sache zum Vorteil aller Beteiligten eleganter lösen kann?<br />
<br />
Eine Stundung von Amts wegen schiebt nur die Fälligkeit hinaus. AdV geht nur, wenn ich einen Einspruch, und wenn ich den schon hab, muss ich mir keine Sorgen mehr machen.<br />
<br />
Damit der StB die Interessen der Mandanten wahren kann, bringt es ihm ja letztlich nichts, wenn er kurz beim Finanzamt anrufen und eine Fehlerberechtigung verlangt, denn die Chance, dass der Bescheid vor Ende der Einspruchsfrist ergeht ist 50:50.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorab bitte ich um Entschuldigung, dass ich nicht versucht habe die Frage zu ergoogeln; so und jetzt die Frage.<br />
<br />
Wenn der Steuerberater für seinen Mandanten Einspruch einlegt; ist das kostenpflichtig für den Mandanten?<br />
<br />
Hintergrund der Frage:<br />
<br />
Der Erlass eines Bescheides dauert von der Freigabe bis zur Postaufgabe nun mal zehn Tage. Wenn ein telefonischer Änderungsantrag nach der Hälfte der Rechtsbehelfsfrist eingeht ist es nahezu unmöglich, dass ein Änderungsbescheid noch vor Fälligkeit bzw. vor Ende der Rechtsbehelfsfrist eingeht.<br />
<br />
Wir hatten jetzt mehrere (min. 2) Amtshaftungsfälle, in denen der Stpfl. einen Steuerberater hinzugezogen hat, da der versprochene Änderungsbescheid nicht vor Fälligkeit erging. Der Steuerberater legt Einspruch ein und beantragte AdV, vier Tage später erging der Bescheid, das Finanzamt teilt mit, dass der neue Bescheid zur Grundlage des Verfahrens wird, StB nimmt Einspruch zurück. Stpfl. teilt mit, dass er Amtshaftung geltend macht und bezieht sich auf das Urteil aus Bayern und da es nur um Kleinbeträge geht zahlt das Finanzamt.<br />
<br />
Wie sieht es jetzt aus, wenn der Stpfl. sowieso steuerlich beraten ist? Fallen da auch extra Kosten für ihn an?<br />
<br />
Fällt Euch eine Möglichkeit ein, wie man die Sache zum Vorteil aller Beteiligten eleganter lösen kann?<br />
<br />
Eine Stundung von Amts wegen schiebt nur die Fälligkeit hinaus. AdV geht nur, wenn ich einen Einspruch, und wenn ich den schon hab, muss ich mir keine Sorgen mehr machen.<br />
<br />
Damit der StB die Interessen der Mandanten wahren kann, bringt es ihm ja letztlich nichts, wenn er kurz beim Finanzamt anrufen und eine Fehlerberechtigung verlangt, denn die Chance, dass der Bescheid vor Ende der Einspruchsfrist ergeht ist 50:50.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Darüber wundern sich StB beim Finanzamt]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2912</link>
			<pubDate>Wed, 04 Sep 2013 11:23:25 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2912</guid>
			<description><![CDATA[Als <span style="font-weight: bold;">Gegenstück zum Thread "Das nervt das Finanzamt"</span> mache ich hier mal einen Beitrag zu allen Fragen bzgl. der Zusammenarbeit FA-&gt;StB auf. Alle Kollegen, die (auf den ersten Blick) merkwürdige Verhaltensweisen seitens der Finanzverwaltung feststellen und die aufgrund z.B. fehlender Kenntnisse über die internen Abläufe in den FÄ keine Erklärung dafür finden, können hier posten. Vielleicht hilft das ein wenig, Missverständnisse in der täglichen Arbeit zu vermeiden.  <br />
<br />
Themen könnten z.B. sein: Aufgrund welcher technischer Hürden reichen 14 Tage Vorlauf nicht aus, damit ein AdV-Antrag von der Finanzkasse bis zum Fälligkeitstag bearbeitet wird ? oder<br />
<br />
Welche Dokumente kann ich dem FA als pdf per Mail senden ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Als <span style="font-weight: bold;">Gegenstück zum Thread "Das nervt das Finanzamt"</span> mache ich hier mal einen Beitrag zu allen Fragen bzgl. der Zusammenarbeit FA-&gt;StB auf. Alle Kollegen, die (auf den ersten Blick) merkwürdige Verhaltensweisen seitens der Finanzverwaltung feststellen und die aufgrund z.B. fehlender Kenntnisse über die internen Abläufe in den FÄ keine Erklärung dafür finden, können hier posten. Vielleicht hilft das ein wenig, Missverständnisse in der täglichen Arbeit zu vermeiden.  <br />
<br />
Themen könnten z.B. sein: Aufgrund welcher technischer Hürden reichen 14 Tage Vorlauf nicht aus, damit ein AdV-Antrag von der Finanzkasse bis zum Fälligkeitstag bearbeitet wird ? oder<br />
<br />
Welche Dokumente kann ich dem FA als pdf per Mail senden ?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2899</link>
			<pubDate>Mon, 19 Aug 2013 08:33:22 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2899</guid>
			<description><![CDATA[Ein StB-Kollege aus Sachsen-Anhalt hat beigefügtes Schreiben erhalten. Darin werden die zukünftig einzureichenden Unterlagen präzisiert. <br />
<br />
Sollte Papier im Austausch zwischen StB und FA nicht ursprünglich mal abgeschafft werden ???<img src="images/smilies/wink.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Wink" title="Wink" /><br />
<br />
Verfahren andere BL ähnlich ? Ich habe in BB bisher nichts dergleichen erhalten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein StB-Kollege aus Sachsen-Anhalt hat beigefügtes Schreiben erhalten. Darin werden die zukünftig einzureichenden Unterlagen präzisiert. <br />
<br />
Sollte Papier im Austausch zwischen StB und FA nicht ursprünglich mal abgeschafft werden ???<img src="images/smilies/wink.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Wink" title="Wink" /><br />
<br />
Verfahren andere BL ähnlich ? Ich habe in BB bisher nichts dergleichen erhalten.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Eine Erklärung wäre interessant]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2894</link>
			<pubDate>Tue, 13 Aug 2013 22:11:54 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2894</guid>
			<description><![CDATA[Ich bin gerade dabei, einen Fall zu prüfen. Der Stpfl. hat im Prüfungszeitraum Autos und auch Steuerberater gewechselt.<br />
Nachdem ich nun noch Fragen zu den alten Buchungen habe und mir weder Stpfl. noch neuer Berater weiterhelfen konnten, habe ich mich mit Einverständnis des Stpfl. an den Vorberater gewandt. <br />
Dieser erklärte mir, er möchte die Informationen nicht herausgeben, wenn der Mandant ihm nicht die Erlaubnis erteilt. Soweit kein Problem.<br />
Als aber der Mandant eben diese Erlaubnis erteilt hat, möchte der alte Berater die Daten trotzdem nicht herausgeben. Er ist aber (zumindest bis jetzt) einverstanden, dass der neue Berater anfragt und der dann die Antwort bekommt.<br />
Nun stellt sich mir doch die Frage, wie dieses Verhalten zu erklären ist. Warum möchte der alte Berater nicht mit dem Finanzamt zusammenarbeiten. Habt ihr dafür kreative Ideen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich bin gerade dabei, einen Fall zu prüfen. Der Stpfl. hat im Prüfungszeitraum Autos und auch Steuerberater gewechselt.<br />
Nachdem ich nun noch Fragen zu den alten Buchungen habe und mir weder Stpfl. noch neuer Berater weiterhelfen konnten, habe ich mich mit Einverständnis des Stpfl. an den Vorberater gewandt. <br />
Dieser erklärte mir, er möchte die Informationen nicht herausgeben, wenn der Mandant ihm nicht die Erlaubnis erteilt. Soweit kein Problem.<br />
Als aber der Mandant eben diese Erlaubnis erteilt hat, möchte der alte Berater die Daten trotzdem nicht herausgeben. Er ist aber (zumindest bis jetzt) einverstanden, dass der neue Berater anfragt und der dann die Antwort bekommt.<br />
Nun stellt sich mir doch die Frage, wie dieses Verhalten zu erklären ist. Warum möchte der alte Berater nicht mit dem Finanzamt zusammenarbeiten. Habt ihr dafür kreative Ideen?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Schulden vor Privatinsolvenz]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2809</link>
			<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 12:03:05 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2809</guid>
			<description><![CDATA[Da meine Kenntznisse auf diesem Gebiet eher bescheiden bis nicht vorhanden sind, möchte ich folgenden Fall zur Diskussion stellen.<br />
<br />
<br />
2008:<br />
Mandant Schlampig (S) gründet S-GmbH. S-GmbH wird insolvent. S wird per Haftungsbescheid für diverse Steuern in Anspruch genommen.<br />
<br />
2010:<br />
S geht in die Privatinsolvenz.<br />
<br />
2011:<br />
S gründet EU mit der Tätigkeit, die zuvor die S-GmbH gemacht hat (Hier wird das Mandat übernommen, von der Insolvenz wird uns nichts erzählt, warum auch?). S leistet alle vom Insolvenzverwalter (richtige Bezeichnung?) geforderten Zahnlungen.<br />
<br />
Es kommt zu einer Einkommensteuererstattung 2011 (4.000€). Diese wird verrechnet mit alten Steuerschulden der S-GmbH.<br />
<br />
Was ich merkwürdig finde ist, dass Forderungen die nach Eintritt der Privatinsolvenz entstanden sind mit Schulden verrechnet werden, die vorher entstanden sind. Zulässig oder nicht?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Da meine Kenntznisse auf diesem Gebiet eher bescheiden bis nicht vorhanden sind, möchte ich folgenden Fall zur Diskussion stellen.<br />
<br />
<br />
2008:<br />
Mandant Schlampig (S) gründet S-GmbH. S-GmbH wird insolvent. S wird per Haftungsbescheid für diverse Steuern in Anspruch genommen.<br />
<br />
2010:<br />
S geht in die Privatinsolvenz.<br />
<br />
2011:<br />
S gründet EU mit der Tätigkeit, die zuvor die S-GmbH gemacht hat (Hier wird das Mandat übernommen, von der Insolvenz wird uns nichts erzählt, warum auch?). S leistet alle vom Insolvenzverwalter (richtige Bezeichnung?) geforderten Zahnlungen.<br />
<br />
Es kommt zu einer Einkommensteuererstattung 2011 (4.000€). Diese wird verrechnet mit alten Steuerschulden der S-GmbH.<br />
<br />
Was ich merkwürdig finde ist, dass Forderungen die nach Eintritt der Privatinsolvenz entstanden sind mit Schulden verrechnet werden, die vorher entstanden sind. Zulässig oder nicht?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2802</link>
			<pubDate>Fri, 12 Apr 2013 21:57:58 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2802</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
folgender SV: Unternehmer schreibt seinen gewerblichen Kunden Rechnungen mit offenem USt.-Ausweis. Die Kunden machen Vorsteuerabzug aus den Rechnungen geltend. <br />
<br />
Nach Ablauf des Jahres entscheidet der Unternehmer sich, § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt fordert von den Kunden die Vorsteuer aus den Rechnungen zurück.<br />
<br />
Haben die Kunden gegen den Unternehmer einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht ausgewiesenen USt., wenn zwischen dem Unternehmer und dem Kunden Netto-Preise zzgl. der MWst. vereinbart worden waren.<br />
<br />
Wenn ja, wo ist die Anspruchsgrundlage?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
folgender SV: Unternehmer schreibt seinen gewerblichen Kunden Rechnungen mit offenem USt.-Ausweis. Die Kunden machen Vorsteuerabzug aus den Rechnungen geltend. <br />
<br />
Nach Ablauf des Jahres entscheidet der Unternehmer sich, § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt fordert von den Kunden die Vorsteuer aus den Rechnungen zurück.<br />
<br />
Haben die Kunden gegen den Unternehmer einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht ausgewiesenen USt., wenn zwischen dem Unternehmer und dem Kunden Netto-Preise zzgl. der MWst. vereinbart worden waren.<br />
<br />
Wenn ja, wo ist die Anspruchsgrundlage?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Fachzeitschriften/Wahrnehmung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2749</link>
			<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 22:09:42 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2749</guid>
			<description><![CDATA[Kann man eigentlich sagen, welche der (auch juristischen) Fachzeitschriften unter Steuerberatern die größte Verbreitung/Wirkung hat? Ich denke, dass für Steuerberater vor allem die folgenden Zeitschriften in Betracht kommen: <br />
<br />
-DStR;<br />
-BB;<br />
-DB;<br />
-NWB;<br />
<br />
<br />
Je nach Größe und Zuschnitt der Steuerberaterkanzlei kommen natürlich auch noch allgemeinere oder zumindest gesellschaftsrechtlich oder erbrechtlich geprägte Zeitschriften hinzu (NZG; ZEV etc), aber ich glaube, die oben genannten Zeitschriften sind schon einmal die nächstliegenden. Die GmbHR und der GmbH-StB haben sicherlich auch eine gewisse Verbreitung, aber betreffen ja nur spezielle Bereiche. Andere Zeitschriften wie UVR etc. sind ja rein steuerrechtlich. <br />
<br />
Der Hintergrund meiner Frage: Ich habe einige Themen, die in die o. g. Zeitschriften hineinpassen würden (zum Zivilrecht). Haltet Ihr es für möglich, dass man z. B. als (Anwalts)notar auf diese Weise eine gewisse Aufmerksamkeit erzielen kann? Oder lesen diejenigen Kollegen, die die Zeitschriften abonniert haben, tendenziell nur den steuerrechtlichen Teil. <br />
<br />
Natürlich handhabt das jeder wohl individuell. Aber eine gewisse Einschätzung der Forumsbeteiligten würde mir weiterhelfen. <br />
<br />
Vielen Dank!<br />
Gruß<br />
Micha79]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Kann man eigentlich sagen, welche der (auch juristischen) Fachzeitschriften unter Steuerberatern die größte Verbreitung/Wirkung hat? Ich denke, dass für Steuerberater vor allem die folgenden Zeitschriften in Betracht kommen: <br />
<br />
-DStR;<br />
-BB;<br />
-DB;<br />
-NWB;<br />
<br />
<br />
Je nach Größe und Zuschnitt der Steuerberaterkanzlei kommen natürlich auch noch allgemeinere oder zumindest gesellschaftsrechtlich oder erbrechtlich geprägte Zeitschriften hinzu (NZG; ZEV etc), aber ich glaube, die oben genannten Zeitschriften sind schon einmal die nächstliegenden. Die GmbHR und der GmbH-StB haben sicherlich auch eine gewisse Verbreitung, aber betreffen ja nur spezielle Bereiche. Andere Zeitschriften wie UVR etc. sind ja rein steuerrechtlich. <br />
<br />
Der Hintergrund meiner Frage: Ich habe einige Themen, die in die o. g. Zeitschriften hineinpassen würden (zum Zivilrecht). Haltet Ihr es für möglich, dass man z. B. als (Anwalts)notar auf diese Weise eine gewisse Aufmerksamkeit erzielen kann? Oder lesen diejenigen Kollegen, die die Zeitschriften abonniert haben, tendenziell nur den steuerrechtlichen Teil. <br />
<br />
Natürlich handhabt das jeder wohl individuell. Aber eine gewisse Einschätzung der Forumsbeteiligten würde mir weiterhelfen. <br />
<br />
Vielen Dank!<br />
Gruß<br />
Micha79]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[JStG 2013 - Firmenwagen/Hybrid]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2650</link>
			<pubDate>Mon, 03 Dec 2012 12:26:02 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2650</guid>
			<description><![CDATA[Ist es eigentlich schon nach menschlichem Ermessen sicher, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Privilegierung von Hybridfahrzeugen im JStG 2013 umgesetzt wird, und falls ja, schon zum 1.1.2013? Der BT hat es ja schon angenommen. <br />
<br />
Ich verstehe nicht genau, welche Fahrzeuge beschrieben sind (extern aufladbare Hybridfahrzeuge). Ist damit z. B. auch ein Toyota Prius oder sonstige bekannten Hybridfahrzeuge erfasst (die meisten schließt man ja nicht an die STeckdose an, soweit ich weiß).<br />
<br />
Und soll diese Subvention auch wirken bzgl. der 0,03-Prozent-Zusatzentnahme für die Fahrten Wohnung-Arbeit?<br />
<br />
Danke und Gruß<br />
Micha79]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ist es eigentlich schon nach menschlichem Ermessen sicher, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Privilegierung von Hybridfahrzeugen im JStG 2013 umgesetzt wird, und falls ja, schon zum 1.1.2013? Der BT hat es ja schon angenommen. <br />
<br />
Ich verstehe nicht genau, welche Fahrzeuge beschrieben sind (extern aufladbare Hybridfahrzeuge). Ist damit z. B. auch ein Toyota Prius oder sonstige bekannten Hybridfahrzeuge erfasst (die meisten schließt man ja nicht an die STeckdose an, soweit ich weiß).<br />
<br />
Und soll diese Subvention auch wirken bzgl. der 0,03-Prozent-Zusatzentnahme für die Fahrten Wohnung-Arbeit?<br />
<br />
Danke und Gruß<br />
Micha79]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Urteil gesucht]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2626</link>
			<pubDate>Mon, 12 Nov 2012 11:10:24 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2626</guid>
			<description><![CDATA[Hat jemand von Euch Zugriff auf BGH NJW-RR 1998, 1276 und kann mir das zukommen lassen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hat jemand von Euch Zugriff auf BGH NJW-RR 1998, 1276 und kann mir das zukommen lassen?]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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