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		<title><![CDATA[Steuerberater - Personalwesen]]></title>
		<link>http://realsteuer.de/mybb/</link>
		<description><![CDATA[Steuerberater - http://realsteuer.de/mybb]]></description>
		<pubDate>Sun, 10 May 2026 08:49:31 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Muster / Vorlagen]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3662</link>
			<pubDate>Tue, 30 Jun 2020 12:19:32 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3662</guid>
			<description><![CDATA[Meine bisherigen Vorlagen sind etwas in die Jahre gekommen. ðŸ™‚ Ich wÃ¤re sehr dankbar fÃ¼r Quellen fÃ¼r aktuelle Muster fÃ¼r:<br />
Arbeitsvertrag Steuerfachangestellte?<br />
Verpflichtung Verschwiegenheit Personal Â§ 62 StBerG?<br />
Verpflichtung Verschwiegenheit Dienstleister Â§ 62a StBerG?<br />
Verpflichtung Steuerfachangestelle Einhaltung DS-GVO?<br />
Gleitzeitordnung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Meine bisherigen Vorlagen sind etwas in die Jahre gekommen. ðŸ™‚ Ich wÃ¤re sehr dankbar fÃ¼r Quellen fÃ¼r aktuelle Muster fÃ¼r:<br />
Arbeitsvertrag Steuerfachangestellte?<br />
Verpflichtung Verschwiegenheit Personal Â§ 62 StBerG?<br />
Verpflichtung Verschwiegenheit Dienstleister Â§ 62a StBerG?<br />
Verpflichtung Steuerfachangestelle Einhaltung DS-GVO?<br />
Gleitzeitordnung?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Urlaubsanspruch]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3393</link>
			<pubDate>Wed, 01 Jun 2016 10:21:57 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3393</guid>
			<description><![CDATA[Der Betrieb eines Mandanten wurde im Januar nach einem Brand eingestellt.<br />
Wiederaufnahme dauert noch.<br />
Die Mitarbeiter sind gekÃ¼ndigt.<br />
Wie sieht es mit ihrem Urlaubsanspruch aus? MuÃŸ der Unternehmer den Urlaub fÃ¶rmlich anordnen, damit nicht nach BeschÃ¤ftigungsende einer kommt und die Abgeltung fordert, obwohl er seit Monaten nicht arbeitet?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Betrieb eines Mandanten wurde im Januar nach einem Brand eingestellt.<br />
Wiederaufnahme dauert noch.<br />
Die Mitarbeiter sind gekÃ¼ndigt.<br />
Wie sieht es mit ihrem Urlaubsanspruch aus? MuÃŸ der Unternehmer den Urlaub fÃ¶rmlich anordnen, damit nicht nach BeschÃ¤ftigungsende einer kommt und die Abgeltung fordert, obwohl er seit Monaten nicht arbeitet?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Auszubildende]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3116</link>
			<pubDate>Wed, 09 Jul 2014 18:03:15 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3116</guid>
			<description><![CDATA[Hallo werte Kollegen [WINKING FACE]<br />
<br />
Mich wÃ¼rde mal interessieren, wie die Empfehlungen eurer Kammern bzgl. der AusbildungsvergÃ¼tungen lauten. <br />
<br />
StBK KÃ¶ln<br />
<br />
1. Lehrjahr 650â‚¬<br />
2. Lehrjahr 700â‚¬<br />
3. Lehrjahr 750â‚¬<br />
<br />
SchÃ¶nen Abend und viel SpaÃŸ beim 2. Halbfinale<br />
<br />
<br />
GrÃ¼ÃŸe<br />
Taxman]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo werte Kollegen [WINKING FACE]<br />
<br />
Mich wÃ¼rde mal interessieren, wie die Empfehlungen eurer Kammern bzgl. der AusbildungsvergÃ¼tungen lauten. <br />
<br />
StBK KÃ¶ln<br />
<br />
1. Lehrjahr 650â‚¬<br />
2. Lehrjahr 700â‚¬<br />
3. Lehrjahr 750â‚¬<br />
<br />
SchÃ¶nen Abend und viel SpaÃŸ beim 2. Halbfinale<br />
<br />
<br />
GrÃ¼ÃŸe<br />
Taxman]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Arbeitszeugnis]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3042</link>
			<pubDate>Mon, 03 Mar 2014 21:55:29 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=3042</guid>
			<description><![CDATA[Hallo Foristi,<br />
<br />
ich befasse mich gerade mit dem mir Ã¼bermittelten Arbeitszeugnis, das nun auf meinen Wunsch erstellt und mir zugeleitet worden ist.<br />
<br />
Mich wÃ¼rde Eure Meinung dazu sehr interessieren, sicherlich habt ich da eine ganze Menge Erfahrung.<br />
<br />
Auch wichtig, dass ich mich mit dem bisherigen Arbeitgeber derzeit leider vor dem Arbeitsgericht auf das HÃ¤rteste noch zoffen muss.<br />
<br />
<img src="images/smilies/sad.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Sad" title="Sad" /><br />
<br />
<img src="https://dl.dropboxusercontent.com/u/77473186/az.png" border="0" alt="[Bild: az.png]" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo Foristi,<br />
<br />
ich befasse mich gerade mit dem mir Ã¼bermittelten Arbeitszeugnis, das nun auf meinen Wunsch erstellt und mir zugeleitet worden ist.<br />
<br />
Mich wÃ¼rde Eure Meinung dazu sehr interessieren, sicherlich habt ich da eine ganze Menge Erfahrung.<br />
<br />
Auch wichtig, dass ich mich mit dem bisherigen Arbeitgeber derzeit leider vor dem Arbeitsgericht auf das HÃ¤rteste noch zoffen muss.<br />
<br />
<img src="images/smilies/sad.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Sad" title="Sad" /><br />
<br />
<img src="https://dl.dropboxusercontent.com/u/77473186/az.png" border="0" alt="[Bild: az.png]" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Betriebliche Übung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1554</link>
			<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 16:27:36 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1554</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
leider fehlt mir das passende Datum, aber das BAG hat ein Urteil zur betrieblichen Übung erlassen, das für die Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen und die tägliche Praxis in den Unternehmen wichtig ist.<br />
<br />
AZ  2 AZR 764/08<br />
<br />
<br />
Es geht dabei inhaltlich um die "betriebliche Übung". Hiernach konnte ein AN einen dauerhaften Anspruch ableiten, wenn eine vertraglich vereinbarte freiwillige Leistung in mehr als 3 Jahren hintereinander vom AG geleistet wurde.<br />
Der AG hatte die Möglichkeit aus dieser Situation wieder herauszukommen, wenn er eine "gegenläufige betriebliche Übung" vollzog, also in mehreren Jahren die Leistung nicht erbrachte.<br />
<br />
Genau diesen Passus der gegenläufigen betrieblichen Übung hat das BAG nun verworfen.<br />
Wollen sich AG nunmehr vor der dauerhaften Einrichtung einer freiwilligen Leistung schützen, so sind die Arbeitsverträge entsprechend zu verfassen oder aber es bedarf einer Änderungskündigung. Dabei stellt sich die Frage welcher AN schon freiwillig auf einen Vorteil verzichtet.<br />
<br />
Da der Urteilstext jedoch noch nicht veröffentlich und analysiert worden ist, bleibt noch abzuwarten welche genauen Auswirkungen das Urteil mit sich bringt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
leider fehlt mir das passende Datum, aber das BAG hat ein Urteil zur betrieblichen Übung erlassen, das für die Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen und die tägliche Praxis in den Unternehmen wichtig ist.<br />
<br />
AZ  2 AZR 764/08<br />
<br />
<br />
Es geht dabei inhaltlich um die "betriebliche Übung". Hiernach konnte ein AN einen dauerhaften Anspruch ableiten, wenn eine vertraglich vereinbarte freiwillige Leistung in mehr als 3 Jahren hintereinander vom AG geleistet wurde.<br />
Der AG hatte die Möglichkeit aus dieser Situation wieder herauszukommen, wenn er eine "gegenläufige betriebliche Übung" vollzog, also in mehreren Jahren die Leistung nicht erbrachte.<br />
<br />
Genau diesen Passus der gegenläufigen betrieblichen Übung hat das BAG nun verworfen.<br />
Wollen sich AG nunmehr vor der dauerhaften Einrichtung einer freiwilligen Leistung schützen, so sind die Arbeitsverträge entsprechend zu verfassen oder aber es bedarf einer Änderungskündigung. Dabei stellt sich die Frage welcher AN schon freiwillig auf einen Vorteil verzichtet.<br />
<br />
Da der Urteilstext jedoch noch nicht veröffentlich und analysiert worden ist, bleibt noch abzuwarten welche genauen Auswirkungen das Urteil mit sich bringt.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Arbeitszeugnis]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1349</link>
			<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 10:30:22 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1349</guid>
			<description><![CDATA[Ich hab einer geringfügigen gekündigt, und nun will sie ein Arbeitszeugnis. Das, das ich ihr geschrieben habe, passt ihr nicht.<br />
Sie hat dann mal eins vorgeschrieben:<br />
<br />
<blockquote><cite>Zitat:</cite>Frau XXXXX, geboren XX.XX.XXXX, wohnhaft in XXXXX war in unserer Kanzlei vom 01.10.2008 bis 31.10.2009 als Steuerfachangestellte geringfügig beschäftigt. Die Arbeitszeit umfasste 8 Wochenstunden.<br />
<br />
Ihr Aufgabengebiet umfasst das Erstellen von Buchhaltungen und den dazugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie aller in einer Steuerkanzlei anfallenden Arbeiten.<br />
<br />
Frau XXX zeigt Eigeninitiative, Fleiß und Eifer, was sich in glänzenden Ergebnissen widerspiegelte. Sie zeichnete sich durch hohes Pflichtbewusstsein aus und verfügt über eine gute Berufserfahrung, die sie mit Erfolg anwendete. Ihre Aufgaben erledigte sie immer selbständig, vollständig, mit Sorgfalt und hoher Genauigkeit. Sie führte diese Leistungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.<br />
<br />
Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2009 aufgrund innerbetrieblicher Belange kündigen. Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets guten Leistungen. Wir wünschen Frau XXXX für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.</blockquote>
<br />
<br />
Lest Ihr das so wie ich?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich hab einer geringfügigen gekündigt, und nun will sie ein Arbeitszeugnis. Das, das ich ihr geschrieben habe, passt ihr nicht.<br />
Sie hat dann mal eins vorgeschrieben:<br />
<br />
<blockquote><cite>Zitat:</cite>Frau XXXXX, geboren XX.XX.XXXX, wohnhaft in XXXXX war in unserer Kanzlei vom 01.10.2008 bis 31.10.2009 als Steuerfachangestellte geringfügig beschäftigt. Die Arbeitszeit umfasste 8 Wochenstunden.<br />
<br />
Ihr Aufgabengebiet umfasst das Erstellen von Buchhaltungen und den dazugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie aller in einer Steuerkanzlei anfallenden Arbeiten.<br />
<br />
Frau XXX zeigt Eigeninitiative, Fleiß und Eifer, was sich in glänzenden Ergebnissen widerspiegelte. Sie zeichnete sich durch hohes Pflichtbewusstsein aus und verfügt über eine gute Berufserfahrung, die sie mit Erfolg anwendete. Ihre Aufgaben erledigte sie immer selbständig, vollständig, mit Sorgfalt und hoher Genauigkeit. Sie führte diese Leistungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.<br />
<br />
Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2009 aufgrund innerbetrieblicher Belange kündigen. Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets guten Leistungen. Wir wünschen Frau XXXX für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.</blockquote>
<br />
<br />
Lest Ihr das so wie ich?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Berufsgenossenschaft]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1230</link>
			<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 13:51:12 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1230</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich muss es einfach loswerden; eine kleine Zusammenfassung organisatorischer und personeller Inkompetenz.<br />
<br />
<br />
Durch die Umstellung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage zu Beginn des Jahres 2009 und die Zusammenführung einiger Berufsgenossenschaften, haben sich in der Folge auch die Zuordnungen in den Gefahrklassen wie auch die interne Zuordnung anhand der Mitgliedsnummern geändert.<br />
<br />
Folgender Sachverhalt:<br />
<br />
Gastronomieunternehmen (Das ist zwar ein Fertigungsbetrieb, aber die BG meint es handelt sich dabei um eine Gastronomie. Egal, Beitrag ist günstiger) mit mehreren unselbständigen Betriebsstätten (Schwimmbadkioske, Verkaufswagen, Kantinen etc.) in den Umlandgemeinden hatte bis 2008 für jede Betriebsstätte und innerhalb der Betriebsstätten für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche jeweils eine Lohnsummenmeldung abzugeben.<br />
<br />
Da bis Anfang Januar keine Meldeformular beim Betrieb angekommen war, wurde nun versucht mit der BG Kontakt aufzunehmen. Telefonisch war und ist grundsätzlich keine Erreichbarkeit vorhanden. Inzwischen stellt sich die Frage, ob die überhaupt Telefon haben oder lediglich einen toten Anschluss bewirtschaften.<br />
Die wöchentlich fälligen emails wurden nie beantwortet.<br />
<br />
Irgendwann Ende Februar gelang dann doch mal der telefonische Kontakt mit der BG. Dabei kam folgendes zu Tage:<br />
<br />
1. Die BG hatte, trotz Übermittlung der jeweiligen Gewerbeanmeldungen keine Ahnung von den verschiedenen Betriebsstätten.<br />
2. Inzwischen gab es nicht mehr das Betriebsstättensystem sondern es wurde auf eine einheitliche unternehmensbezogene Meldung abgestellt, was das Verfahren ja erheblich vereinfacht.<br />
3. Entsprechende Meldeformulare stehen auf der homepage grundsätzlich nicht zur Verfügung - warum auch immer<br />
4. Es wurden alle alten Mitgliedsnummern für das Kalenderjahr 2008 auf eine neue Mitgliedsnummer zusammengeführt, die aber nur für die Meldung 2008 gilt. Für das Jahr 2009 wurde nochmals eine neue Mitgliedsnummer vergeben<br />
5. Der Schriftverkehr läuft ausschließlich unter der neuen Mitgliedsnummer<br />
<br />
Es brauchte nach dem Telefonat nochmals 5 Wochen, bis die BG den Meldebogen an den AG übermittelt hat. Der kam am 01.04.2009 im Unternehmen an und hat das Unternehmen ausgefüllt am 01.04.2009 verlassen.<br />
<br />
Anfang Mai kommt ein Bescheid der BG in der alle Berechnungsgrundlagen geschätzt wurden, weil keine Meldung erfolgt ist.<br />
Am gleichen Tag erfolgt Einspruch (Einschreiben) und Antrag auf AdV aus im Wesentlichen 3 Gründen:<br />
<br />
1. Schätzung der Lohnsummen (50% höher als im Vorjahr)<br />
2. Falsche Berücksichtigung der vereinbarten Abschlagszahlungen auf den Bescheid 2007 und die Vorauszahlungen 2008<br />
3. Der Unternehmer ist plötzlich mit einem eigenen Bescheid ausgestattet und soll fast die gleiche Summe zahlen wie für das gesamte beschäftigte Personal.<br />
<br />
Am 13.06. wird eine Mahnung mit Vollstreckungsankündigung erstellt, die lt. Poststempel am 18.06. aufgegeben wurde und am 20.06. im Unternehmen angekommen ist. Und, wen wundert es noch, natürlich mit einer neuen Mitgliedsnummer.<br />
Und heute steht dann der Gerichtsvollzieher vom Zollamt in der Tür.<br />
<br />
<br />
Und nun glaubt ja nicht, das man mit der BG inzwischen telefonieren könnte. Absolut keine Chance, egal zu welcher Zeit man dort anruft oder welche Durchwahl man auch anwählt.<br />
<br />
<br />
Nun sitzt die zuständige BG in Mannheim, eigentlich keine klassische Karnevalshochburg, würde man meinen. Aber man wird den Eindruck nicht los, das die da irgendwann mit dem Feiern angefangen haben und bis heute nicht aufgehört. Alternativ kann ich mir lediglich noch ein riesiges dreistöckiges Circuszelt vorstellen in dem die alle ganz gebannt vor dem Magier mit den Wunderkerzen sitzen und den flirrenden Sternchen zugucken.<br />
<br />
<br />
<br />
Ist das eigentlich inzwischen aktueller Stand der Organisation im Sozialversicherungswesen?<br />
Denn meine Erfahrung zeigt mir, dass ich immer wieder auf gleiche oder ähnliche Zustände treffe, wenn ich es mit BG, BUN oder einem KV-Träger zu tun habe.<br />
<br />
<br />
<br />
Das es auch anders gehen kann zeigte letzte Woche die Deutsche Rentenversicherung.<br />
Die Prüfung war zwar schon Anfang des Jahres anberaumt und wurde von der DRV immer wieder nach hinten verlegt, aber einmal mit der Prüfung angefangen, waren die am gleichen Tag fertig und haben die minimalen Beanstandungen gefunden, die tatsächlich auch vorhanden waren.<br />
Für den gleichen Betrieb, mit allen Unter- und Töchterunternehmen. Und das in einem sehr entspannten und freundlichen Klima, wie ich es schon lange nicht mehr bei einer Prüfung erlebt habe.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich muss es einfach loswerden; eine kleine Zusammenfassung organisatorischer und personeller Inkompetenz.<br />
<br />
<br />
Durch die Umstellung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage zu Beginn des Jahres 2009 und die Zusammenführung einiger Berufsgenossenschaften, haben sich in der Folge auch die Zuordnungen in den Gefahrklassen wie auch die interne Zuordnung anhand der Mitgliedsnummern geändert.<br />
<br />
Folgender Sachverhalt:<br />
<br />
Gastronomieunternehmen (Das ist zwar ein Fertigungsbetrieb, aber die BG meint es handelt sich dabei um eine Gastronomie. Egal, Beitrag ist günstiger) mit mehreren unselbständigen Betriebsstätten (Schwimmbadkioske, Verkaufswagen, Kantinen etc.) in den Umlandgemeinden hatte bis 2008 für jede Betriebsstätte und innerhalb der Betriebsstätten für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche jeweils eine Lohnsummenmeldung abzugeben.<br />
<br />
Da bis Anfang Januar keine Meldeformular beim Betrieb angekommen war, wurde nun versucht mit der BG Kontakt aufzunehmen. Telefonisch war und ist grundsätzlich keine Erreichbarkeit vorhanden. Inzwischen stellt sich die Frage, ob die überhaupt Telefon haben oder lediglich einen toten Anschluss bewirtschaften.<br />
Die wöchentlich fälligen emails wurden nie beantwortet.<br />
<br />
Irgendwann Ende Februar gelang dann doch mal der telefonische Kontakt mit der BG. Dabei kam folgendes zu Tage:<br />
<br />
1. Die BG hatte, trotz Übermittlung der jeweiligen Gewerbeanmeldungen keine Ahnung von den verschiedenen Betriebsstätten.<br />
2. Inzwischen gab es nicht mehr das Betriebsstättensystem sondern es wurde auf eine einheitliche unternehmensbezogene Meldung abgestellt, was das Verfahren ja erheblich vereinfacht.<br />
3. Entsprechende Meldeformulare stehen auf der homepage grundsätzlich nicht zur Verfügung - warum auch immer<br />
4. Es wurden alle alten Mitgliedsnummern für das Kalenderjahr 2008 auf eine neue Mitgliedsnummer zusammengeführt, die aber nur für die Meldung 2008 gilt. Für das Jahr 2009 wurde nochmals eine neue Mitgliedsnummer vergeben<br />
5. Der Schriftverkehr läuft ausschließlich unter der neuen Mitgliedsnummer<br />
<br />
Es brauchte nach dem Telefonat nochmals 5 Wochen, bis die BG den Meldebogen an den AG übermittelt hat. Der kam am 01.04.2009 im Unternehmen an und hat das Unternehmen ausgefüllt am 01.04.2009 verlassen.<br />
<br />
Anfang Mai kommt ein Bescheid der BG in der alle Berechnungsgrundlagen geschätzt wurden, weil keine Meldung erfolgt ist.<br />
Am gleichen Tag erfolgt Einspruch (Einschreiben) und Antrag auf AdV aus im Wesentlichen 3 Gründen:<br />
<br />
1. Schätzung der Lohnsummen (50% höher als im Vorjahr)<br />
2. Falsche Berücksichtigung der vereinbarten Abschlagszahlungen auf den Bescheid 2007 und die Vorauszahlungen 2008<br />
3. Der Unternehmer ist plötzlich mit einem eigenen Bescheid ausgestattet und soll fast die gleiche Summe zahlen wie für das gesamte beschäftigte Personal.<br />
<br />
Am 13.06. wird eine Mahnung mit Vollstreckungsankündigung erstellt, die lt. Poststempel am 18.06. aufgegeben wurde und am 20.06. im Unternehmen angekommen ist. Und, wen wundert es noch, natürlich mit einer neuen Mitgliedsnummer.<br />
Und heute steht dann der Gerichtsvollzieher vom Zollamt in der Tür.<br />
<br />
<br />
Und nun glaubt ja nicht, das man mit der BG inzwischen telefonieren könnte. Absolut keine Chance, egal zu welcher Zeit man dort anruft oder welche Durchwahl man auch anwählt.<br />
<br />
<br />
Nun sitzt die zuständige BG in Mannheim, eigentlich keine klassische Karnevalshochburg, würde man meinen. Aber man wird den Eindruck nicht los, das die da irgendwann mit dem Feiern angefangen haben und bis heute nicht aufgehört. Alternativ kann ich mir lediglich noch ein riesiges dreistöckiges Circuszelt vorstellen in dem die alle ganz gebannt vor dem Magier mit den Wunderkerzen sitzen und den flirrenden Sternchen zugucken.<br />
<br />
<br />
<br />
Ist das eigentlich inzwischen aktueller Stand der Organisation im Sozialversicherungswesen?<br />
Denn meine Erfahrung zeigt mir, dass ich immer wieder auf gleiche oder ähnliche Zustände treffe, wenn ich es mit BG, BUN oder einem KV-Träger zu tun habe.<br />
<br />
<br />
<br />
Das es auch anders gehen kann zeigte letzte Woche die Deutsche Rentenversicherung.<br />
Die Prüfung war zwar schon Anfang des Jahres anberaumt und wurde von der DRV immer wieder nach hinten verlegt, aber einmal mit der Prüfung angefangen, waren die am gleichen Tag fertig und haben die minimalen Beanstandungen gefunden, die tatsächlich auch vorhanden waren.<br />
Für den gleichen Betrieb, mit allen Unter- und Töchterunternehmen. Und das in einem sehr entspannten und freundlichen Klima, wie ich es schon lange nicht mehr bei einer Prüfung erlebt habe.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Personalsuche]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1200</link>
			<pubDate>Thu, 28 May 2009 14:26:33 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1200</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
man irgendwie hatte ich es mir leichter vorgestellt eine Lohnbuchhalterin zu finden. Meine derzeitige Perle geht zum Jahresende in den Ruhestand und nun suche ich schon zwei Monate nach einem entsprechenden Ersatz. Bisher nichts, gar nichts. Entweder gibt es keine oder es will keiner Lohn machen. Alles was vom Amt oder über andere Agenturen kam hatte bisher noch nichts mit Lohn am Hut.<br />
<br />
Also nutz ich mal auch diese Plattform und Frage in die virtuelle Runde...<br />
<br />
- kennt jemand eine/n Lohnbuchhalter/in die/der sich in Berlin an eine Steuerkanzlei binden möchte und dort in Teil-oder auch Vollzeit Lohnabrechnungen inkl. Baulohn erledigen will<br />
- Beginn ist ab 01.07. möglich, wir arbeiten mit Datev-Lohn und Gehalt.<br />
<br />
Also schaun wir mal, vielleicht kennt ja Jemand Jemanden der einen Kennt der sucht......<br />
<br />
LG T.D.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
man irgendwie hatte ich es mir leichter vorgestellt eine Lohnbuchhalterin zu finden. Meine derzeitige Perle geht zum Jahresende in den Ruhestand und nun suche ich schon zwei Monate nach einem entsprechenden Ersatz. Bisher nichts, gar nichts. Entweder gibt es keine oder es will keiner Lohn machen. Alles was vom Amt oder über andere Agenturen kam hatte bisher noch nichts mit Lohn am Hut.<br />
<br />
Also nutz ich mal auch diese Plattform und Frage in die virtuelle Runde...<br />
<br />
- kennt jemand eine/n Lohnbuchhalter/in die/der sich in Berlin an eine Steuerkanzlei binden möchte und dort in Teil-oder auch Vollzeit Lohnabrechnungen inkl. Baulohn erledigen will<br />
- Beginn ist ab 01.07. möglich, wir arbeiten mit Datev-Lohn und Gehalt.<br />
<br />
Also schaun wir mal, vielleicht kennt ja Jemand Jemanden der einen Kennt der sucht......<br />
<br />
LG T.D.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Rückdatierte Krankmeldung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1090</link>
			<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 09:15:07 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1090</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
meine Putzfrau rief Anfang Februar an und teilte mit, sie wäre auf dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden und könnte nicht arbeiten kommen - sie arbeitet regelmäßig Freitag nachmittag 4 Std.<br />
<br />
Letzte Woche war sie wieder da mit einem gelben Schein:<br />
arbeitsunfähig seit: 09.02.09<br />
voraussichtlich bis: 01.03.09<br />
festgestellt am: <span style="font-weight: bold;">24.02.09</span><br />
<br />
1. akzeptiert das die KK für die Erstattung der LFZ?<br />
2. Muß ich das akzeptieren - 2 Wochen rückwirkende Krankschreibung?<br />
3. Hat schon mal jemand Regressansprüche gegen Unfallverursacher durchgesetzt? Wie läuft das ab? Erst KK-Erstattung, dann Verursacher für den Rest? Oder nur Verursacher auf volle Lohnfortzahlung?<br />
<br />
Ich will mich nicht wegen 8 Std. streiten, sondern eigentlich nur mal wissen, wie das generell gehandhabt wird. Solch ein Fall bei einer Ganztagskraft könnte richtig teuer werden.<br />
<br />
Gruß<br />
<br />
tosch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
meine Putzfrau rief Anfang Februar an und teilte mit, sie wäre auf dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden und könnte nicht arbeiten kommen - sie arbeitet regelmäßig Freitag nachmittag 4 Std.<br />
<br />
Letzte Woche war sie wieder da mit einem gelben Schein:<br />
arbeitsunfähig seit: 09.02.09<br />
voraussichtlich bis: 01.03.09<br />
festgestellt am: <span style="font-weight: bold;">24.02.09</span><br />
<br />
1. akzeptiert das die KK für die Erstattung der LFZ?<br />
2. Muß ich das akzeptieren - 2 Wochen rückwirkende Krankschreibung?<br />
3. Hat schon mal jemand Regressansprüche gegen Unfallverursacher durchgesetzt? Wie läuft das ab? Erst KK-Erstattung, dann Verursacher für den Rest? Oder nur Verursacher auf volle Lohnfortzahlung?<br />
<br />
Ich will mich nicht wegen 8 Std. streiten, sondern eigentlich nur mal wissen, wie das generell gehandhabt wird. Solch ein Fall bei einer Ganztagskraft könnte richtig teuer werden.<br />
<br />
Gruß<br />
<br />
tosch]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[55er-Regelung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1069</link>
			<pubDate>Fri, 27 Feb 2009 16:55:13 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1069</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
<br />
EDIT***<br />
<br />
<br />
<br />
Manchmal sollte man erst nachdenken und dann fragen. Aber hier in den USA schießt man eben zuerst und fragt dann.<br />
<br />
Thema hat sich erledigt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
<br />
EDIT***<br />
<br />
<br />
<br />
Manchmal sollte man erst nachdenken und dann fragen. Aber hier in den USA schießt man eben zuerst und fragt dann.<br />
<br />
Thema hat sich erledigt.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Sofortmeldungen]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1031</link>
			<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 13:24:42 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=1031</guid>
			<description><![CDATA[Ich muss meine Mandanten erziehen, weil es mit den Sofortmeldungen nicht klappt. Jetzt heißt es überall, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld in Höhe von <span style="font-weight: bold;">25.000 €</span> gehndet werden könne. Aber wo stehen die 25.000 €? § 320 SGB VI spricht nur von 2500 €.<br />
Bin etwas ratlos<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich muss meine Mandanten erziehen, weil es mit den Sofortmeldungen nicht klappt. Jetzt heißt es überall, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld in Höhe von <span style="font-weight: bold;">25.000 €</span> gehndet werden könne. Aber wo stehen die 25.000 €? § 320 SGB VI spricht nur von 2500 €.<br />
Bin etwas ratlos<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[KK-Meldungen vom 24.11.08]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=942</link>
			<pubDate>Mon, 24 Nov 2008 13:47:26 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=942</guid>
			<description><![CDATA[Praktischer Tip:<br />
Vorsicht bei Meldungen heute an den BKK Bundesverband, die Mails kommen teilweise zurück. Lt. Auskunft der dort. Hotline ein techn. Fehler. Behebung: Mail noch einmal senden.<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Praktischer Tip:<br />
Vorsicht bei Meldungen heute an den BKK Bundesverband, die Mails kommen teilweise zurück. Lt. Auskunft der dort. Hotline ein techn. Fehler. Behebung: Mail noch einmal senden.<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Prüfung durch eine BG]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=848</link>
			<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 08:51:35 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=848</guid>
			<description><![CDATA[Ich bin mir im folgenden Fall unsicher, wie ich reagieren soll. Mandant wurde durch eine BG geprüft; es kam zu einer erheblichen Nachzahlung ohne irgendeine Besprechung, Rückfrage oder ein Vorabinfo. Folge war natürlich ein Widerspruch, über den bis heute noch nicht entschieden wurde. Jetzt hat sich ein Bearbeiter der BG zu einem Vororttermin angekündigt, um die Unklarheiten zu beseitigen. Gleichzeitig übersendet er eine Prüfungszeitzaum für den Zeitraum, der bereits geprüft wurde und wo das Widerspruchsverfahren noch läuft.<br />
Ich halte das eigentlich für ein unmögliches Verfahren, wo ich dieser Aufforderung nicht nachkommen möchte. Vor allem auch, weil ich nach den Erfahrungen mit der Vorprüfung im Widerspruch angekündigt hatte, nie mehr dieser BG Unterlagen zur Prüfung an Amtsstelle zu überlassen, wegen dieser bürgerunfreundlichen Behandlung.<br />
Bin ich jetzt da eigensinnig oder würdet ihr genauso handeln.<br />
Für Meinungen wäre ich dankbar.<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich bin mir im folgenden Fall unsicher, wie ich reagieren soll. Mandant wurde durch eine BG geprüft; es kam zu einer erheblichen Nachzahlung ohne irgendeine Besprechung, Rückfrage oder ein Vorabinfo. Folge war natürlich ein Widerspruch, über den bis heute noch nicht entschieden wurde. Jetzt hat sich ein Bearbeiter der BG zu einem Vororttermin angekündigt, um die Unklarheiten zu beseitigen. Gleichzeitig übersendet er eine Prüfungszeitzaum für den Zeitraum, der bereits geprüft wurde und wo das Widerspruchsverfahren noch läuft.<br />
Ich halte das eigentlich für ein unmögliches Verfahren, wo ich dieser Aufforderung nicht nachkommen möchte. Vor allem auch, weil ich nach den Erfahrungen mit der Vorprüfung im Widerspruch angekündigt hatte, nie mehr dieser BG Unterlagen zur Prüfung an Amtsstelle zu überlassen, wegen dieser bürgerunfreundlichen Behandlung.<br />
Bin ich jetzt da eigensinnig oder würdet ihr genauso handeln.<br />
Für Meinungen wäre ich dankbar.<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SV-Pflicht bei Familien-GmbH]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=835</link>
			<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 11:41:33 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=835</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
die Landessozialgerichte scheinen sich auf Kriegsfuß mit den Bundesgerichten zu befinden. Anders kann ich mir das alles auch nicht erklären.<br />
<br />
Hier nun ein Urteil zu einer mit 10 Prozent am Unternehmen beteiligten Gesellschafterin, der die SV-Freiheit wegen einer Arbeitnehmerstellung nicht anerkannt wurde.<br />
<br />
Für mich das schlimme daran ist, dass steuerrechtlich eine solche Konstellation als gleichgerichtete Interessen unter Eheleuten ausgelegt wird und hier die mangelnde Mitsprache- und Entscheidungsbefugnis versagt wird.<br />
Deutsches Recht ist äußerst spaßig.<br />
<br />
<blockquote><cite>Zitat:</cite>SV-Pflicht bei Familien-GmbH: LSG-Urteil lässt aufhorchen<br />
<br />
Der Urteilsdschungel wegen der SV-Pflicht bei Familien-GmbH ist um eine Variante reicher: Ein neues LSG-Urteil widerspricht sogar einem BSG-Urteil.<br />
<br />
Das Familienunternehmen, eine GmbH der Eheleute, wurde 1978 gegründet. Die Ehefrau ist mit 10 % an der GmbH beteiligt, als kaufmännische Leiterin der GmbH beschäftigt und zur Sozialversicherung angemeldet. Ihr Ehemann ist zu 90 % an der GmbH beteiligt und als deren Geschäftsführer tätig. Nach fast 30 Jahren beantragte die GmbH die Feststellung, dass die Ehefrau seit 1978 selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Die Ehefrau habe ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen, da sie u.a. Bürgschaften übernommen habe. Die beklagte Einzugsstelle (Krankenkasse) bestand jedoch auf der Versicherungspflicht.<br />
<br />
Klage beim LSG Baden-Württemberg: Kein Erfolg für die Klägerin<br />
<br />
Die Klage hatte vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) keinen Erfolg (Urteil v. 15.08.2008, L 4 KR 4577/06). Maßgebend für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als Unternehmer seien – auch bei Familienunternehmen – die Umstände des Einzelfalls. Die Ehefrau sei seit 1978 abhängig beschäftigt und unterliege deshalb der Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Bei einem Kapitalanteil von 10 % sei im Regelfall ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis anzunehmen. Die Ehefrau habe auch Weisungen des Geschäftsführers bzw. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nicht verhindern können. Soweit sich die GmbH darauf berufe, der vorliegende Arbeitsvertrag sei allein aus steuerrechtlichen Gründen geschlossen und "nicht gelebt" worden, könne dies nicht zu einem anderen Ergebnis führen. Der Arbeitsvertrag könne nicht so ausgelegt werden, wie dies dem Betroffenen jeweils günstig sei (keine Individualnützlichkeit; so auch BSG v. 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R). Es sei von einem Gleichklang steuerlich und sozialrechtlich wirkender Vereinbarungen auszugehen. Aus der familiären Verbundenheit der Eheleute folge nichts anderes.<br />
<br />
Einzelfall-Falle: Niemand sollte sich sicher fühlen<br />
<br />
In einem vergleichbaren Fall ist auch schon anders entschieden worden. Beschäftigte in Familiengesellschaften könnten selbständig tätig sein, weil die Verbundenheit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer ein Gefühl erhöhter Verantwortung füreinander schaffen und einen Einklang der Interessen bewirken könne (so BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R).<br />
<br />
Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren: Zeitnahe Klärung<br />
<br />
Inzwischen ist für solche Fälle das sog. obligatorische Statusfeststellungsverfahren eingeführt worden (§ 28a III 2 Nr. 1d SGB IV). Danach müssen die Meldungen der Arbeitgeber die Angabe enthalten, ob es sich bei den Beschäftigten um Ehegatten, Lebenspartner oder (seit 1.1.2008) auch Abkömmling handelt. Die Einzugsstellen haben zeitnah nach der Anmeldung zur Sozialversicherung verbindlich zu entscheiden, ob Versicherungspflicht besteht. Fälle mit einer rückwirkenden Klärung über viele Jahre hinweg sollten damit der Vergangenheit angehören. Ansonsten gilt:<br />
<br />
Eine 30 Jahre zurückwirkende Feststellung der Versicherungsfreiheit ist zwar möglich, bringt dem Versicherten wirtschaftlich aber nur Vorteile, soweit ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht (§ 26 Abs. 2 SGB IV). Dies ist nur möglich, wenn der Träger noch keine Leistungen zu erbringen hatte. Der Beitragserstattungsanspruch verjährt vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs der Zahlung (§ 27 Abs. 2 SGB IV). In der Rentenversicherung gelten allerdings Abweichungen. Dort wird die Vier-Jahres-Frist gehemmt, wenn ein Beitrags- oder Rentenverfahren durchgeführt wird. Sie kann sich dadurch theoretisch auf bis zu 30 Jahre verlängern (§§ 198 S. 2 SGB VI, 27 Abs. 2 SGB IV).<br />
<br />
Fazit: Klärung liegt im Interesse der Betroffenen<br />
<br />
Betroffene sollten sich im eigenen Interesse möglichst frühzeitig um eine sozialversicherungsrechtliche Statusklärung bemühen, soweit nicht ohnehin bereits ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wurde. Denn unangenehme Überraschungen nach vielen Jahren, so wie im vorliegenden Fall, sollten weder im Interesse der Familienbetriebe, noch im Interesse der Sozialversicherungsträger liegen.</blockquote>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
die Landessozialgerichte scheinen sich auf Kriegsfuß mit den Bundesgerichten zu befinden. Anders kann ich mir das alles auch nicht erklären.<br />
<br />
Hier nun ein Urteil zu einer mit 10 Prozent am Unternehmen beteiligten Gesellschafterin, der die SV-Freiheit wegen einer Arbeitnehmerstellung nicht anerkannt wurde.<br />
<br />
Für mich das schlimme daran ist, dass steuerrechtlich eine solche Konstellation als gleichgerichtete Interessen unter Eheleuten ausgelegt wird und hier die mangelnde Mitsprache- und Entscheidungsbefugnis versagt wird.<br />
Deutsches Recht ist äußerst spaßig.<br />
<br />
<blockquote><cite>Zitat:</cite>SV-Pflicht bei Familien-GmbH: LSG-Urteil lässt aufhorchen<br />
<br />
Der Urteilsdschungel wegen der SV-Pflicht bei Familien-GmbH ist um eine Variante reicher: Ein neues LSG-Urteil widerspricht sogar einem BSG-Urteil.<br />
<br />
Das Familienunternehmen, eine GmbH der Eheleute, wurde 1978 gegründet. Die Ehefrau ist mit 10 % an der GmbH beteiligt, als kaufmännische Leiterin der GmbH beschäftigt und zur Sozialversicherung angemeldet. Ihr Ehemann ist zu 90 % an der GmbH beteiligt und als deren Geschäftsführer tätig. Nach fast 30 Jahren beantragte die GmbH die Feststellung, dass die Ehefrau seit 1978 selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Die Ehefrau habe ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen, da sie u.a. Bürgschaften übernommen habe. Die beklagte Einzugsstelle (Krankenkasse) bestand jedoch auf der Versicherungspflicht.<br />
<br />
Klage beim LSG Baden-Württemberg: Kein Erfolg für die Klägerin<br />
<br />
Die Klage hatte vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) keinen Erfolg (Urteil v. 15.08.2008, L 4 KR 4577/06). Maßgebend für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als Unternehmer seien – auch bei Familienunternehmen – die Umstände des Einzelfalls. Die Ehefrau sei seit 1978 abhängig beschäftigt und unterliege deshalb der Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Bei einem Kapitalanteil von 10 % sei im Regelfall ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis anzunehmen. Die Ehefrau habe auch Weisungen des Geschäftsführers bzw. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nicht verhindern können. Soweit sich die GmbH darauf berufe, der vorliegende Arbeitsvertrag sei allein aus steuerrechtlichen Gründen geschlossen und "nicht gelebt" worden, könne dies nicht zu einem anderen Ergebnis führen. Der Arbeitsvertrag könne nicht so ausgelegt werden, wie dies dem Betroffenen jeweils günstig sei (keine Individualnützlichkeit; so auch BSG v. 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R). Es sei von einem Gleichklang steuerlich und sozialrechtlich wirkender Vereinbarungen auszugehen. Aus der familiären Verbundenheit der Eheleute folge nichts anderes.<br />
<br />
Einzelfall-Falle: Niemand sollte sich sicher fühlen<br />
<br />
In einem vergleichbaren Fall ist auch schon anders entschieden worden. Beschäftigte in Familiengesellschaften könnten selbständig tätig sein, weil die Verbundenheit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer ein Gefühl erhöhter Verantwortung füreinander schaffen und einen Einklang der Interessen bewirken könne (so BSG v. 14.12.1999, B 2 U 48/98 R).<br />
<br />
Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren: Zeitnahe Klärung<br />
<br />
Inzwischen ist für solche Fälle das sog. obligatorische Statusfeststellungsverfahren eingeführt worden (§ 28a III 2 Nr. 1d SGB IV). Danach müssen die Meldungen der Arbeitgeber die Angabe enthalten, ob es sich bei den Beschäftigten um Ehegatten, Lebenspartner oder (seit 1.1.2008) auch Abkömmling handelt. Die Einzugsstellen haben zeitnah nach der Anmeldung zur Sozialversicherung verbindlich zu entscheiden, ob Versicherungspflicht besteht. Fälle mit einer rückwirkenden Klärung über viele Jahre hinweg sollten damit der Vergangenheit angehören. Ansonsten gilt:<br />
<br />
Eine 30 Jahre zurückwirkende Feststellung der Versicherungsfreiheit ist zwar möglich, bringt dem Versicherten wirtschaftlich aber nur Vorteile, soweit ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht (§ 26 Abs. 2 SGB IV). Dies ist nur möglich, wenn der Träger noch keine Leistungen zu erbringen hatte. Der Beitragserstattungsanspruch verjährt vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs der Zahlung (§ 27 Abs. 2 SGB IV). In der Rentenversicherung gelten allerdings Abweichungen. Dort wird die Vier-Jahres-Frist gehemmt, wenn ein Beitrags- oder Rentenverfahren durchgeführt wird. Sie kann sich dadurch theoretisch auf bis zu 30 Jahre verlängern (§§ 198 S. 2 SGB VI, 27 Abs. 2 SGB IV).<br />
<br />
Fazit: Klärung liegt im Interesse der Betroffenen<br />
<br />
Betroffene sollten sich im eigenen Interesse möglichst frühzeitig um eine sozialversicherungsrechtliche Statusklärung bemühen, soweit nicht ohnehin bereits ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wurde. Denn unangenehme Überraschungen nach vielen Jahren, so wie im vorliegenden Fall, sollten weder im Interesse der Familienbetriebe, noch im Interesse der Sozialversicherungsträger liegen.</blockquote>
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Keine Haftung für SV-Schulden Betriebsvorgänger]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=834</link>
			<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 11:27:55 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=834</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
Bin auf ein bemerkenswertes Urteil gestossen, wonach der Rechtsnachfolger eines übernommenen Unternehmens die SV-Beiträge des Rechtsvorgängers nicht nach § 25 HGB schuldet und mangels gesetzlicher Norm auch nicht anderweitig schuldet.<br />
<br />
<blockquote><cite>Zitat:</cite>LSG Rheinland-Pfalz 13.08.2008, L 4 R 366/07<br />
 <br />
Firmenübernehmer haften nicht für rückständige Sozialversicherungsbeiträge der Vorgänger<br />
<br />
Wer eine Firma übernimmt, kann nicht auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden, die sein Vorgänger in der Vergangenheit nicht entrichtet hat. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage für die Inanspruchnahme des Firmennachfolgers. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere nicht § 25 HGB, weil diese Vorschrift nur für Geschäftsverbindlichkeiten und damit für zivilrechtliche Ansprüche gilt.<br />
<br />
Der Sachverhalt:<br />
Der Kläger hatte zum 01.01.2002 das Einzelhandelsgeschäft seiner Mutter übernommen. Er erhielt nach der Gewerbeneuanmeldung eine neue Betriebsnummer und von der AOK eine neue Arbeitgeberkontonummer. Ende 2003 führte die Beklagte eine Betriebsprüfung beim Kläger durch und kam dabei zu dem Ergebnis, dass in der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2000 wegen untertariflicher Entlohnung der Arbeitnehmer zu wenig Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden waren. Sie nahm den Kläger auf Zahlung dieser Beiträge in Höhe von insgesamt rund 3.500 Euro in Anspruch.<br />
<br />
Mit seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger geltend, dass er nicht für die von seiner Mutter nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge hafte. Das SG wies die Klage ab. Es war der Auffassung, dass eine Einstandspflicht des Klägers aus § 25 HGB folge. Auf die Berufung des Klägers hob das LSG diese Entscheidung auf und gab der Klage statt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht allerdings die Revision zum BSG zu.<br />
<br />
Die Gründe:<br />
Die Beklagte kann den Kläger nicht auf Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen, die seine Mutter als Firmenvorgängerin nicht entrichtet hat. Es fehlt an der erforderlichen gesetzlichen Rechtsgrundlage für einen Übergang der Zahlungsverpflichtung auf den Kläger.<br />
<br />
Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme des Klägers ist insbesondere nicht § 25 HGB, wonach bei einer Firmenfortführung der neue Inhaber für alle im Betrieb des früheren Inhabers begründeten Geschäftsverbindlichkeiten haftet.<br />
<br />
Geschäftsverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die mit dem Betrieb des Geschäfts in innerem Zusammenhang stehen, so dass sie als seine natürliche Folge erscheinen. Aus der Wortwahl in § 25 HGB („Schuldner“, „Forderung“) ergibt sich zudem, dass die Vorschrift im Grundsatz lediglich zivilrechtliche Ansprüche erfasst. Etwas anderes gilt nur, wenn Vorschriften aus dem nicht-zivilrechtlichen Bereich, wie etwa § 75 Abs.1 S.1 AO für Steuern und Abgaben, ausdrücklich auf § 25 HGB verweisen.<br />
<br />
Im Streitfall geht es weder um zivilrechtliche Ansprüche noch existiert für öffentlich-rechtliche Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung eine mit § 75 Abs.1 S.1 AO vergleichbare Regelung zum Forderungsübergang. Da auch weitere Anspruchsnormen nicht ersichtlich sind, kann die Beklagte ihre Ansprüche nur gegen die frühere Firmeninhaberin geltend machen.<br />
<br />
Linkhinweis:<br />
<br />
    * Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage der <a href="http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7BA43CDDDB-7095-4FE0-8E7B-2BCD67B02C38%7D" target="_blank">Justiz Rheinland-Pfalz</a> veröffentlicht. </blockquote>
<br />
Ich hoffe der Link funktioniert. Falls da noch ein Infofenster "Justiz Rheinland-Pfalz" auftaucht, einfach auf o.k. drücken und dann müsste es weiter gehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
Bin auf ein bemerkenswertes Urteil gestossen, wonach der Rechtsnachfolger eines übernommenen Unternehmens die SV-Beiträge des Rechtsvorgängers nicht nach § 25 HGB schuldet und mangels gesetzlicher Norm auch nicht anderweitig schuldet.<br />
<br />
<blockquote><cite>Zitat:</cite>LSG Rheinland-Pfalz 13.08.2008, L 4 R 366/07<br />
 <br />
Firmenübernehmer haften nicht für rückständige Sozialversicherungsbeiträge der Vorgänger<br />
<br />
Wer eine Firma übernimmt, kann nicht auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden, die sein Vorgänger in der Vergangenheit nicht entrichtet hat. Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage für die Inanspruchnahme des Firmennachfolgers. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere nicht § 25 HGB, weil diese Vorschrift nur für Geschäftsverbindlichkeiten und damit für zivilrechtliche Ansprüche gilt.<br />
<br />
Der Sachverhalt:<br />
Der Kläger hatte zum 01.01.2002 das Einzelhandelsgeschäft seiner Mutter übernommen. Er erhielt nach der Gewerbeneuanmeldung eine neue Betriebsnummer und von der AOK eine neue Arbeitgeberkontonummer. Ende 2003 führte die Beklagte eine Betriebsprüfung beim Kläger durch und kam dabei zu dem Ergebnis, dass in der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2000 wegen untertariflicher Entlohnung der Arbeitnehmer zu wenig Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden waren. Sie nahm den Kläger auf Zahlung dieser Beiträge in Höhe von insgesamt rund 3.500 Euro in Anspruch.<br />
<br />
Mit seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger geltend, dass er nicht für die von seiner Mutter nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge hafte. Das SG wies die Klage ab. Es war der Auffassung, dass eine Einstandspflicht des Klägers aus § 25 HGB folge. Auf die Berufung des Klägers hob das LSG diese Entscheidung auf und gab der Klage statt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht allerdings die Revision zum BSG zu.<br />
<br />
Die Gründe:<br />
Die Beklagte kann den Kläger nicht auf Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen, die seine Mutter als Firmenvorgängerin nicht entrichtet hat. Es fehlt an der erforderlichen gesetzlichen Rechtsgrundlage für einen Übergang der Zahlungsverpflichtung auf den Kläger.<br />
<br />
Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme des Klägers ist insbesondere nicht § 25 HGB, wonach bei einer Firmenfortführung der neue Inhaber für alle im Betrieb des früheren Inhabers begründeten Geschäftsverbindlichkeiten haftet.<br />
<br />
Geschäftsverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die mit dem Betrieb des Geschäfts in innerem Zusammenhang stehen, so dass sie als seine natürliche Folge erscheinen. Aus der Wortwahl in § 25 HGB („Schuldner“, „Forderung“) ergibt sich zudem, dass die Vorschrift im Grundsatz lediglich zivilrechtliche Ansprüche erfasst. Etwas anderes gilt nur, wenn Vorschriften aus dem nicht-zivilrechtlichen Bereich, wie etwa § 75 Abs.1 S.1 AO für Steuern und Abgaben, ausdrücklich auf § 25 HGB verweisen.<br />
<br />
Im Streitfall geht es weder um zivilrechtliche Ansprüche noch existiert für öffentlich-rechtliche Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung eine mit § 75 Abs.1 S.1 AO vergleichbare Regelung zum Forderungsübergang. Da auch weitere Anspruchsnormen nicht ersichtlich sind, kann die Beklagte ihre Ansprüche nur gegen die frühere Firmeninhaberin geltend machen.<br />
<br />
Linkhinweis:<br />
<br />
    * Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage der <a href="http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7BA43CDDDB-7095-4FE0-8E7B-2BCD67B02C38%7D" target="_blank">Justiz Rheinland-Pfalz</a> veröffentlicht. </blockquote>
<br />
Ich hoffe der Link funktioniert. Falls da noch ein Infofenster "Justiz Rheinland-Pfalz" auftaucht, einfach auf o.k. drücken und dann müsste es weiter gehen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Krank im Urlaub]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=772</link>
			<pubDate>Tue, 19 Aug 2008 13:18:04 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=772</guid>
			<description><![CDATA[Wisst Ihr das?<br />
Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, so werden ihm die Tage nicht als Urlaubstage gerechnet. Soweit klar.<br />
<br />
Aber-ab wann?<br />
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der AN krank geschrieben ist, oder ab dem Zeitpunkt, ab dem der AN die Krankmeldung vorlegt/den AG informiert?<br />
<br />
Beispiel:<br />
Urlaub von Mo 11.08.- Fr. 15.08<br />
Krankmeldung  vom 11.08 - 15.08<br />
vorgelegt am 12.08, der AG wurde am 11.08 nicht über die Krankmeldung informiert.<br />
Ist jetzt der Montag ein Urlaubstag oder ein Krank-Tag?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wisst Ihr das?<br />
Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, so werden ihm die Tage nicht als Urlaubstage gerechnet. Soweit klar.<br />
<br />
Aber-ab wann?<br />
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der AN krank geschrieben ist, oder ab dem Zeitpunkt, ab dem der AN die Krankmeldung vorlegt/den AG informiert?<br />
<br />
Beispiel:<br />
Urlaub von Mo 11.08.- Fr. 15.08<br />
Krankmeldung  vom 11.08 - 15.08<br />
vorgelegt am 12.08, der AG wurde am 11.08 nicht über die Krankmeldung informiert.<br />
Ist jetzt der Montag ein Urlaubstag oder ein Krank-Tag?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Programmmacke bei Agenda]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=761</link>
			<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 13:47:54 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=761</guid>
			<description><![CDATA[Setzt jemand Agenda Lohn ein? Da gibt's nen Sch..fehler. Bei Bedarf schildere ich den geren hier.<br />
frankts[/u]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Setzt jemand Agenda Lohn ein? Da gibt's nen Sch..fehler. Bei Bedarf schildere ich den geren hier.<br />
frankts[/u]]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Tätigkeitsschlüssel in SV Meldung]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=724</link>
			<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 15:53:22 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=724</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
jeder kennt sie, alle nutzen Sie: Die Tätigkeitsschlüssel vom Amt. Seit 1999 sind die Berufe "klassifiziert" und in jeder Anmeldung eines AN muss der betreffenden Tätigkeit ein Schlüssel zugewiesen werden.<br />
<br />
Das ganze passiert natürlich automatisch. Wer kann mir helfen und sagen, wo ich das amtliche Schlüsselverzeichnis finde bzw. wo liegt die Verbindung vom Gesetz (eines der SGB) zum Schlüsselverzeichnis. Das Arbeitsamt äää Agentur macht das ja nicht aus Taffke sondern hält sich sicherlich an einer Vorschrift.<br />
<br />
Nur welche?<br />
<br />
Fragt sich<br />
<br />
showbee]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
jeder kennt sie, alle nutzen Sie: Die Tätigkeitsschlüssel vom Amt. Seit 1999 sind die Berufe "klassifiziert" und in jeder Anmeldung eines AN muss der betreffenden Tätigkeit ein Schlüssel zugewiesen werden.<br />
<br />
Das ganze passiert natürlich automatisch. Wer kann mir helfen und sagen, wo ich das amtliche Schlüsselverzeichnis finde bzw. wo liegt die Verbindung vom Gesetz (eines der SGB) zum Schlüsselverzeichnis. Das Arbeitsamt äää Agentur macht das ja nicht aus Taffke sondern hält sich sicherlich an einer Vorschrift.<br />
<br />
Nur welche?<br />
<br />
Fragt sich<br />
<br />
showbee]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Internetzugang für Mitarbeiter]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=713</link>
			<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 10:08:00 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=713</guid>
			<description><![CDATA[Bisher hatte bei uns keine der Angestellten vom ArbeitsPC aus Internetzugang.<br />
Seit gestern brauchen wir den aber für ein Programm von jedem PC aus. Jetzt will ich natürlich nicht, dass hier auf Teufel komm raus gesurft wird (in Interner-Foren zB....<img src="images/smilies/tongue.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Tongue" title="Tongue" />), erstens in Sachen Arbeitszeit, und zweitens in Sachen Viren.<br />
<br />
Ich dachte mir, ich lasse alle eine Vereinbarung unterschreiben, dass das Internet nicht privat genutzt werden darf. Wers trotzdem tut, kann erstens abgemahnt werden, und zweitens haftet er/sie für mögliche Schäden.<br />
<br />
Mir ist schon klar, dass ich damit das private Surfen nicht verhindern kann, will ich auch gar nicht, ich will nur nicht, dass das Überhand nimmt, und wenn doch möchte ich was dagegen unternehmen können.<br />
Ausserdem möchte ich alle bei der Gelegenheit nochmal auf die Risiken hinweisen. DATEVnet und VIWAS machen die Sache zwar schon ziemlich sicher, aber trotzdem....<br />
<br />
Wie ist das bei Euch geregelt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bisher hatte bei uns keine der Angestellten vom ArbeitsPC aus Internetzugang.<br />
Seit gestern brauchen wir den aber für ein Programm von jedem PC aus. Jetzt will ich natürlich nicht, dass hier auf Teufel komm raus gesurft wird (in Interner-Foren zB....<img src="images/smilies/tongue.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Tongue" title="Tongue" />), erstens in Sachen Arbeitszeit, und zweitens in Sachen Viren.<br />
<br />
Ich dachte mir, ich lasse alle eine Vereinbarung unterschreiben, dass das Internet nicht privat genutzt werden darf. Wers trotzdem tut, kann erstens abgemahnt werden, und zweitens haftet er/sie für mögliche Schäden.<br />
<br />
Mir ist schon klar, dass ich damit das private Surfen nicht verhindern kann, will ich auch gar nicht, ich will nur nicht, dass das Überhand nimmt, und wenn doch möchte ich was dagegen unternehmen können.<br />
Ausserdem möchte ich alle bei der Gelegenheit nochmal auf die Risiken hinweisen. DATEVnet und VIWAS machen die Sache zwar schon ziemlich sicher, aber trotzdem....<br />
<br />
Wie ist das bei Euch geregelt?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mal wieder: Knappschaft]]></title>
			<link>http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=561</link>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 08:37:27 +0200</pubDate>
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			<description><![CDATA[Nur kleiner Hinweis an die Kollegen/-innen: Habe heute Fehlerprotokolle der letzten DÜ vom 24.4.08 erhalten "Vorlaufsatz fehlerhaft".<br />
Es handelt sich nach Auskunft der Knappschaft um die Ablehnung von doppelt übermittelten Meldungen. Wir haben definitiv nicht doppelt übermittelt; die K. weis aber auch nicht, woher das kommt. Aber jetzt: Der Fehler sei bekannt und heute hätten schon Mehrere angerufen.<br />
Dies Kasse ist das letzte.<br />
Gruß<br />
frankts]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Nur kleiner Hinweis an die Kollegen/-innen: Habe heute Fehlerprotokolle der letzten DÜ vom 24.4.08 erhalten "Vorlaufsatz fehlerhaft".<br />
Es handelt sich nach Auskunft der Knappschaft um die Ablehnung von doppelt übermittelten Meldungen. Wir haben definitiv nicht doppelt übermittelt; die K. weis aber auch nicht, woher das kommt. Aber jetzt: Der Fehler sei bekannt und heute hätten schon Mehrere angerufen.<br />
Dies Kasse ist das letzte.<br />
Gruß<br />
frankts]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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