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Entsendung in die USA
15.01.2009, 20:47
Beitrag: #11
RE: Entsendung in die USA
Meine Gedankengänge:

Als allerersten Prüfungsschritt muss man klären, wo gemäß Art. 4 DBA USA die Ansässigkeit gegeben ist.

Nur die Abmeldung an sich sagt ja nichts aus.

Wenn er noch eine Wohnung hier hat, könnte man unterstellen, dass der Mittelpunkt weiterhin in D liegt.
Dann würde Art. 15 Abs. 2 zutreffen, denn alle drei dort genannten Voraussetzungen sind erfüllt, wenn er sich nicht länger als 183 Tage in den USA aufgehalten hat.

Kommt man jedoch zu der Annahme, dass der Lebensmittelpunkt in den USA liegt, wäre er dort unbeschränkt steuerpflichtig.
In Deutschland dann überhaupt nicht, er bekäme die komplette Lohnsteuer erstattet.
Er müsste dann in den USA seine Steuererklärung abgeben.
Solche Fälle haben wir bei uns mit Schiffsoffizieren, die auf Schiffen unter ausl. Flagge fahren. Die deutsche Reedere behält vorsichtshalber Lohnsteuer ein, damit machen sie erstmal nichts falsch, man kann ihnen jedenfalls nichts vorwerfen.
Diese Leute bekommen dann die deutsche Lohnsteuer komplett zurück. Ob sie dann allerdings dort eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen, wissen wir nicht, ist uns aber auch egal.


Du müsstest dich also im Kommentar auf Art 4 konzentrieren, den Debatin/Wassermeyer werdet Ihr doch haben, oder ?

Allein darüber ist meiner Meinung nach die Lösung zu erarbeiten.
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15.01.2009, 20:54
Beitrag: #12
RE: Entsendung in die USA
Vielen Dank Petz,
in den Wassermeyer brauch ich nicht rein. Der Mensch hat alle Zelte in D abgebrochen (keine Wohnung und ganz selten Besuche).

Im Ergebnis also in D eine Erklärung abgeben und sich darüber die gezahlten LST wiederholen. In USA natürlich unbeschränkte Steuerpflicht und die Einkünfte sind dort zu versteuern.


Ich weiss ja, ich nerve, aber kleine Abwandlung:
Ein andere Kollege von ihm (LG meiner Freundin) hat hier in D noch Wohnsitz und gilt in D als ansässig. Auch er arbeitet in USA und zwar deutlich länger als 183 Tage. Lohn läuft ganz normal weiter. AG berechnet den gezahlten Lohn an die Firma in USA weiter.
Steuerliche Behandlung hier: Besteuerungsrecht für den Lohn liegt nach Art. 15 in USA. In D Freistellung aber Progression. LST-Abzug vom dt. AG auch hier eigentlich richtig.
Richtig?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.01.2009, 21:11
Beitrag: #13
RE: Entsendung in die USA
Eigentlich müsste der dt. AG ja keine Lohnsteuer abführen, wenn der AN hier nicht steuerpflichtig ist.

Aber er wird sich hüten, den nicht einzubehalten.
Welcher AG weiß schon, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn, dann auch noch für mehr als 183 Tage?

Auch dieser Mensch würde seine komplette Lohnsteuer zurück bekommen.
Zu beachten ist aber § 50d Abs. 8 EStG.
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15.01.2009, 21:16
Beitrag: #14
RE: Entsendung in die USA
Danke für die Antwort,
dann bin ich jetzt ein wenig schlauer. § 50d Abs. 8 EStG ist bekannt.
Einen schönen Abend noch und einen lieben Gruß

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.01.2009, 21:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 21:55 von Petz.)
Beitrag: #15
RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:Einen schönen Abend noch und einen lieben Gruß

Danke ebenso Smile

Vielleicht käme für den Bekannten ja auch der Vordruck LSt 38 in Betracht.
Bin mir aber nicht sicher, das ist nicht mein Fachgebiet....
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15.01.2009, 23:58
Beitrag: #16
RE: Entsendung in die USA
nur das keiner auf die idee kommt, man könne in den USA weniger steuern zahlen...
http://en.wikipedia.org/wiki/Income_tax_..._tax_rates
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16.01.2009, 00:00
Beitrag: #17
RE: Entsendung in die USA
Petz schrieb:Vielleicht käme für den Bekannten ja auch der Vordruck LSt 38 in Betracht.
Bin mir aber nicht sicher, das ist nicht mein Fachgebiet....

Das Formular heißt "Antrag für unbeschränkt Steuerpflichtige ...", den haben wir aber gerade nicht! Das ist das Formular für DBA Befreiuung wegen Zuordnung des inl. Lohnes zur ausl. Betriebsstätte.
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16.01.2009, 09:10
Beitrag: #18
RE: Entsendung in die USA
@showbee
Ich denke der Beitrag von Petz bezog sich auf meine "Fallabwandlung" mit Ansässigkeit in D.

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