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Entsendung in die USA
14.01.2009, 21:35
Beitrag: #1
Entsendung in die USA
Hallo an Alle,
internationales Steuerrecht ist nicht gerade mein Spezialgebiet. War zwar auf Schulung und hab vier dicke Ordner hinter mir, die beschäftigen sich jedoch nur mit abstrusen Firmenkonstrukten und Verrechnungspreisen Sad

Mein Problem ist aber viel bodenständiger:
AN wird vom dt. AG per Entsendevertrag in die Staaten zum arbeiten geschickt. Steuerlich ist im Entsendevertrag nichts geregelt. Arbeitslohn wird vom dt. AG wie gehabt bezahlt. Nun hat sich der AN jedoch in D abgemeldet und hat hier weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt. Wie sieht das nun steuerlich aus?

M.E. besteht in D keine unbeschränkte Steuerpflicht aber eine beschränkte aufgrund der Einkünfte vom dt. AG? Zusätzlich wäre in den Staaten aufgrund der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht eine Steuererklärung abzugeben, oder?

Was gilt es noch zu beachten?
Vielen Dank für Eure Hilfe

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14.01.2009, 21:42
Beitrag: #2
RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:...aber eine beschränkte aufgrund der Einkünfte vom dt. AG?
Nur, wenn es sich um 19er Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt. Das Besteuerungrecht kann dann aber dennoch aufgrund DBA beim anderen Staat liegen. Ein Lohnsteuerabzug in D hätte zudem grundsätzlich Abgeltungswirkung, d. h. keine Einbeziehung in eine Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht.

Im "Übergangsjahr" (für einen Teil des Jahres unbeschränkte Steuerpflicht) muss alles in eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen werden.

Kiharu schrieb:Zusätzlich wäre in den Staaten aufgrund der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht eine Steuererklärung abzugeben, oder?
Zumindest wären irgendwie Steuern zu zahlen. Ob es auch Fälle ohne Deklarationspflichten gibt (Abzugsteuern mit Abgeltungswirkung) entzieht sich meiner Kenntnis.
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14.01.2009, 22:19
Beitrag: #3
RE: Entsendung in die USA
Danke.
Da keine Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen, keine beschränkte Steuerpflicht in D. Also ist der AN in D raus aus der Einkommensbesteuerung. Die Sache mit dem Wegzugsjahr ist klar.

Nun frage ich mich aber, auf welcher Grundlage der dt. AG normale dt. Lohnsteuer einbehält? § 39d EStG zieht nicht, da keine Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen.

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15.01.2009, 00:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 00:52 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:Nun frage ich mich aber, auf welcher Grundlage der dt. AG normale dt. Lohnsteuer einbehält? § 39d EStG zieht nicht, da keine Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen.
Gute Frage. Vielleicht hat der AN eine Steuerkarte vorgelegt, weil er zum Zeitpunkt der Ausstellung noch gemeldet war (hätte natürlich zurückgegeben werden müssen) oder es wurde einfach Steuerklasse 6 angewendet oder der AN hat eine Bescheinigung für beschänkt Steuerpflichtige oder für auf Antrag unbeschränkt Steuerpflichtige (falls die Voraussetzungen vorliegen) beigebracht.

Um einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen, braucht der AG nicht unbedingt eine Rechtsgrundlage. Hat er keine, hat er eben einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug vorgenommen. Wink

Ach ja: Sicher, dass tatsächlich ein Abzug deutscher Lohnsteuer erfolgte? Bei Entsendungen (vor allem in eher unsichere Länder) wird häufig durch den AG ein Einbehalt "fiktiver Steuern" vorgenommen, die z. B. nach deutschem Recht berechnet werden. Hieraus begleicht der AG dann die steuerlichen Verpflichtungen im Ausland, der AN profitiert dann im Ergebnis nicht von der niedrigeren Besteuerung im Ausland, dafür übernimmt der AG die steuerlichen Risiken.

Sinn macht das, wenn man bedenkt, dass man vielleicht in Kasachstan Erdgas fördert, und vielleicht nicht mehr aus dem Land gelassen wird, weil man angebliche irgendeine gestern eingeführte Abgabe noch nicht entrichtet hat. Steht dafür der AG dem entsprechenden Staat gegenüber gerade, ist einem doch etwas wohler.
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15.01.2009, 09:45
Beitrag: #5
RE: Entsendung in die USA
Ich tippe auf die LST-Karte. Bin aber dank Deiner Antworten schon ein ganzes Stück schlauer.

Der AN ist nach Atlanta entsendet worden. Trotz Präsidentenwechsel und Wirtschaftskrise halte ich die USA aber trotzdem noch für ein "sicheres Land". Big Grin

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15.01.2009, 09:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 09:57 von Catja.)
Beitrag: #6
RE: Entsendung in die USA
1. Gegenfrage: Steht im Entsendungsvertrag etwas mit "Hypotax" (siehe @meyer)? Die AG machen das nämlich gerne, weil sie im Falle einer LSt.-ASußenprüfung auf der sicheren Seite sein wollen und überlassen es dann dem AN, die Sache in seiner Steuererklärung wieder glattzuziehen. Ich kenne das zumindest aus eigener Erfahrung und auch von einigen Mandanten, die ich betreue.

2. Gegenfrage: Wo werden denn die Früchte der Arbeit verwertet? Oder wird evtl. von Deutschland aus der AN in Atlanta zum dortigen Einsatzort weiterberechnet?

Gruß, die Catja

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15.01.2009, 10:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 10:23 von Kiharu.)
Beitrag: #7
RE: Entsendung in die USA
Ne, von "Hypotax" steht da nichts.
Und jetzt bitte nicht lachen:
Zitat:und überlassen es dann dem AN, die Sache in seiner Steuererklärung wieder glattzuziehen.
Soll heissen? Soll er sich das Geld in D über eine Steuererklärung wieder holen?

Zitat:2. Gegenfrage: Wo werden denn die Früchte der Arbeit verwertet? Oder wird evtl. von Deutschland aus der AN in Atlanta zum dortigen Einsatzort weiterberechnet?

Da habe ich gestern abend auch schon mal drüber nachgedacht. Die Sache ist nämlich die, dass der AG hier in D zwar den Lohn weiterzahlt, diesen aber der Firma in Atlanta wieder in Rechnung stellt. Ergibt sich daraus jetzt eine beschränkte Steuerpflicht?

Seht es mir bitte nach, dass ich in diesem Bereich mehr als unbedarft bin.

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15.01.2009, 10:30
Beitrag: #8
RE: Entsendung in die USA
Ich gehe nochmal auf die Suche, denn mit AN, die sich im Heimatland komplett abmelden, habe ich nicht zu tun.

Vorab: Hatte gerade einen Fall, in dem der AG Hypotax in der Höhe der "normalen" Steuer einbehalten hat, obwohl es sich im Rahmen der Entsendung in dem Fall um Progressionseinkünfte gehandelt hatte.
Aber der AG war wenigstens so nett, für den AN die StBs im Heimatland und im Entsendungsland zu übernehmen (ist bei Konzernen so üblich).

Gruß, die Catja

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15.01.2009, 11:02
Beitrag: #9
RE: Entsendung in die USA
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es nur für DBA-Fälle wichtig, wer wirtschaftlich den Lohn trägt (sprich, wer im DBA-Sinne als AG anzusehen ist).

Es geht in meinem Fall auch nicht um einen grossen Konzern oder so. Vielmehr ist es ein mittelständisches Unternehmen, welches in Atlanta eine Inc. gegründet hat um auf dem amerikanischen Markt Fuss zu fassen. Zum Aufbau der Inc. wurden einige AN des dt. Unternehmens nach Atlanta versendet und sind dort tätig.

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15.01.2009, 11:49
Beitrag: #10
RE: Entsendung in die USA
Da hast Du recht (mit dem DBA).

Warten wir mal auf @Petz...

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