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Fristenkontrollbuch?
07.01.2009, 09:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2009 09:50 von frankts.)
Beitrag: #11
RE: Fristenkontrollbuch?
Kiharu schrieb:
Zitat:wenn der Postversand akkurat auf der Kopie des fraglichen Schriftstückes vermerkt wäre (so wie es die FA handhaben)?

Da dieses Vorgehensweise bei Gerichten nicht anerkannt wird, würde das auch nichts an der Sache ändern.

Zu Faxen gibt es aber ein Urteil, wo kein Postversandbuch verlangt wird, nämlich BFH vom 17.6.2005, VI R 69/04 (NV), wo es heißt:..."2. Zu der geforderten Endkontrolle gehört die Anweisung, die entsprechende Frist erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück tatsächlich gefertigt und abgesandt oder zumindest postausgangsbereit ist, oder wenn - bei Versendung per Telefax - ein von dem Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt. "

Gerade gegenüber dem Finanzamt ist der Punkt der Glaubhaftmachung sehr oft eine interessante Argumentationshilfe.
Grüße aus dem sommerlichen (nur - 3 Grad) Bayern
frankts
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07.01.2009, 10:04
Beitrag: #12
RE: Fristenkontrollbuch?
Der Fax-Sendevermerk steht hier ja auch gar nicht zu Diskussion.

Deine Frage zielte doch eher auf den Verfügungsteil in Schreiben ab. Frei nach dem Motto
1. zur Post am
2. WV am
3. zdA

Dieser Mist ist nicht das Papier wert auf dem es steht, da der Bearbeiter in der Regel nicht den Postversand überwachen kann. Insofern haben diese Vermerke keinen Beweiswert

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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07.01.2009, 11:18
Beitrag: #13
RE: Fristenkontrollbuch?
Zitat:(nur - 3 Grad) Bayern

Packt die Badehosen/-anzüge aus wir gehen Baden bei den sommerlichen Temperaturen. Cool Wird wahrscheinlich nur ein Problem eine Pfütze zu finden die nicht zugefroren ist. Rolleyes

Bei uns waren es heute früh gegen 7:00 Uhr in den Innenbezirken -12 Grad und in den äußeren Bezirken -20 Grad. Da ich weiter draußen als drinnen (zur Erläuterung: in der Stadt wohne Big Grin) konnte ich die wahre Pracht fühlen. Mittlerweile schneit es in Berlin sogar leicht (hier ´ne Flocke da ne Flocke). Sohn und Tochter freut es, weil dann Schlitten gefahren wird, wobei das auf gestreuter Strecke schlecht für den ist der zieht - puuhhh. Wird einem wenigstens ein wenig warm.

Ciao Dragon
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07.01.2009, 14:21
Beitrag: #14
RE: Fristenkontrollbuch?
Dragon schrieb:
Zitat:(nur - 3 Grad) Bayern

Packt die Badehosen/-anzüge aus wir gehen Baden bei den sommerlichen Temperaturen. Cool Wird wahrscheinlich nur ein Problem eine Pfütze zu finden die nicht zugefroren ist. Rolleyes

Nein, nicht so schlimm, mein Frau geht jetzt gerade mit den Hunden ins Moos (norddt.: Moor), der Labbi findet bestimmt ein schwimmbares Wasser. Also würde für Berliner sicher auch noch ein Wässerchen da sein.
frankts
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07.01.2009, 17:26
Beitrag: #15
RE: Fristenkontrollbuch?
Hallo,

die von Kiharu angeführten BFH-Urteile sind eigentlich recht eindeutig. Anderslautende Inforamtion habe ich dazu auch nicht.
Würde daher dazu tendieren, dass hier kein vernünftiger Nachweis für den Postausgang vorliegt.

Will der Anwalt Beweiskraft für sein "Fristenkontroll- und Postausgangsbuch" in Form eines Terminkalenders, dann müsste sich aus dem Terminkalender heraus auch andere Fristen ergeben. Das vermute ich mal, wird nicht der Fall sein.


Analog hat der BGH ähnliche Entscheidungen getroffen, wie der BFH. Zur Wahrung einer Frist und zum Nachweis der fristwahrenden Zustellung hat der Absender den Nachweis zu tragen. Dabei ist ihm zuzumuten, die ihm zur Verfügung stehenden Übertragungs- und Zusendungsmittel verantwortlich zur Wahrung der Frist und zum Beweis des Zugangs auszuwählen und einzusetzen.
Der Versand per Zustellurkunde oder ähnliches wäre ja möglich gewesen.
Man hätte auch per Boten einwerfen können.

Ich kenne es nicht anders, als dass es üblich ist, dass bei Fristablauf und der bestehenden Möglichkeit nicht rechtzeitiger Zustellung, der Vorabversand per Fax bzw. email erfolgt, weil sich hier durch die elektronische Signatur, ein Nachweis ergibt, der zumindest die Glaubwürdigkeit des Versands bekräftigt. Schließlich gab es das Dokument zum Zeitpunkt der elektronischen übermittlung.

Ich kenne es auch definitiv nicht anders, als dass Fristenkontroll- und separat Postausgangsbücher geführt wurden. Jede halbwegs vernünftige Steuer- und/oder Rechtsanwaltssoftware hat diese im Paket.

Das sieht schon sehr gestrickt aus.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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08.01.2009, 06:43
Beitrag: #16
RE: Fristenkontrollbuch?
Ich schliesse mich da der Meinung der Vorredner an.

Was mich nur irritiert-wenn der RA schon strickt, warum dann nicht "ordentlich", also wasserdicht? Mich würden in diesem Zusammenhang eher zu ordentliche, deutliche Nachweise stören...

-----------------
LG
Clematis
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08.01.2009, 08:20
Beitrag: #17
RE: Fristenkontrollbuch?
Ganz ehrlich --> weil er keine Ahnung von dem hat, was er da gerade tut.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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08.01.2009, 09:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 09:35 von showbee.)
Beitrag: #18
RE: Fristenkontrollbuch?
Kiharu schrieb:Ganz ehrlich --> weil er keine Ahnung von dem hat, was er da gerade tut.

Dann sollte seine nun einspringende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung ihn mal auf Weiterbildung schicken... lernt man das nicht bei der StB-Vorbereitung, dass Fristenkontroll-, Postein- und ausgangsbücher zu führen sind? Ansonsten schließe ich mich (nach Kenntnis des Falles) an, die Fristeintragung im Kalender kann den Postausgang allein nicht nachweisen.
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09.01.2009, 07:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2009 07:30 von towel day.)
Beitrag: #19
RE: Fristenkontrollbuch?
Warum soll ein Terminkalender nicht zur Fristenkontrolle ausreichen? Ist im Grund doch auch nichts anderes, als ein Fristenkontrollbuch. Es wird eine Frist vermerkt, zu dem Termin, an dem diese spätestens zu prüfen ist. Da kann man dann jeden Tag reinschauen und sieht, welche Fristen heute ablaufen. Was anderes macht z.B. Fristen und Bescheide von DATEV im Grunde auch nicht. Nur blinkt es da halt elektronisch. Den Zweck, nämlich die Versäumung von Fristen zu verhindern, erfüllt das doch ausgezeichnet. Vorausgesetzt, man führt das ordentlich und schaut täglich rein. Das ist aber unabhängig von der Form.

Man kann natürlich nicht alle Fristen auf einen Blick kontrollieren, weil es dazu keine Gesamtübersicht gibt. Das kann man in einem manuellen Fristenkontrollbuch aber auch nicht, zumindest, wenn dort eine Vielzahl von Bescheiden eingetragen ist.

Gruß

towel day
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09.01.2009, 09:07
Beitrag: #20
RE: Fristenkontrollbuch?
Dem Beitrag von towel day ist nichts hinzu zu fügen. Wenn der Ausgang des fristwahrenden Schriftstückes vermerkt ist, paßt doch alles. Wenn natürlich im konkreten Fall irgendeine Aufzeichnung fehlt, wird es im Ernstfall Probleme geben.
Dass ein RA keine Ahnung von Fristen haben soll, irritiert mich schon etwas. Ich tippe eher auf zu viel Ahnung und den Versuch einen Fehler zu vertuschen, dies ist aber eine reine Unterstellung.
Frankts
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