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Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
30.10.2008, 15:12
Beitrag: #1
Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Hallo Kollegen,

ich habe mal wieder einen Hirn-Knoten, bei dem ich Eure Hilfe brauche:

Steuerpflichtiger (GmbH) hat als Unternehmensgegenstand "Bauträger".
Als solcher hatte er in 2006 jede Menge Eingangsumsätze § 13b (Subunternehmer), also mit Umsatzsteuer, aber ohne Vorsteuer (,da Gebäude stfr. veräußert wurden).

2006 steht unter § 164 AO, - der Jahresabschluss wurde am 29.12.2007 festgestellt., - am JA 2007 sitze ich gerade.

Problem:

Bei der Durchsicht der OPOS-Liste waren mir etliche Eingangs-Rechnungen mit Datum 2006 aufgefallen (in einer Größenordnung von rd. 15% der Bausumme, also kein Pappenstiel), die bis zum heutigen Tage nicht beglichen waren. Meine diesbezügliche Nachfrage beim Stpfl. führte zunächst zu einem lapidaren und sehr genervten "das wird nicht mehr bezahlt" und nun habe ich auf mehrmaliges Nachbohren z.B. ein Schreiben eines der Subunternehmer mit Datum 10/2008 auf dem Tisch, dass es sich bei der Rechnungstellung bei der Höhe um ein Versehen gehandelt habe und dass beispielsweise 10.000 € zu hoch ausgewiesen sind.

Nun hätte das ja alles schon mit dem Jahresabschluss 2006 auffallen müssen, aber der Kollege, der das vorher gemacht hat, hat wohl nur die Gesellschafterkonten verzinst und sonst nicht viel mitgedacht...

Fragen:

Nach meiner Auffassung ist der JA 2006 zu korrigieren, da spätestens bei Bilanzaufstellung Ende letzten Jahres klar gewesen sein muss, dass die Beträge nicht bezahlt werden.

Ich würde also in 2006 buchen wollen:

1. ) "Verbindlichkeit" an "Bezug sonstige Leistung § 13b"
2.) "Umsatzsteuer § 13b (nicht fällig)" an "Baukosten"

=> Frage hierzu: Ist der aus der Minderung des Leistungsbezuges resultierende Rückforderungsanspruch für die §13b-Steuer in die USt-Erklärung 2006 aufzunehmen? Wann ist denn meine "Änderung der Bemessungsgrundlage" eingetreten? 2006 oder erst in 10/2008?

Wenn in 2008, - wäre dann mein Ansatz mit "Steuer § 13b nicht fällig" (bzw. "USt-Guthaben, nicht fällig") in der Änderungsbilanz 2006 richtig?

Ist übrigens nur eines von vielen Problemen mit dieser Bilanz bzw. der GmbH... (, denn noch steht mir der Mandant auf den Füßen, will undbedingt eine Bilanz 2007 für die Bank (ausgerechnet...) und möchte meinen Hinweis, dass 2006 falsch ist und korrigiert werden muss, einfach gerne ignorieren ...)

LG, die Catja

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30.10.2008, 15:42
Beitrag: #2
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Catja schrieb:=> Frage hierzu: Ist der aus der Minderung des Leistungsbezuges resultierende Rückforderungsanspruch für die §13b-Steuer in die USt-Erklärung 2006 aufzunehmen? Wann ist denn meine "Änderung der Bemessungsgrundlage" eingetreten? 2006 oder erst in 10/2008?

Ich würde ja sagen, dass hier keine "Änderung der Bemessungsgrundlage" im üblichen Sinne eingetreten ist, sodass hier schon die Steuererklärung für 2006 zu berichtigen ist.
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30.10.2008, 15:47
Beitrag: #3
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Servus,

also nur zur Nachfrage, der Bauunternehmer hat Verbindlichkeiten gegenüber Subbies in der Bilanz 2006, die aber nicht beglichen werden, da die Rechnungslegung fehlerhaft war (kein Ausfall). Dann wären die Verbindlichkeiten im Ansatz her fehlerhaft, ebenso mutmaßlich die Posten "Anlagen in Bau" bzw. "fertige/halbfertige Erzeugnisse". Wenn ich das richtig sehe ist USt kein Problem, da Ist Versteuerung. Aber um es dem GF schmackhaft zu machen, durch eine Korrektur wird 2006er Ergebnis schlechter, nicht das 2007er Ergebnis. Dann kann er ja den 2006er Abschluss zu Hause lassen, wenn er mit dem 2007er zur Bank geht und die zeigt dann wahrlich bessere Zahlen, als wenn man in 2007 korrigiert. Die Korrektur der HB muss erfolgen, wenn es wesentliche Posten betrifft (Art oder Umfang). Bei 15% der Bausumme (HK!) liegt Wesentlichkeit in jedem Fall vor, die HB ist auch rechtswidrig, wenn auch nicht unbedingt nichtig. Steuerrechtlich ist § 4 Abs. 2 EStG kein Problem, da eine 164er Festsetzung vorliegt.

Gruß,

showbee
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30.10.2008, 15:49
Beitrag: #4
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Btw. zur USt, der 2006er Ausweis stand doch auf "nicht fällige USt" (unter sonst. RSt) und vermindert sich lediglich. Die UStE wird hier nicht tangiert, da die USt für USt-Zwecke noch nicht entstanden ist (Wortlaut § 20 UStG)!
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30.10.2008, 15:55
Beitrag: #5
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
showbee schrieb:Btw. zur USt, der 2006er Ausweis stand doch auf "nicht fällige USt" (unter sonst. RSt) und vermindert sich lediglich. Die UStE wird hier nicht tangiert, da die USt für USt-Zwecke noch nicht entstanden ist (Wortlaut § 20 UStG)!

Das verstehe ich jetzt nicht.
Momentan steht bezüglich der § 13b Ust - Berichtigung noch gar nix in der Bilanz 2006. Dort wurden alle Bauleistungen versteuert und Punkt.
Und jetzt komme ich 2008 daher und stelle fest (was der GF schon in 2006, - spätestens aber mit der Bilanzaufstellung in 2007 hätte feststellen müssen): Die Verbindlichkeiten sind eigentlich nicht existent.

Schriftlich habe ich das aber erst mit Datum 2008.

Ich trendiere aber zumindest bezüglich der zu hoch gestellten Rechnung zu einer Bilanzkorrektur mit USt-Korrektur 2006.

Nun kommt der 2. Fall: Mandant teilt mir mit, dass gewisse Leistungsbezüge deshalb nicht bezahlt werden, weil der Subunternehmer schlecht gearbeitet hätte.

Wann berichtige ich den Bilanzansatz und wann die Umsatzsteuer?

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30.10.2008, 16:01
Beitrag: #6
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Catja schrieb:2.) "Umsatzsteuer § 13b (nicht fällig)"

Hallo,

gehe davon aus, dass ein Ist-Versteuerer vorliegt! Sonst kannst du sowas natürlich nicht buchen! Hast du einen Regelbesteuerten, dann führt die Korrektur der Verbindlichkeiten zur Korrektur der USt nach § 17 UStG. Da die USt mutmaßlich durch UStE festgesetzt wurde unterliegt sich auch problemlos dem 164 AO und ist änderbar.

Also bitte konkretisieren!

der showbee
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30.10.2008, 16:30
Beitrag: #7
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Jetzt muss ich den Stpfl. erst mal von der Notwendigkeit der Bilanzbereichtigung überzeugen.
Ist kein Deutscher und findet sowohl das dt. Steuerrecht, als auch mich (eher noch mehr) sehr lästig.
Der Vorberater hat wohl vor dem JA nicht eine einzige Frage gestellt. Das war für den Stpfl. ein Zeichen von Qualität... *grrrrrrrrrr*

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30.10.2008, 22:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2008 22:06 von towel day.)
Beitrag: #8
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Catja schrieb:und möchte meinen Hinweis, dass 2006 falsch ist und korrigiert werden muss, einfach gerne ignorieren ...)
Warum muß denn der JA korrigiert werden? Nichtig ist er ja offensichtlich nicht. Und wenn das Ergebnis zu hoch war, dann gibt es hier m.E. keinen Grund, den bereits festgestellten JA nochmal zu ändern. Incl. Offenlegung, etc., etc. Lauter Kosten, die der Mandant zu Recht gerne sparen will.

Wenn die USt falsch ist, dann würde ich einfach die USt-Erklärung korrigeren. Rest ist periodenfremder Aufwand und Ertrag in 2007. Wenn das FA den Gewinn ändern will, dann soll es. Gleicht sich in 2007 dann wieder aus.

Gruß

towel day
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05.11.2008, 10:40
Beitrag: #9
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Hallo,

was der Mandant sagt ist doch zweitrangig. Ich habe auch einige Mandanten die sagen die Rechnung bezahle ich nicht. Deswegen buche ich die doch nicht gleich aus oder stelle die Bilanz in Frage. Es kommt doch nur darauf an ob der leistende Unternehmer seine Rechnung bezahlt bekommen möchte. Wenn ich eine Mahnung o.ä. in den Unterlagen finde, muss der Mandant damit rechnen die Zahlungen auch zu leisten.

Wenn es im nächsten Jahr weniger werden würde, hätte ich m.E. maximal eine werterhellende Tatsache, keine wertbegründete.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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05.11.2008, 12:16
Beitrag: #10
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Ich bin inzwischen auch etwas pragmatischer geworden und sehe aber in der Tatsache, dass z.B. bei Bauabnahme in 2007 mit der Aussage "den Sicherheitseinbehalt bekommen Sie (der Subunternehmer) nicht mehr zurück, weil die Leistung mangelhaft war für 2007 die Wertbegründung.

Und entsprechend werde ich wohl auch in 2007 die nun im Vergleich zur Rechnung des Subunternehmers geringere §13b-Ust mit 16% berücksichtigen.

Danke für Eure Stellungnahmen!

Catja

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