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wirksamer Jahresabschluss
03.11.2008, 10:59
Beitrag: #21
RE: wirksamer Jahresabschluss
Kiharu schrieb:Also, ich glaube nicht, dass er festgestellt im Sinne des § 42a ist.[/qutoe]Kommt es darauf in dem Zusammenhang an? [quote]Da es mir um den Beweiswert des JA geht und ich fast sicher bin, dass die Feststellung nicht mehr nachgeholt werden kann, weil die GmbH inzwischen 2 mal verkauft wurde (dürfte sich also als schwierig gestalten),
Wieso? Den JA feststellen kann auch der neue Gesellschafter. Und vermutlich wird der alte Gesellschafter behaupten, er hätte ihn festgestellt. Beweisen kann er das nicht mehr, weil die Protokolle bei der GmbH sind. Da kann das FA m.E. wenig gegen sagen.

Letztendlich kommt es auf derlei Formalien hier m.E. aber nicht an. Ob der JA formell festgestellt wurde, oder nicht, hat ja keine Auswirkung, ob ein Verrechnungskonto richtig gebucht wurde. Das sind allenfalls Nebenkriegsschauplätze.

Gruß

towel day
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03.11.2008, 12:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2008 12:12 von maxell.)
Beitrag: #22
RE: wirksamer Jahresabschluss
Ich denke es ging (auch) darum, ob der JA gefälscht ist oder aber von einem nicht-Autorisierten eingereicht wurde.

Also mich würde dieser "Nebenkriegschauplatz" (haben die Gesellschafter aktive Kenntnis, ist das eine vorläufige Luftnummer für die keiner Verantwortung trägt) schon interessieren.

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03.11.2008, 13:04
Beitrag: #23
RE: wirksamer Jahresabschluss
Ich werde auch auf diesem Schauplatz kämpfen, denn schließlich ist der JA das einzige Argument für die Gegenseite. Und wenn ich am Horizont einen Silberstreif sehe, der eventuell dazu führt, die Glaubhaftigkeit des JA zu erschüttern, dann sehe ich das Chance und schau mal, was das Gericht daraus macht.

@towel day
In meine Verantwortung fällt es nicht für die Vorlage eines ordnungsgemäßen JA zu sorgen. Das ist immer noch Aufgabe der Gegenseite. Und wenn die es nicht mehr können, weil der JA übergeben wurde, dann ist das persönliches Pech. Zumal bei Verkauf der GmbH lief das Einspruchsverfahren schon 1 Jahr-ein wenig Beweisvorsorge wäre da schon angemessen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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03.11.2008, 13:37
Beitrag: #24
RE: wirksamer Jahresabschluss
Kiharu schrieb:In meine Verantwortung fällt es nicht für die Vorlage eines ordnungsgemäßen JA zu sorgen
Was heißt denn "ordnungsgemäß" für das FA in diesem Fall? Ob der JA festgestellt wurde, oder nicht, und wer dies wann ggf. beweisen kann, spielt für die Beurteilung der vGA doch nicht die geringste Rolle. Auch nicht für die Beweiskraft des JA.
Zitat:Und wenn die es nicht mehr können, weil der JA übergeben wurde, dann ist das persönliches Pech.
Nö. Ggf. wäre das schlicht die Macht des Faktischen. Wenn ich nicht Gesellschafter bin, kann ich auch nichts feststellen. Was will das FA daraus in diesem Fall ableiten? Im Zweifel nix.

Aber das sind alles Spekulationen, die m.E. am Kernproblem vorbeigehen.

Gruß

towel day
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04.11.2008, 00:59
Beitrag: #25
RE: wirksamer Jahresabschluss
Hallo Towel,

ich denke das Kernproblem ist, die Herrschaften dazu zu bringen, aktiv am Geschehen teil zu nehmen.

Was immer Kiharu da anfässt ist ja wohl mehr als weich und dubios. Eigentlich bewundere ich ihren Gleichmut.

Wenn die Anteile 100% übernommen wurden dann haftet möglicherweise der Nachfolger für Steuerschulden (etwa aus der vga)?
Müsste man mal in den Übertragungsvertrag reinschauen.......

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04.11.2008, 09:39
Beitrag: #26
RE: wirksamer Jahresabschluss
maxell schrieb:Wenn die Anteile 100% übernommen wurden dann haftet möglicherweise der Nachfolger für Steuerschulden (etwa aus der vga)?
Müsste man mal in den Übertragungsvertrag reinschauen.......

Hi,

an welche Haftungsnorm denkst du? § 75 AO geht im share-deal m.E. nicht.

Mfg

showbee
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04.11.2008, 11:53
Beitrag: #27
RE: wirksamer Jahresabschluss
maxell schrieb:ich denke das Kernproblem ist, die Herrschaften dazu zu bringen, aktiv am Geschehen teil zu nehmen.
Das werden die nicht. Die Frage ist aber doch, was eigentlich dahinter steckt. Ob Geldwäsche, wie Zaunkönig meint, oder was anderes. In den paar Fällen, in denen ich bisher mit Firmenbestattungen zu tun hatte, war aber der offizielle Gesellschafter nie der eigentliche Akteur. Das sind irgendwelche Strohmänner, die nach vorne den Kopf hinhalten. Ob das hier auch so ist, weiß ich natürlich nicht. Aber wenn, macht es m.E. nicht viel Sinn, hier mit viel Aufwand eine vGA zu konstruieren, weil das eh als Totgeburt endet. Aber letztendlich, was bleibt Kiharu übrig?

Gruß

towel day
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